Grundstücksaufteilung bei Neubau an bestehendes Gebäude
BAU-Forum: Neubau

Grundstücksaufteilung bei Neubau an bestehendes Gebäude

Grundstücksaufteilung bei Neubau an bestehendes Gebäude

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  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Grundstücksaufteilung bei Neubau an bestehendes Gebäude" im BAU-Forum "Neubau"
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  • Name:
  • Hans K.
  1. Alles ist möglich ...

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,
    wir planen im nächsten Jahr mit dem Hausbau anzufangen. Eigentlich wollten wir ein freistehendes Einfamilienhaus bauen. Jedoch wurde uns nur ein Anbau an das besthende Gebäude (siehe Skizze) genehmigt, da wir uns im Außenbereich befinden.
    Nun haben wir folgende Sachlage:
    Grundstück A gehört meinen Eltern; Grundstück B meinem Onkel (Landwirt). Bei Grundstück B handelt es sich um eine Wiese.
    Das grau-hinterlegte Feld wäre ungefähr der Grund den wir benötigen. Wie sollten wir die Grundaufteilung vornehmen. Die Anteile aus Grundstück A und B würden wir evtl. als Schenkung bekommen. Ich habe von einem Bekanntem gehört, dass man auf die von uns benötigte Fläche notariel das Besitzrecht umschreiben kann, und somit die Grundstücksflächen nicht neu vermessen werden müssten. Und uns dass viel billiger käme als das Grundstück komplett zu überschreiben. Ist das richtig so? Wer kann zu solchen Fragen Auskunft geben (Steuerberater, Notar, etc.)?
    Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich aussdrücken und bedanke mich schon mal für die Antwort.
    Danke
    Gruß Hans K. (Bayern) Ja, alles dies ist möglich.
    Befragen Sie einen Notar, der kann Ihnen genauere Auskunft zu Ihren Fragen geben.
    Auch bauen auf fremden Grund ist nicht grundsätzlich verboten.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  2. Wurde genehmigt?

    Wurde genehmigt?

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