Nachweis von Baugeld
BAU-Forum: Neubau

Nachweis von Baugeld

Kann ich einen Generalunternehmer per Anwalt zwingen (NRW), darzulegen, wo unser Baugeld geblieben ist oder kann er den Nachweis verweigern.
  • Name:
  • welzel
  1. Warum sollten Sie das wollen?

    GU ist insolvent => Geld ist weg, egal wer es hat (und das er es auf die Bahamas verschoben hat, wird er nicht zugeben  -  wenn)
    GUAbk. ist noch da => Er liefert fachgerechte Arbeit und bekommt dafür Geld. Ob er das an seine Subunternehmer / Nachunternehmer weitergibt oder andere Löcher damit stopft, ist nicht Ihr Problem
    Liefert er keine fachgerechte Arbeit ab, dann Gel in Höhe der Mangelbehebungskosten einbehalten.
    Ist weniger Restzahlung da als die Mängel kosten könnten, ist es auch nicht wichtig, wo das Geld ist.

    Es wird also wohl keinen Hebel geben, ihm diese Auskunft heraus zu locken.

  2. Deshalb:

    Nie mehr an Abschlägen bezahlen, als was dem Wert der bereits erbrachten Leistung am Bau entspricht.
  3. Bauforderungssicherungsgesetz: muss der Generalunternehmer Baugeldzahlungen offenlegen?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo welzel!
    Wenn
    a) euer Bauvertrag vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde,
    b) ihr beweisen könnt, das dem Generalunternehmer bekannt ist/war, dass ihr euer Haus Hypothek- oder Grundschuldgesichert über ein Darlehen finanziert und
    c) es sich bei dem Hausbau um einen Neubau handelt,
    ist/war euer Generalunternehmer verpflichtet, gem. § 2 Bauforderungssicherungs-Gesetz (BauFG, manchmal auch zitiert als BauFordSiG oder GSB) alter Fassung ein Baubuch zu führen und ihr habt, wenn es denn ein solches gibt (!), gemäß § 810 BGBAbk. ein m.E. einklagbares Recht, darin Einsicht zu nehmen.
    Wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen, war euer Generalunternehmer verpflichtet, ein Baubuch zu führen, in dem er den Eingang und die Verwendung der von euch erhaltenen Zahlungen genau vermerkt. Das von euch erhaltene Baugeld darf er (mit Ausnahmen seines Unternehmergewinns) ausschließlich für die Begleichung der Baukosten und für die Bezahlung etwaiger Subunternehmer ausschließlich eures Bauvorhabens verwenden.
    Nebenbei, weil das BauFG hier im Forum wohl nicht so sehr bekannt ist:
    Die Inhaber bzw. (bei einer GmbH) Geschäftsführer von Baufirmen, die Baugeldempfänger waren und das Baugeld anderweitig verwendet haben, sind gemäß § 5 BauFG a.F. bzw. § 2 BauFG n.F. mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedroht, wenn hierdurch im Insolvenzfall Gläubiger benachteiligt wurden. Als benachteiligte Gläubiger kommen vor allem Subunternehmer und Baustofflieferanten in Betracht, die trotz mangelfreier Leistung ihr Geld nicht erhalten haben. Verurteilungen Aufgrund dieser Vorschrift sind nicht sehr häufig, kommen aber vor.
    Weitere Gefahr für GmbH-Geschäftsführer (GFAbk.): Trotz Insolvenz der GmbH haben die Subunternehmer, die leer ausgegangen sind, einen Durchgriffsanspruch auf Zahlung direkt gegen den GF aus § 812 BGB, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. Manchmal  -  für ganz Hartnäckige  -  der letzte Strohhalm, doch noch etwas zu bekommen.
    Das BauFG gibt es schon seit 1909, ist aber den meisten Baufirmen und am Bau Tätigen bis heute weitgehend unbekannt geblieben (Aber, liebe mitlesenden Bauunternehmer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!). Erst durch die Neufassung des BauFG zum 1.1.2009 ist dessen Inhalt wieder ein wenig in den Fokus der Techniker gerückt.
    Es ist daher recht wahrscheinlich, dass euer Generalunternehmer gar kein Baubuch geführt hat. Wenn er dies zugibt, besteht auch kein einklagbares Einsichtsnahmerecht, denn ein durchsetzbarer Anspruch der Bauherren oder Subunternehmer, dass der Generalunternehmer ein solches Buch ggf. nachträglich anfertigt, ist beim Erstellen des BauFG a.F. 1909 leider vergessen worden.
    Zum 1.1.2009 wurde das BauFG geändert und die Verpflichtung zur Führung dieses ohnehin kaum bekannt gewesenen Baubuches entfällt seither für alle nach dem 31.12.2008 geschlossenen Bauverträge. Alle anderen o.g. Verpflichtungen zum Umgang mit Baugeld blieben aber erhalten.
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann
  4. Hier ist ein mitlesender Generalunternehmer ...

    Hier ist ein mitlesender Generalunternehmer :-))
    und der kennt das und der hat das! Seit 1994!
    So pöh! .. :-))
    Musste ja mal gesagt werden. Hat damals fast 2.000 in echtem Geld gekostet für RA und StB
  5. Sehr lobenswert! Viele Grüße! Ralf ...

    Foto von Ralf Wortmann

    Sehr lobenswert!
    Viele Grüße!
    Ralf

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