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Leistungsverzug Verjährung?
BAU-Forum: Neubau

Leistungsverzug Verjährung?

Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung dazu. Wir haben ein EFM Haus gebaut und haben dieses im März beziehen müssen, da unser Mietvertrag ausgelaufen war. Der Bauträger war zu dem Zeitpunkt schon 4 Wochen über die Grantierte Bauzeit (5 Monate) rüber. Hatten bei dem Einzug nicht mal Außenputz. Eigentlich hätten wir nicht mal Fliesen legen dürfen, da der Estrich nicht Aufgeheizt werden konnte, weil die Heizung etwa 2 Tage vor unserem Einzug erst eingebaut wurde. Wir mussten daher eine Mobile Heizung bestellen kosten Punkt 350 €. Sonst hätten wir die Fliesen nicht legen können. Mündlich habe ich dem Bauträger das auch mitgeteilt.
Ich setze mich quasi seid dem wöchentlich mit dem Bauträger in Verbindung wie es weiter geht. Anfangs waren es über 40 offene Punkte. Inzwischen sind es nur noch 9. Im Mai gab es dann eine Bauabnahme mit dem Geschäftsführer, da gab es aber kein Schreiben vom Bauträger was noch alles gemacht werden muss. Daher kam im August nochmal der Bauleiter und hat einige Punkte aufgenommen. Bis heute (14.11.2010) ist immer noch nicht alles erledigt. Im August gab es auch eine Schlussrechnung. Diese haben wir nicht anerkannt (per E-Mail), da noch so viele offene Punkte waren. Der Bauträger hat sich auch nicht weiter dazu geäußert. Haben auch keine weiteren Briefe/Mahnungen erhalten.
Meine Frage ist bis wann muss ich die Ansprüche geltend machen, bzg. Garantierter Bauzeit (vertraglich vereinbart xx. x€ am Tag) + Mobileheizung? Verjährung?
Danke für Eure Hilfe. Wir haben in NRW gebaut.
  • Name:
  • Alex
  1. dont trödel longer

    dies ist eine Rechtsfrage, die Sie sich bitte schnellstmöglich unter Vorlage Ihres Vertrages von einem Baurechtsanwalt beantworten lassen.
    Gruß aus Berlin
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