Neubau
Vorschläge für Eingangspodest zur Überbrückung von WDVS an der Eingangstür
Hallo,
vorab die Fakten zum Haus:
- Neubau 2009
- EFHA, 1,5 stöckig
- kein Keller
- Porenbeton-Massivbau
- Fassade: auf Porenbeton geklebter WDVSA (5 cm), Unterputz, Oberputz)
an unserem Hauseingang befindet sich unter/vor der Eingangstürunterkante ein kompletter Fassadenaufbau inkl. WDVS, bis runter zum Haussockel. Bei Hausübergabe wies uns der BU darauf hin, dass ein Betreten dieser "Schwelle" (ca. 10 cm von Fassadenaußenkante bis Türschwelle) nicht möglich ist, da hier lediglich der WDVS auf einem Träger aufliegen würde. Über diese "Schwelle" müssen wir nun also immer drübersteigen, wenn wir ins Haus wollen, siehe schematischer Querschnitt(oben erwähnter WDVS-Träger nicht berücksichtigt - wie das gebaut ist, wissen wir nicht):
(T-Eingangstür; R-Türrahmen; U-gazearmierter Unterputz; W-WDVS_Schwelle; F-Fassade (m. U-/O-Putz); P-Porenbetonstein; S-Haussockel)
TT
TT
TT
TT
TT <---- hier geht's ins Haus rein
TT
TT
TTRR
RRRR
RRRUUUUUUUUUUF
RRRWWWWWWWF
PPPWWWWWWWF <--- Das ist der fassadenverputzte WDVS
PPPWWWWWWWF
PPPWWWWWWWF
SSS
SSS
SSS
Nun möchten wir gern ein Eingangspodest haben. Zwischen unterer Türrahmenoberkante (oberstes "R" in dritter Spalte) und der "Schwellen"oberkante sind ca. 2 cm Platz. Folgende Fragen dazu:
1. Ist eine derartige Eingangsgestaltung mit nicht betretbarer Schwelle vor der Tür bauüblich?
(Wir haben sowas selten in der EF-und Reihenhaussiedlung, in der wir gebaut haben gesehen. Alle Häuser hier wurden nach 2008 gebaut. Selbst unser BU hat bei anderen Häusern hier auch OHNE diese WDVS-"Schwelle" gebaut.)
2. Gibt es fertige oder bauübliche Lösungen für freitragende Konstruktionen, die die Schwelle betretbar machen (sie also lastfrei überbrücken/abdecken)?
Vielen Dank für jedwede Auskunft - auch Links zu entsprechenden Beiträgen hier im Forum sind willkommen. Unsere Suche hat jedoch nichts passendes ergeben.
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wie jetzt?
Sie möchten Vorschläge, wie man auf diesem Schildbürgerstreich aufbauen kann? Ist die Tür dahinter abgedichtet?
(Der BU meint also die Schwelle gehört zu den Außenanlagen/ oder zumindest zum Eingangspodest?
Ich rate dringend zur Einbeziehung von Sachverstand!
...auch wegen Anfüllhöhen, Kiesstreifen, Spritzwasserschutz, insbesondere auch im Bereich der Terrasse.
Grüße aus Erfurt -
Ist doch eine normale Hauseingangstürenschwelle,
die Sie da haben.
Natürlich muss die Stufe oder der Belag oder was auch immer Sie dort einbauen wollen, bis unter die Hauseingangstürenschwelle ragen.
Die hat nämlich dazu etra dafür einen Falz, an den man bzw. unter den man (je nach Betrachtung) anarbeiten kann, mit dem Belag der Außen verlegt werden soll.
Dazu stört nun lediglich das WDVSA.
Man sollte sicher davon ausgehen dürfen, dass der Bauträger es schaffen wird Ihnen hier eine adäquate Lösung vorschlagen zu können, wie das eigentlich nicht notwendig vorhandene Problem, hätte man das WDVS nicht derart angebracht, beseitigt wird.
Das kann doch jetzt sicherlich nicht zum Problem werden. Zumindest müssten Sie als Käufer doch in die Lage versetzt werden, einen Belag Ihrer Wahl draußen -"vor der Tür"- einbauen zu können.
Selbstverständlich kann der Unternehmer dies nur bewerkstelligen oder diese Situation schaffen, wenn er Sie vorher einmal gefragt hat, wie dick der Belag, den Sie denn dann irgendwann einmal außen verlegen wollen, denn tatsächlich sein wird.
Da die meisten Kunden aber zu dem Zeitpunkt -zu dem es relevant wäre bzw. wenn Sie gefragt werden- meist noch keine Lösung parat haben, was denn dann da draußen, außerhalb Ihres Hauses denn dann irgendwann einmal geschehen wird, fragt man halt eben erst gar nicht, damit es nicht zu Verzögerungen an der gesamten Haus-Fassade kommt, gelle. Und so entstehen halt solche Situationen.
Eigentlich sollte die Lösung recht einfach sein, fragen Sie Ihren Bauleiter mit Nachdruck, der wird Ihnen dann auch sicher eine Antwort geben können.
Wenn der nämlich mal genau hinschaut, dann wird der sicherlich auch sehen können, dass Sie überhaupt nicht mehr in der Lage sein können (selbst wenn Sie es wollten), den von Ihnen geplanten Belag bis in den Falz (des s. g. Blendrahmens der Haustüre) verlegen bzw. und/oder einbauen zu können, weil der Bauträger das Wärmedämmverbundsystem -zu hoch- bis in den Falz ausgeführt hat, so das für Ihren Belag kein Platz mehr ist.
Und das ist nun sicher nicht normal und mithin ein Mangel.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
Türabdichtung / BU-Vorschlag zur Lösung des Problems
Herr Filusch,
danke für Ihre Antwort. Da sich die Tür oberhalb des (schriftlich zugesichert) vertikal abgedichteten Sockels befindet (dieser geht bis zur Unterkante des anstößlichen WDVSA...), wird hinter dem fassadenverputzten WDVS wahrscheinlich keine Vertikalabdichtung vorhanden sein. Ich hoffe, dass war es, was Sie wissen wollten.
Bezüglich der sonstigen zu beachtenden Nebenkriegsschauplätze: Es wurde bei Übergabe extra schriftlich darauf hingewiesen, dass die Fassade oberhalb des Sockels SPRITZWASSERGESCHÜTZT ist und dass entsprechend bei Anbauten oder Geländeanhebungen jedweder Art entsprechend die Vertikalabdichtung erweitert werden muss. Aber darum geht es hier nach unserem Verständnis eigentlich nicht.
Zum "Sachverstand", den wir einbeziehen sollen - nun, die Problematik in einem Forum wie diesem zu erörtern, stellt unserer Ansicht nach genau das dar. Zumindest als ersten Schritt.- ------------
Herr Reinart,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Den BU haben wir dazu schon befragt (jedoch bisher nicht schriftlich). Die Aussagen, wie man dort etwas anbauen kann, waren sehr vage und orientierten sich hauptsächlich an den Ideen, die wir selbst ins Gespräch brachten. Will heißen
a) Es interessiert sie nicht - das Haus ist abgenommen und (für den BU) bezahlt. Die Gewährleistungsfrist läuft.
b) Sie (die BU-Leute) haben keine Ahnung, wie das gehen soll.
Hier jetzt den gutachterlichen und/oder juristischen Hammer rauszuholen, übersteigt derzeit unsere zeitlich und nervlich verfügbaren Kapazitäten, weswegen wir dies gern vermeiden möchten. Ihre Ansicht, dass es sich um einen Mangel handelt mögen wir teilen, der BU sieht das sicher anders. Somit läuft die Geschichte automatisch auf einen Rechtsstreit raus.
Für die bis hierher administritiv gelagerten Lösungsansätze bedanken wir uns, möchten aber nochmals betonen, dass es uns mit der Frage um bauliche Vorschläge geht. Vielen Dank an alle im Voraus. -
Eingangssituation
Hallo Herr Schneider,
da Sie ja an einer konstruktiven Lösung interessiert sind, hätte ich einen Vorschlag - ist vielleicht auch nicht ganz alltäglich - eine kleine Eingangsbrücke, aufgebaut wie Holzterrassen oder als Stahl/Steinkonstruktion.
Dabei müßte man den Bestand nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen -
Moin,
wenn ich nicht weiß, ob oder wie die Tür unten abgedichtet ist,
und ob die Platte überhaupt als Sockeldämmplatte geeignet ist,
würde ich den Streifen:- rausschneiden
- neu abdichten
- Höhe neu aufbauen
und eine Natursteinbank passend zum Pflaster einsetzen.
Grüße -
Herr Rieder, wenn ich Sie richtig verstehe, meinen ...
Herr Rieder,
wenn ich Sie richtig verstehe, meinen Sie eine Ständerkonstruktion, die VOR der fraglichen WDVSA-Schwelle im Erdreich aufgesetzt/verankert wird und die betretbare Platte, die bis zum Türfalz ragt aufnimmt und trägt (siehe beigefügtes Bild). Meinen Sie, dass die frei schwebende Länge von wenigstens 10/15 cm (Länge des WDVS-Vorsprung) bei einer Höchstdicke von 2 cm (Abstand zwischen VDWS-Verputzung und Unterkante Türfalz) ca. 150 kg Gewicht trägt ohne abzubrechen? Wenn ja, ist das sicher eine sinnvolle Lösung.- ----
Herr Filusch,
hatten wir auch kurz überlegt. Aber verlieren wir an dieser Stelle des Hauses nicht jegliche Gewährleistung unseres BU für die korrekte Ausführung? Im Falle des Erbringens dieser Arbeit in Fremdleistung wird doch auch kein Dienstleister dafür eine Gewährleistung übernehmen bzw. im Ernstfall schieben er und unser BU sich den schwarzen Peter immer gegenseitig zu...Ich gebe zu, dass mir dabei nicht wirklich wohl ist. -
Ständerkonstruktion
Hallo Herr Schneider,
eigentlich wäre es so gedacht, die Brücke schon ca. 2,00 m lang zu machen und ein wenig Aussenanlagengestaltung darum.
Sollte vielleicht so in Richtung japanische Gartengestaltung gehen.
Mit freundlichen Grüßen -
das
dies kein Planer mit einem Detail geplant hat, darüber brauchen wir hier sicher nicht zu reden.
Ansonsten hätten die ja jetzt auch einen Vorschlag wie es weiter gehen könnte. Stattdessen heißt es:
"Sie (die BU-Leute) haben keine Ahnung, wie das gehen soll."
(Aber dazu hatten Sie ja noch nicht schriftlich angefragt. Tun Sie das!)
...und betreten darf man die "Schwelle" auch nicht.
Für mich ist so, wie es jetzt aussieht mit nicht fertiggestellt, und ich hätte das so nicht abgenommen, oder besser gesagt empfohlen, es so nicht abzunehmen.
Fragen Sie also nochmal schriftlich an, wie das geplant ist, weil Sie keinen finden der sich daran vergreifen will.
Sie möchten wissen aus welchem Material die Platten sind, und ob Sie die kürzen oder ggf. ganz entfernen können.
Ich kann Ihnen auch sagen wie das vermutlich entstanden ist:
Der Putzer hat's eben sicherheitshalber mal durchgezogen, und sich gedacht:
"Abschneiden/ Rausschneiden können die Nächsten das immer noch, Hauptsache ich muss nicht extra deshalb nochmal kommen."
(Ist ja auch verständlich, wenn kein Plan da ist)
Da jetzt deshalb einen relativ großen Aufwand zu betreiben, um diese Platte dort so unberührt zu erhalten ist ja lächerlich.
Sie würden auch dafür vermutlich keine dauerhafte Lösung und vorallem keinen Ausführenden finden, der das ohne Bedenken und Einschränkung der Gewährleistung so überbauten will.
Wie sieht es denn an der Terrassentür aus?
Grüße -
BU oder BT
beim BU könnte man immerhin noch darüber reden, ob hier eine Detailplanung fehlt (selbst wenn eine nicht betretbare Türschwelle auch ohne Detailzeichnung indiskutable Stümperei ist). Wenn es ein Bauträger war ("Selbst unser BU hat bei anderen Häusern hier auch OHNE diese WDVSA-"Schwelle" gebaut." spricht eher für BT) hat er dieses Detail natürlich auch den Regeln der Technik entsprechend auszuführen. Dass es Müll ist, braucht wohl kaum bewiesen zu werden und die Abnahme bewirkt nur eine Beweislastumkehr. Gewährleistung hin oder her, diese "Schwelle" wird so nicht lange halten und korrekt ausgeführt ist das sicher nicht. Der Beweis, dass dieser Quatsch nicht selbst so eingebaut wurde wäre wohl im Ernstfall nicht schwierig. Sagen Sie den Leuten das mündlich und schriftlich (s. H. Filusch) lassen Sie sich bestätigen, dass diese Platte rausgenommen werden kann (kommt der BU noch billig davon). So etwas ist keine Zauberei, das sollte jeder vernünftige Fachhandwerker können (wenn er das nicht garantieren will, suchen Sie einen anderen).
Laienmeinung
Gruß
VLeue -
Danke für die Lenkung...
...in Richtung BU/BT verantwortlich machen, Herr Filusch und Herr/Frau Leue.
Es scheint, als wäre dies wirklich (vielleicht nicht das einfachste aber) das sinnvollste Verfahren. So richtig zufrieden sind wir mit diesen "Ständerlösungen" nicht wirklich, zumal es hier um eine Höhenüberbrückung von Gelände zur Schwelle von nichtmal 40 cm geht.
Herr Rieder,
danke für die Konkretisierung Ihres Gedankens. Leider müssten wir bei etwa 2 m die Hälfte unseres "Vorgartens" für den Eingangsbereich spendieren. Da fällt uns sicher eine sinnvollere Variante ein.
Wenn es etwas Neues gibt oder noch Fragen auftauchen, so werden wir uns wieder vertrauensvoll an die hier vertretene Fachschaft wenden
Grüße und wünschen Sie und kein Glück sondern Verstand und Erfolg! -
...noch was vergessen...
Herr Filusch,
komisch, dass Sie die Terrassentür ansprechen. Die ist NATÜRLICH GENAUSO GENIAL ausgeführt. Hier gibt's nur noch ein Sahnehäubchen: Es ist eine Fensterbank in den Putz eingelassen, so dass man sie nicht abschrauben kann, sondern mit roher Gewalt wird entfernen müssen...
Wollte das der Vollständigkeit halber noch hinzugefügt wissen...