Regeln für Neubau?
BAU-Forum: Neubau
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Werter Forumsteilnehmer, . ja, das ...
Hallo zusammen,
wir interessieren uns gerade für eine 5-Zimmer-Wohnung. Jetzt haben wir eine Baubeschreibung bekommen und ich muss sagen, sie ist ziemlich unpräzise.
Ganz allgemein gesprochen:
Wenn ich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufe (Neubau), und ich investiere € 1000,- + pro Quadratmeter (bei 150+ m²), könnte es dann sein, dass der Bauträger mir eine Haustür für unter € 1000,- einbaut? Gibt es Richtlinien, was bei bestimmten Kosten als Standard für eine Wohnung einzubauen ist (bei Heizung, Türen, Fliesen)?
Außerdem ist die Rede innen von Innenputz in der Dicke 1 bis 3 mm, zweilagig im Dünnschichtverfahren aufgetragen. Ist das nicht sehr dünn?
Jeder Hinweis ist willkommen.
Danke im Voraus . Werter Forumsteilnehmer, . ja, das
Werter Forumsteilnehmer,
ja, das mit der Haustüre für 1.000,00 € kann schon sein, wenn es denn dann so in der Baubeschreibung steht und Sie es so mit dem Bauträger vereinbaren!
Sie erhalten generell nur das, was Sie vereinbaren erhalten zu wollen.
Vereinbaren kann man - sofern es nicht gegen geltendes Recht verstößt - so ziemlich fasst alles.
Gleiches gilt bei dem Innenputz, Außenputz, Türen, Heizung, den Fliesen und sonstigen Bodenbelägen, einfach bei Allem.
Ob der Innenputz zu dünn ist lässt sich so nicht beurteilen, es hängt generell vom sonstigen Bauteil Wand in seiner Komplettheit ab (welche Steine). Man kann das Bauwerk präzise nur im kompletten Aufbau (in dem Fall in dem kompletten Wandaufbau ) betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
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