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  • 15430: Zahlungsplan korrekt

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Zahlungsplan korrekt 30.08.2010    

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich stehe ich Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die mir ein Grundstück vermittelt hat.
Gemeinsamt mit einem weiteren Interessenten beauftragen wir diese Gesellschaft mit dem Bau unseres Hauses. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte ( Wir 1.OGA und DGA, 2.Vertragspartner KG+EGA).Dies hat den Vorteil das für dieses Bauvorhaben nur auf das Grundstück Grunderwerbsteuer fällig wird.
In anderen Foren habe ich mich informiert und glaube nun, dass es sich bei der Wohnungsbaugesellschaft um einen Generalübernehmer handelt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann nicht, wie beim Bauträger die MaBV. Gilt dann hier die VOBA?
Der vorgestellte Zahlungsplan besteht aus folgenden Teilen:
1.Rate 12 % nach Einreichung vom Bauantrag
2.Rate 10 % nach Beginn der Erdarbeiten und Baustelleneinrichtung
3.Rate 20 % nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und Kellergeschoss
4.Rate 10 % nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten Erdgeschoss
5.Rate 10 % nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten Ober-und Dachgeschoss
6.Rate 20 % nach Fertigstellung der Zimmermann- sowie Beginn der Dachdeckerarbeiten und Fenster inkl. Verglasung
7.Rate 7 % nach Fertigstellung Elektro,Sanitärinstallationen sowie Beginn vom Innen und Außenputz
8.Rate 3 % Fertigstellung von Estreich und Schlosserarbeiten
9.Rate 5 % Fertigstellung Elektro,Heizung,sowie Beginn Fliesen,Sanitärobjekte,Innentüren,Maler-und Bodenbelagsarbeiten
10,Rate 3 % nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme aller Gerwerke.
Kann ich diesen Zahlungsplan akzeptieren, oder verbergen sich dahinter Tücken?
Vielen Dank vorab!

Name:

  • JO
  1. Da lehne ich 30.08.2010    

    mich als Laie mal etwas aus dem Fenster, ich finde das ist ein Scherz.
    82 % nach Abschluß der Zimmermannsarbeiten und bei Beginn(!) von Dachdecker- und Ausbaugewerken, das ist bei weitem zu viel. Wenn Sie Glück haben, stellt der bis dahin stehende Bau 50 % des endgültigen Wertes dar. 12 % als erste Rate ohne irgendeine Bauleistung find eich auch frech, das müßte so ca. das gesamte Planerhonorar bei HOAIA sein, und das für Arbeiten bis Bauantrag.
    Ob die Steuer nur auf den Grundstückskauf fällig wird dürfte auch vom genauen Vertrag und dem Finanzbeamten abhängen.
    VOBA muß vereinbart werden, sonst gilt BGBA (sofern sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat).
    Lassen Sie jemand vom Fach die Baubeschreibung und den Vertrag durchsehen, kostet dann einige € aber immer noch viel billiger als hinterher Ärger.
    Vielleicht hat aj einer der Experten hier eine bessere Meinung davon, ich würde das so sicher nciht unetrschreiben.
    Gruß
    VolkerLeue

    Name:

    • P#V Leue
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. HOAI? 30.08.2010    

    Sehr geehrter Herr Leue,
    vielen Dank für Ihr Statement. Ist schon super, wenn man sich heute über solche Themen austauschen kann.
    Was genau ist HOAIA?
    Habe wirklich keine Erfahrungen bezüglich der Abschnittszahlungen, aber werde auf jeden Fall nochmal jemand mit Fachkenntnissen hinzu ziehen.
    Falls jemand mit enstprechendem Hintergrund noch ein Statement über den Sachverhalt hat, würde ich mich ebenfalls freuen.
    Vorab nochmals vielen Dank.
    MFG
    JO

    Name:

    • JO
  3. Das ist einfach 30.08.2010    

    die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure = HOAIA
    Rechner unter http://www.archifee.de/
    Hat hier zwar wenig zu bedeuten, weil der BU/GÜ/BT eine Mischkalkulation macht, aber ganz hilfreich: 1000000 als Gesamtkosten eingeben, führt zu Architektenhonorar von ca. 12T für alle Leistungen, davon sind aber weniger als 30 % ( bis zur Genehmigungsplanung) Leistungen bis Einreichung Bauantrag.
    Wären dann 3x mehr gezahlt als Leistung erbracht bei der ersten Rate. Das ist sicher sehr vereinfacht und fiktiv, weil ja kein externer Architekt auftritt.
    Sehe gerade, dass Rate 7 und 9 beide " Fertigstellung Elektro" enthalten, könnte ein Streitpunkt werden. Niemals Zahlungen mit der Definition 'bei Beginn' leisten, es wird gezahlt was geliefert wurde, und zwar fertig. " Beginn der Dachdeckerarbeiten und Fenster inkl. Verglasung, Beginn vom Innen und Außenputz, Beginn Fliesen,Sanitärobjekte,Innentüren,Maler-und Bodenbelagsarbeiten" diese Sachen können m.M. locker 15 % der Gesamtkosten ausmachen (absolute Laieneinschätzung!) und deren Fertigstellung wird erst mit der Endabnahme sicher gestellt. Zu dem Zeitpunkt werden aber nur noch 3 % des Preises fällig, das baut absolut keinen Druck auf.
    Architekt oder Bauingenieur den Vertrag ansehen lassen ist ein guter Ansatz und auf keinen Fall auf DIESES EINE Haus festlegen, auch nicht im Kopf. Es kommen immer noch andere Gelegenheiten und wenn jetzt auf einmal alles ganz schnell gehen müßte wäre das nur ein Grund mehr für gesundes Mißtrauen.
    Immer daran denken, auch wenn sich jemand 'Baupartner' nennen sollte, es bleibt die andere Seite.
    Lassen Sie sich von dem zu fragenden Fachmann doch mal vorschlagen, was er für eine begleitende Überwachung nehmen würde; zumindest vor den jeweiligen Raten sollte man sich das zu Zahlende mal (mit Fachkompetenz) ansehen.
    VL

    Name:

    • P#V Leue
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. @Leue 30.08.2010    

    Foto von Martin Eggelsberger

    Hallo Herr Leue,
    bei der Beispielrechnung zur HOAIA ist ein Nuller zuviel!

    Name:

    • Martin Eggelsberger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.pbme.de/
  5. Machen wirs mal kurz... 30.08.2010    

    ... es gibt einen Mustervertrag vom Haus und Grund und dem Zentralverband des deutschen Handwerks. da stehen Abschlagszahlungpläne drin. Die kann man, im massiven Bereich, als seriös ansehen.
    Desweiteren hat des BGH eindeutig festgestellt, daß Vorauszahlungen über 5 % nicht zulässig sind.
    Was ist mit 632a BGBA?

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.berg-schwedenhaus.de
  6. @Eggelsberger 30.08.2010    

    ups, muß er halt etwas größer bauen :-)
    VL

    Name:

    • P#V Leue
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  7. Vielen Dank 30.08.2010    

    Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.Werde das definitiv in meine Planung einfliesen lassen. Ist ja wirklich schlimm, dass man heute immer alles hinterfragen muss.

  8. . Sie wollen also denn dann ... 31.08.2010    

    Foto von Markus Reinartz

    ....
    Sie wollen also denn dann den Hausbau separat beauftragen. In diesem Fall gilt nicht automatisch die VOBA. Die VOB kann mit dem Vebraucher -Ausnahme der Verbraucher ist Kaufmann oder er wird durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Architekten vertreten- nicht mehr vereinbart werden. In der Regel, sofern die VOB nicht vereinbart wird oder werden kann, haben Sie dann einen BGBA-Vertrag.
    Warum Sie Vorteile haben sollen, weil Sie nur die Grundwerwerbsteuer auf das Grundstück zahlen ist nicht nachvollziehbar und weiterhin ist diese von Ihnen getätigte Annahme komplett falsch und unrichtig, baut man mit einem Bauträger oder Bauunternehmer, der selbst Arbeiten am Objekt ausführt.
    Hierzu die folgenden Beispiele (Summen gerundet und glatte Zahlen angenommen, damit es sich einfacher rechnen lässt):
    Kauf des Grundstückes: 100.000,00 Euro
    6,5 % Grunderwerbst. Notar und Grundbuchamtskosten: 6.500,00 Euro
    Macht für das Grundstück zusammen: 106.500,00 Euro
    Dann folgt der Hausauftrag separat: 200.000,00 Euro
    19 % Mehrwertsteuer: 38.000,00 Euro
    Macht zusammen für das Haus: 238.000,00 Euro
    Für Grundstück und Haus zahlen Sie dann zusammen: 238.000,00 + 106.500,00 = 344.500,00 Euro
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    Hier nun die Kosten bei der Bauträgervariante vom selbst bauenden Bauträger:
    Grundstück: 100.000,00 Euro
    Haus: 200.000,00 Euro
    Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamtskosten 6,5 % von 300.000,00 Euro: 19.500,00 Euro
    Macht zusammen für Haus und Grundstück: 319.500,00 Euro
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    319.500,00 Wenn Sie Haus und Grundtsück zusammen kaufen
    zu
    344.500,00 wenn Sie getrennt kaufen und bauen.
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    Wobei natürlich sicher in dem vorgenannten Beispiel die Mehrwertsteuer für den Wareneinkauf sowie die Mehrwertsteuer aus den Gewerken, die der Bauträger einkaufen muss (z. B. Heizung und Sanitär sowie Elektro) noch zu berücksichtigen ist bzw. wäre, was den Unterschiedsbetrag der beiden genannten Beträge entsprechend reduziert (bei z. B. 100.000,00 Euro, was bei einem EFHA realistisch erscheint aber natürlich von der Bauweise und der Ausstattung des Hauses abhängig ist). Die Arbeitsleistung des "selbst arbeitenden Bauträgers" ist Mehrwertsteuerbefreit, daher der Unterschiedsbetrag, wenn denn der Bauträger gewillt ist diesen Betrag an den Kunden (was natürlich regelmäßig nicht erfolgt) weiter geben zu wollen.
    Soll Eigenleistung erbracht werden, verschieben diese Arbeiten die genannten Beträge natürlich auch!
    Befragen Sie Ihren Steuerberater!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  9. Bauvertrag prüfen lassen 31.08.2010    

    Foto von Markus Reinartz

    Achso, ansonsten kann man Ihnen nur und unbedingt empfehlen den Bauvertrag entsprechend prüfen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  10. Sehr aufschlussreich 31.08.2010    

    Diese Information hat mich das ganze aus einem völlig anderen Blickwinkel betrachten lassen! Ich danke Ihnen hierfür!


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