Sind folgende Formulierungen im Bauvertrag üblich bzw. zu nachteilig?
BAU-Forum: Neubau
Sind folgende Formulierungen im Bauvertrag üblich bzw. zu nachteilig?
wir sind kurz davor einen Bauvertrag zu unterzeichnen. Folgende Punkte sind enthalten und erscheinen mir wegen des Risikos das auf das auf uns abgewälzt wird sehr nachteilig. Können Sie mir bitte schreiben welche Punkte normalerweise nicht in einen BVAbk. gehören?
1. Werden nach Unterzeichnung des Bauvertrages oder während der Bauphase Änderungen am
Projekt oder Sonderleistungen durch den AG gewünscht, werden diese gesondert vereinbart und können
vor Leistungserbringung zur Zahlung gefordert werden, ggf. als zu verrechnende Pauschale. Das gilt
ebenso für Mehrkosten, die Aufgrund von Auflagen der Baugenehmigungsbehörde entstehen können.
? Hier stört mich die Formulierung können vor Leistungserbringung gefordert werden?
2. Auf der Baustelle ist der AN weisungsbefugt, auch gegenüber dem AG. Der AG kann jederzeit seine
Baustelle besuchen und ggf. Eigenleistungen ausführen, meldet sich aber bei aktivem Baubetrieb beim
Bauleiter oder Teamleiter an. Kommen Dritte auf der Baustelle zu Schaden, die nicht in das
Baugeschehen des AN eingebunden sind, so haftet der AN nicht.
? Hier stört mich die Weisungsmöglichkeit gegenüber dem AG?
3. Die Zufahrt zur Baustelle muss mit schwerem Lkw-Zug möglich sein und ein schwerer Kran muss
an das zu errichtende Gebäude heranfahren und mit dem Ausleger schwenken können.
? Hier dachte ich, dass der AN die Verantwortung normalerweise trägt?
4. Der Bauherr hat für Strom und Wasser auf der Baustelle zu sorgen und er hat deren Installationsund
Betriebskosten zu tragen.
Bauwasser: 3/4"-Ventil-Anschluss mit Mindest-Druck von 3 kp/cm2, Bei Frostgefahr hat der
Bauherr das Einfrieren zu verhindern.
Baustrom: gegen Fremdbenutzung gesicherter Anschlusskasten mit einer 32 A-Kraftstrom-Steckdose und mindestens 2 x 16 A Schuko-Steckdosen.
? Ist eine solch genaue Definition üblich?
Danke für Ihre Mühe und
liebe Grüße
Frank Meyer
-
Hallo,
ich versuche es mal:1) Es ist für beide Seiten gut, wenn vorher geklärt wird was das Zusätzliche kostet. Es heißt ja auch "können" und nicht "müssen"
2) Hier soll verhindert werden, dass der Bauherr auf die Baustelle kommt, irgendwas beauftragt und dann nichts mehr weiß. Vereinbaren Sie Baustellentermine, gehen vorher alles alleine durch und schreiben Sie sich auf, was Sie wissen wollen, was Ihnen nicht gefällt etc.
3) Wie man's ausmacht. Dies Formulierung ist üblich, da es meist nicht kalkulierbar ist. Brauchen Sie eine neue Straße? 20 m oder 200 m? Deshalb.
4) Wenn's genau drinsteht, gibt's hinterher kein Blabla. "Das hätten Sie sagen müssen"
Wenn alles andere genauso ausführlich beschrieben und geprüft ist: Glückwunsch. -
Spannend wird es immer für die Dinge,
welche der Bauherr selber zu erbringen hat.
In Ihrem Fall also z.B. den Wasser und Stromanschluss. Ist ja schon mal gut, dass Sie das "selber" machen sollen. Dann können Sie sich auch entsprechende Angebote einholen (wobei bei Strom und Wasser es wohl eh wenig Möglichkeiten gibt.
Bei Strom könnten Sie evtl. einen gebrauchten Baustromverteiler bei eBay ersteigern. Andererseits muss der Elektriker den he anschließen. Wäre zu klären was Miete kostet
usw. usw.
Fazit: Immer da wo "Bauseits" steht sollten Sie prüfen ob das für Sie "passt". Dass es drin steht ist erstmals nicht nachteilig. Nur liest das nicht jeder und wundert sich nachher warum das auch noch zu bezahlen ist.
KLARE Regelungen vorher ersparen hinterher das Ärgern.
Üblich sind oft auch noch, Lagerung Aushub oder Abfuhr, Bauschuttcontainer, Bautoilette etc. -
Strom und Wasser
Hallo Herr Meyer!
Die Punkte 1. und 2. hat Herr Eggelsberger genau richtig beantwortet.
Die Punkte 3. (Bau-Wasser und Baustrom) und 4. (Zufahrt zur Baustelle) müssten unbedingt in den Risikobereich des AN fallen.
Machen Sie dabei keine Kompromisse.
Lassen Sie auf jeden Fall den Bauunternehmer für Strom und Wasser selber sorgen! (auch die Stromkosten!)
Wenn Sie dafür verantwortlich sind, könnten u.U. enorme Folgekosten auf Sie zukommen, im Falle, dass eines der Medien ausfällt oder weil einem Dritten Schaden zugefügt wird, z.B. durch Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften! (bei Stromausfall, Wasserleitungen frieren ein, Standrohr (angemietetes?) und Stromkasten werden gestohlen, Verteilerkasten bei einem Elektriker anmieten usw. usw.)
Stillstands- und Folgekosten der Baustelle hätten Sie zu tragen.
Die Zufahrt zur Baustelle muss der Unternehmer verantworten.
Es kann jedoch sein, dass im Falle einer notwendigen Baustraßenherstellung, diese Kosten von Ihnen zu tragen sind.
Kaufen Sie sich fachlichen Rat eines neutralen Fachmanns dazu ein.
Viel Erfolg! -
Zu Punkt 3 ...
Zu Punkt 3 lauf ich mit Ihnen Herr Rudolf im Prinzip konform, wenn, ja wenn denn der AG bereit wäre, die Kosten dafür zu übernehmen. In den heutigen Zeiten, wo nur auf unten rechts geschielt wird und (!) wo man im Wettbewerb steht muss man sich leider der Allgemeinheit anschließen. Da ist denn für solche Sachen kein Platz bzw. finanzieller Spielraum.
Als Fertiganbieter haben wir es zwar etwas leichter (wenn wir da mit den Lkw's nicht hinkommen, muss man sich entweder was ausdenken oder die ganze Geschichte vergessen), trotzdem gehen die Vorstellungen zwischen dem, was wir wollen (haben müssen) und dem, was der Kunde bezahlen will, doch weit auseinander.
Es ist halt alles - wie immer - eine Preis-Frage
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