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  • 15564: Nasse Bodenplatte Abdichten

Neubau

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im ges. Forum "Neubau" - weitere Infos »

Nasse Bodenplatte Abdichten 07.12.2011    

Hallo
Bei uns wurde die Bodenplatte und die Grundmauern fertig gestellt.
Unter der grundmauer ist ein streifen besandete Bitumenbahn die auf der Innenseite 5 cm und auf der Aussenseite garnicht hervorsteht.
Jetzt beginnt der Maurer mit der Abdichtung aussen das ist ein 2k gemisch von Deitermann.
Danach möchte er innen eine Bitumenbahn Nahtweise verkleben die Bodenplatte ist aber komplett nass.
Macht das Probleme oder kann man auch auf einer Nassen BP abdichten.
Desweiteren steht die Bahn innen ja nur 5 cm raus gelesen habe ich das man min. 8 cm für die Naht braucht.
Könnten Sie uns da noch ein wenig weiter helfen.

MFG
Böhm

  1. Am besten regelgerecht ausführen 10.12.2011    

    Foto von Markus Reinartz

    Werter Forumsteilnehmer,
    innen braucht die Mauersperrbahn (Abdichtung) die waagerecht in der Wand verlegt ist theoretisch überhaupt gar nicht überstehen -besser ist es natürlich wenn die Abdichtung ein wenig nach innen übersteht. Wenn die Abdichtung bündig mit dem Mauerwerk abschließen würde, wäre das auch ausreichend. Bei einer derartigen Abdichtung der Bodenplatte muss nur darauf geachtet werden, dass keine Putzbrücken -für den Fall das die Kellerwände auf der Innenseite schon verputzt wurden- entstehen. Dies bedeutet, der Innenputz darf nicht bis auf die Bodenplatte herab geführt worden sein bzw. der Innenputz darf die Bodenplatte nicht berühren -dann würde die Feuchtigkeit über den Innenputz nach oben wandern.
    Außen allerdings ist ein Überstand der Abdichtung erforderlich sofern die Bodenplatte am unteren Wandabschluss nach außen -zur Baugrube hin- übersteht, damit die Abdichtungsbahn -die waagerecht unterhalb dem Mauerwerk verlegt worden ist- in die sankrechte Abdichtung der Kelleraußenwand (Deitermann Superflex 100 etc.) eingebettet werden kann und die so genannte Hohlkehle ordentlich und handwerksgerecht modelliert werden kann.
    Die vorstehend genannte Beschreibung gilt natürlich nur, wenn Sie lediglich gegen Bodenfeuchte (DINA 18195 Teil 4) abdichten und Wohnraum im Kellergeschoss haben.
    Bei zeitweise aufstauendem Sickerwasser (DIN 18195 Teil 6, Abschnitt 9) ist eine derartige -wie oben bescheiebene- Art der Abdichtung nicht mehr regelgerecht. Nicht mehr regelgerecht heißt nicht mehr DIN-grecht. Die Abdichtung mag vielleicht in manchen Fällen -wenn die Abdichtung handwerksgerecht sauber ausgeführt wurde- auch bei zeitweise aufstauendem Sickerwasser ausreichen und ggf. auch standhalten und auch manchmal noch so verbaut werden, regelgerecht ist die Abdichtung dann aber nicht. Bei dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser muss die Abdichtung auf der dem Bauwerk abgewandten Seite verlegt sein -dies bedeutet unterhalb der Bodenplatte.
    Auch bei dem Lastfall drückendes Wasser (DIN 18195 Teil 6, Abschnitt 8) muss die Abdichtung unterhalb der Bodenplatte angeordnet sein.
    Es kommt also vorrangig darauf an, für welchen Lastfall Sie abdichten müssen. Dies wiederum hängt davon ab, welche Boden- und Grundwasserverhältnisse vorliegen und ob Sie mit oder ohne Dränage bauen. Dementsprechend ist bzw. wird die Zuordnung des entsprechenden Lastfalls erst möglich.
    Vereinfacht dargestellt:
    Die unterschiedlichen Lastfälle lauten = Bodenfeuchte, zeitweise aufstauendes Sickerwasser, drückendes Wasser und Hochwasser.
    Dazu ist es auch erforderlich zu wissen, wie die Dränage, sofern vorhanden, entwässert wird und ob Lichtsachächte am Kellergeschoss vorhanden sind und wie diese entwässert werden sowie als auch, ob eine Kelleraußentreppe vorhanden ist und wie diese entwässert wird und ob es Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gibt [gibt es einen Rückstauschutz für das Entwässerungssystem (Dränage, Regenwasser und Fäkalien haltiges Wasser etc.) und wie wird dieser bewerkstelligt?]
    Alle diese Faktoren fließen bei der Entscheidungsfindung mit ein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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