Maße beim Mauern nicht stimmig mit Plan
BAU-Forum: Neubau
Maße beim Mauern nicht stimmig mit Plan
Habe folgendes Problem. Doppelhaushälfte mit breite Innen 5,50 m
Bad mit einer breite von 2,90 laut Plan. Die Planung sah eine Wanne, Trennwand und WC in der breite vor.
Jetzt nach dem Mauer der Innenwände ist das Rohbau innenmaß nur noch 2,71 m. Putz und Fliesen kommt noch drauf.
Wir kommen mit den Maßen überhaupt nichtmehr zurecht.
Was macht man da? Bu/Generalübernehmer versucht uns abzuspeisen mit Ausreden.
Weiter liegt die fertigteiltreppe im OGAbk. auf der Bodenplatte auf.
Auflage 6 cm bei 12 cm geplanten Bodenaufbau. Ich werde 6 cm auf die oberste Stufe bekommen und leider haben alle Stufen das gleiche Höhenmaß sodass ich jede Stufe 6 cm auffüllen muss.
BU/Generalübernehmer meint dazu ich sollte dann nur 6-7 cm Bodenaufbau machen.
Die Türen haben z.B. Höhe 2,13 m also nach 12 cm Aufbau.
Das ist doch nicht Korrekt oder?
Gruß Marko
-
Übliche Antwort
was haben Sie vertraglich mit wem wie vereinbart. Sind die Maße im Plan verbindlicher Bestandteil des Vertrages?
Entweder ist das Bestandteil, dann wäre eine Abweichung ein Mangel oder ist kein Bestandteil, dann " ... wie bestellt so bekommen".
Fazit: Wir kennen den Vertrag nicht, daher Vertrag prüfen lassen und ggf. weitere Schritte.
Keine Rechtsberatung. -
Hi Vertrag enthält folgende Klausel. 1. Der Bauherr ...
Hi
Vertrag enthält folgende Klausel.
1. Der Bauherr erteilt der ... GmbH, gemäß Baubeschreibung, sowie den beigefügten Grundrissen, einen Auftrag über die Erstellung eines Gebäudes.
2 ...
3. Werden Aufgrund behördlicher Auflagen oder örtlicher Beschaffenheit des Baugrundstückes Leistungsänderungen erforderlich, trägt der Bauherr die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten.
Muss er nicht wie im Plan mauern? wieso habe ich mir dann die Mühe gemacht und es gezeichnet. Der Architekt hat es so übernommen, geplant und unterschrieben.
Wir mussten auf dem Plan unterschreiben und der BU/Generalübernehmer hat auch seine Unterschrift drauf. -
Noch was. Ein paar Seiten weiter steht noch was ...
Noch was. Ein paar Seiten weiter steht noch was.
Die Maße und Raumgrößen entsprechen 1:100 Zeichnungen der Ing. und sind Rohbaumaße.
Das Gebäude ist unterkellert.
Von der Leistungsbeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, soweit damit technische Verbesserungen verbunden sind und der Gesamtwert des Objektes nicht wesentlich verändert wird.
Änderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen OHNE Qualitätsminderung, die sich durch technische Weiterentwicklung oder durch behördliche Auflagen ergeben, bleiben vorbehalten,
Gruß Marko -
"kho" hat schon völlig Recht, und ...
>"Von der Leistungsbeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, soweit damit technische Verbesserungen verbunden sind und der Gesamtwert des Objektes nicht wesentlich verändert wird.
Änderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen OHNE Qualitätsminderung, die sich durch technische Weiterentwicklung oder durch behördliche Auflagen ergeben, bleiben vorbehalten, "<
... da haben's Sie auch noch schriftlich (wie zumeist), wer hat's denn wie genehmigt z.B. ?
Sehr bedenklich erachte ich Ihre Ausführungen zu:
> "wieso habe ich mir dann die Mühe gemacht und es gezeichnet. Der Architekt hat es so übernommen, geplant und unterschrieben. "<
... wieso zeichnen Sie einen Plan? den zweiten Satz glaub' ich so nicht! (im Übrigen was soll der Architekt aus Ihrer Zeichnung übernehmen? , auch hier sollten Sie es halten wie der Schuster.)
> "Die Maße und Raumgrößen entsprechen 1:100 Zeichnungen"<
... nach 100stel Plänen lässt kein seriöser Architekt bauen und baut kein seriöses Bauunternehmen. Finito! -
Der Stempelaugust ...
des Bauträger oder Generalübernehmer kriegt 500 Tacken fürs durchpinnen der Bauherren"Planung" und das Ausdrucken von 5 Formblättern, der Bauträger/Generalübernehmer gibt das dem Statiker, der sagt - nö Jungs, so kommt ihr mit EnEVAbk. und Standsicherheit nicht klar - und schwupps, da ist der Raum kleiner.
Ob allerdings so ein Wischiwaschi-§ ausreicht, um das zu sanktionieren, wage ich denn doch anzuzweifeln.Was lernt mal wieder keiner daraus:
Planung vom Fachmann hätte Vorteile, aber die kostet ja Geld.Billig-willich und dann das große Heulen und Zähneklappern. Hoffentlich tut es beiden so richtig weh. (Sorry - aber da fehlt mir jedes Mitleid)
-
na so Richtig helfen wollt ihr wohl nicht ...
na so Richtig helfen wollt ihr wohl nicht.
Ich habe einen Entwurf von dem Haus gezeichnet weil ich es so haben wollte wie ich es mir vorgestellt hatte.
Da der Unternehmer der Meinung war das die Decke frei tragend ist konnte ich zeichnen was ich wollte und wie ich es wollte.
Was soll das hier immer von wegen Geiz ist Geil? so ist das gar nicht. Immerhin finde ich 200000 € für eine Doppelhaushälfte mit 120 m² ohne Grund nicht grad billig.
Die Pläne sind nun mal 1:100. Ich denke das sich das Maß wegen der Statik geändert hat aber muss ich da nicht wenigstens Bescheid bekommen? Ich hätte lieber im Flur als im Bad auf 10 cm verzichtet. Jetzt haut die Planung gar nicht mehr hin.
Die Frage war ja nur ob ich mich damit abfinden muss?
Hr Kaiser. Welchen zweiten Satz glauben Sie so nicht?
Gruß -
Grundriss einscannen
Bitte scannen Sie mal den Grundriss ein und laden das Bild hoch. Sollten wir dann doch schon mal sehen.
Gruß -
Leider sind die Maße nicht mit drauf. Wenn ...
Leider sind die Maße nicht mit drauf.
Wenn das erforderlich sein sollte muss ich nochmal ran.
Wenn es um die grobe Ansicht geht dann reicht es ja.
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So hier ist der Zustand wie es letztendlich ...
So hier ist der Zustand wie es letztendlich ausgeführt worden ist.
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Treppe
Erstmal zum Aufbau der 6 cm auf den Treppenstufen. Für das Verlegen von Trittstufen aus Naturstein, Betonwerkstein oder Holz in Dicken von 3-4 cm ist ein Aufbauhöhe von 6 cm schon mal völlig normal, um z.B. ein ausreichend dickes Mörtelbett herstellen zu können. Es sei denn Sie wollten nur Fliesen auf der Treppe verlegen, dann sind 6 cm zu viel. Aber da kommt es darauf an, was Sie vereinbart haben oder was in der Ausführungsplanung als Treppenaufau angegeben ist.
Zur Wand: Aus der Zeichnung ist kein Grund zu sehen, warum die Wand anders erstellt werden musste. Der geplante Abstand von der Wand zur Treppe mit ca. 1,13 m ist zwar etwas eng. Gibt es im darunter liegenden Geschoss einen Grund, dass der Treppenantritt geändert werden musste? Offensichtlich wurde ja der Treppenaustritt geändert. Oder ist nun der Treppenauftritt größer?
Das korrekte Anlegen von Mauerwerswänden ist mit vermaßten 1:100 Plänen sicherlich möglich.
Wenn Ihre Planung korrekt ist und die Treppe, Türaufschläge etc. alles funktioniert, können Sie je der Firma schriftlich den Mangel anzeigen mit Aufforderung zur Mangelbehebung, d.h. Wand abbrechen und neu aufmauern, Treppe abbrechen und neu betonieren. Nur durchsetzen müssen Sie das Ganze dann noch. -
Danke, endlich mal eine sachliche Antwort. Der Treppenaufgang ...
Danke, endlich mal eine sachliche Antwort.
Der Treppenaufgang ist um 20 cm Richtung Flur verschoben. wieso weiß ich nicht. Deckenteile und Treppen waren fertigteile.
Die oberste Stufe ist im Augenblick in der Türe zum Kinderzimmer drin. Die erste Stufe sollte im Estrich verschwinden, ginge also noch. Aber auf der Baustelle das Türmaß hat 79 cm und nicht 90 wie im Plan.
Damit könnte ich ja noch leben aber das verkleinerte Bad finde ich ziemlich ärgerlich.
Die Arbeiter haben sich berschwert das sie die Treppe einbauen musste und ihre Firma keinen kettenzug besitzt. Das haben die dann ohne gemacht.
Auf die Treppe soll gefliest werden. Vereinbart ist natürlich nix. aber nachfragen hätte ein Telefonat gekostet.
Die Arbeiter hatten A3 Pläne in M=1:100 dabei. WIeso sollte das auch nicht gehen.
Gruß -
Tja ...
Der Bauherr "plant", kann aber eine Treppe nicht richtig berechnen, der Stempelaugust zeichnet durch und bekommt nicht genug Geld, um sich um so "Kleinigkeiten" wie eine Treppe nen Kopf zu machen und nur einer scheint etwas bei Trost gewesen zu sein - der , der die Treppe angelegt hat.Aber wozu eine Ausführungsplanung? Nach einer 1-100 kann man doch wunnebar bauen.
NEIN - kann man NICHT!
Bei einer ORDENTLICHEN Ausführungsplanung wäre das längst aufgefallen.
So haben alle viel "gespart", das Ergebnis hält nun 100 Jahre.Dat eine, Watt ich wüll, das anner, Watt ich Schall - pflegte meine Großmutter dazu zu sagen.
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Treppenbelag
Das die Treppe gefliest werden soll konnte der Bauunternehmer nicht wissen. Ob er hätte nachfragen müssen weiß ich nicht. Zumindest ist es üblich, 6 cm Platz für den Belag einzuplanen. Von daher gesehen ist das kein Mangel des BU, sondern ein Planungsversäumnis.
Die Treppe mit 18,4/25 ist zwar nicht schön und nicht optimal, aber machbar. Es muss noch andere Gründe, die z.B. in der Geschosshöhe liegen können. Haben Sie auch einen Schnitt? Messen Sie mal die Geschosshöhe, Steigung und Auftritt der Treppe. -
Was reiten Sie eigentlich immer auf dem Geld ...
Was reiten Sie eigentlich immer auf dem Geld rum?
Und ich habe nicht geplant! Ich habe mir nur einen Entwurf von der Etage bzw. Raumaufteilung gemacht. Ist das Verboten?
Der Architekt plant sowas jawohl. Dann habe ich das zum Unterschreiben wieder bekommen und mehr nicht.
Und nach welchen Plänenen das ausgeführt wird ist mir doch total egal, Hauptsache die Maße passen - darum geht es hier!
Wenn es 5 cm wären hätte ich da kein Problem aber so. -
ffb bis Decke ist 2,62 m. eg und ...
ffb bis Decke ist 2,62 m. eg und og Keller 2,38 m -
Mangel anzeigen
Wenn Sie damit nicht leben wollen, dann müssen Sie den Mangel erstmal anzeigen, schriftlich, mit Aufforderung zur Mangelbeseitigung, am Besten heute noch.
Von der Geschosshöhe her scheint die Treppe zu passen. Vielleicht jemand Steigung und Auftritt geändert und eine Stufe mehr eingebaut. Messen Sie mal nach. -
So wird das nichts! ...
schön, dass Einige so verständnisvoll wirken wollen, aber dies bringt nichts, bzw. ist hier m.E. völlig unangebracht. Ich gehe da schon eher mit Ralf Dühlmeyer konform, denn:
1. wer nach so einem Plan (wie hier) baut (und bauen will) ist selbst schuld. Das kann kein vernünftiger BU, oder sonst wer. Wenn's ein Bauherr wünscht, dann sicher nur aus Kostengründen, was denn sonst.
2. Erst recht ohne Bauleitung, ohne die es hier sicher abläuft, sonst hätte der Fragesteller ja jemanden an den er sich wenden könnte.
3. Nat. sind 200000 € nicht billig, aber auch nicht viel! , teuer aber, wenn man dafür nicht mal 'ne Planung erhält, nach der gebaut werden kann. Dann nämlich wird's erst richtig teuer.
4. Wenn Sie, Herr Lott, nach 100stel Plänen bauen lassen, wie Sie schreiben : "Das korrekte Anlegen von Mauerwerkswänden ist mit vermaßten 1:100 Plänen sicherlich möglich. ", hätte ich ein Problem im Verständnis meines Berufes und nat. auch mit der korrekten Abrechnung nach HOAIAbk.! Daher meine Empfehlung, große Vorsicht bei solchen Aussagen.
5. Nat. passt hier was nicht, sogar einiges, nur wer daran letztlich die Schuld trägt, kann hier seriöser Weise nicht beantwortet werden.
Und klar denken hier die Forumsteilnehmer an den Billigheimer, denn niemand hier lässt nach Entwurfsplänen bauen! Wer's trotzdem tut ...
Übrigens der zweite Satz, den ich so nicht glauben will, bezog sich auf Ihre Angabe: >"Der Architekt hat es so übernommen ... "< Ja was für ein Architekt denn?! , vielleicht eher ein cand. Arch. / Ing., oder (wenn ich den Plan so sehe).
Übrigens, empfehle ich Ihnen, um Ihnen hier was Brauchbares zu liefern, sich dringend einen berufserfahrenen Fachmann zur Seite zu holen, auch wenn's was kostet. Sonst wird das Ganze noch im Desaster enden, wenn es schon an so grundlegenden Dingen wie dem korrekten maßlichen Einplanen einer Treppe mangelt.
MfG und gutes Gelingen -
Sicher
Da haben die Herren Dühlmeyer und Kaiser ja auch recht.
Nach den 100stel-Baueingabeplänen baut man nicht. Jedoch ist auch auf dem 100stel Plan zu erkennen, wo genau die Wand hin soll, das meinte ich damit.
Somit ist das dort kein vertragsgemäßer Zustand. Diesen Mangel muss der Bauherr erstmal korrekt anzeigen.
Es ist ja nicht der Bauherr, der nach 100stel-Plänen bauen lässt, sondern der Generalübernehmer. Da es ein Generalübernehmer ist, ist es dessen Aufgabe alle notwendigen Planungen zu veranlassen, auch die Ausführungsplanung. Die schuldet beim Generalübernehmer doch nicht der Bauherr. Auch der Entwurfsverfasser ist sicherlich vom Generalübernehmer beuaftragt, vermittelt oder dort beschäftigt.
Deshalb, wie Herr Kaiser schon schreibt, SV ins Boot holen. Aber trotzdem: Den Mangel so früh wie möglich ordentlich anzeigen. -
Ich denke eher an einen
GU, da der Auftrag ja nach Beitrag 2. mit beigefügten Grundrissen und einer Baubeschreibung anhand der gebaut werden soll erfolgt ist. Vielleicht ist die Vertragsgrundlage doch wohl eher, hier hast du alles was du brauchst - mehr gibt's nicht und ich brauche von dir keine Werkpläne, etc., bspw. wg. der Kosten (Planung und ggf. Baubeschreibung vom Arch.), bau' mir ein Haus!
Aber das ist Beiwerk. Damit das Kind nicht noch ganz mit dem Wasser ..., sollte vor der konkreten Mängelanzeige erst einmal jemand mit ausreichend Fachverstand über das Vertragswerk d'rüberschauen. Nat. sollte aber gleich angezeigt werden, dass mit der Lage der Wand, ggf. Treppe etwas nicht stimmt, aber der Laie sollte sich davor hüten, Mutmaßungen über die Gründe hierbei zu äußern. Sonst kann der Schuss letztlich sogar nach hinten losgehen. Daher Fachmann. -
Hallo nochmal. Es lief ungefähr so ab. Ich ...
Hallo nochmal.
Es lief ungefähr so ab.
Ich bin zu einer Hausbaufirma xy gegangen habe gesagt das ich eine Doppelhaushälfte haben möchte in dem Ort xy Adresse so und so.
Dann haben wir uns überlegt wie die Raumaufteilung usw. werden soll.
Die Firma erstellt den Rohbau mit allem drum und dran.
Plan, Baugenehmigung, Architekt (ext. beauftragt) von Baufirma.
Ich konnte ja nicht hellsehen, das es üblichlicherweise wohl anders läuft. Darum geht es ja auch schlussendlich nicht.
Ich kapier nicht wieso da immer drauf rumgeritten wird.
Ich finde 250 T € ziemlich heftig für eine Doppelhaushälfte. das kostet es wenn es fertig ist. Aber selbst das ist egal wenn das Haus so wäre wie ich es gerne hätte.
Wenn ich sechs cm auf die Stufen auftragen muss mein Gott-Ok.
Das Mauermaß bereitet mir schlaflose Nächte.
Wenn ihr mir sagt: Junge mit der Wand musst du fertig werden weil nach dem Plan (der Vertragsgrundlage ist ) muss nicht gearbeitet werden wenn es draußen über 25 Grad warm ist verstehe ich das und kann mir Besuche von einem BauSV sparen.
Was ich mich immer Frage und nach lesen hier immer wieder das gleiche Schema auftritt mit Bauträger/Generalübernehmer/Generalunternehmer und was weiß ich noch alles.
Wieso ist diese Art von Bauabwicklung überhaupt erlaubt?
Wie so oft liest man erst hinterher ein wenig nach ... -
Wieos das erlaubt ist ...
weil (auch wenn es schon wieder weh tut) der Gesetzgeber vom mündigen Verbraucher ausgeht.
Wenn es neue weiße Ware oder HiFi/TV-Geraffel sein muss, dann kosten all die gekauften Testhefte und Fachzeitschriften 10,20 % des Gerätepreises.
Aber bei einem Objekt, welches das 100- oder 1.000-fache von diesen Verbrauchsgütern kostet und 20 - 50 * so lange halten soll, wird zum erstbesten gegangen und dem dann auch noch ohne jede Kontrolle vertraut.
Und wenn das Vertrauen enttäuscht wurde, wird gleich nach dem Gesetzgeber geschrieen.Ob Sie ein Anrecht auf die 20 cm haben oder nicht, können wir Ihnen nicht sagen, weil wir den Vertrag nicht kennen.
Und wenn Sie ein Anrect drauf hätten, dieses techn. aber nicht umsetzbar gewesen wäre, dann bliebe zu klären, WIE damit umgegangen werden kann und muss.
Auf gut Deutsch - Sie dürfen jetzt noch mehr Geld in Hand nehmen und damit Baurechts-RA und SV bezahlen.
Oder still fluchen und mit dem kleinen Bad leben. -
Also doch ...
ein Generalunternehmer, der auch noch selbst die Planung gemacht hat. Ob Sie den Plan vorskizziert haben oder nicht ist völlig egal. Wenn der Generalunternehmer mauert, muss er sich seine Ausführungspläne selbst machen.
Wenn von den Maßen des dem Vertrag zugrunde liegenden Entwurfs derart abgewichen wurde, dass die WC-Einrichtung nichtmehr plangemäß passt, ohne dass Ihnen ein neuer Plan zur Kenntnis und Zustimmung gegeben wurde, dann sehe ich darin einen Mangel, der behoben werden muss.
Wenn Sie dem Generalunternehmer gegenüber den Mangel erklären, sollten Sie vorher einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Bauunterlagen sichtet, prüft ob der Mangel (und ggf. weitere) überhaupt da ist und dokumentiert. Der SV kann auch den Weg zur Mangelbeseitigung aufzeigen. Ggf. ist dann noch der Gang zum RA sinnvoll.
Wenn Ihnen das zu viel Aufwand ist und das Honorar für den SV zu viel ist und Sie untätig bleiben passiert logischerweise auch nichts.
Gruß -
Und woher kommt das? ...
Und woher kommt das? genau dadurch z.B.machn wir ma eine Planung. Billig wies nur geht und anschließend jammern.
Offensichtlich wird es nicht eher funktionieren, bis so viele auf die Schnau.. e gefallen sind, dass der Gesetzgeber eingreifen muss.
So bitter das ist: es soll mir keiner erzählen, er hätte noch nie was von den ganzen Bausaops gelesen oder gehört. Aber jeder ist der Meinung: ich bin ja so schlau, mir passiert sowas nicht ... -
In Brandenburg hat der Gesetzgeber eingegriffen und fordert ...
In Brandenburg hat der Gesetzgeber eingegriffen und fordert eine Ausführungsplanung, geprüfte und überwachte Statik sowie einen Bauvorlageberechtigten Objektplaner (in anderen Ländern Entwurfsverfasser genannt) auch für die Bauleitung. Offensichtlich haben sich die Jahre ohne Statikprüfung und Verantwortung beim Bauherren nicht bewährt. Ich fand's am Anfang auch ein bisschen übertrieben. Wenn ich die vielen Themen mit z.B. "ohne Statiker bauen" oder "weiße Wanne undicht" lese, wo gemurkst wird, bis die Schwarte kracht, halte ich das doch für den besseren Weg, vor allem im Sinne des Bauherren. Bei jeder Rostlaube ist eine modellbezogene Betriebserlaubnis und eine Überprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben, nur bei langlebigen (oder falls das nicht zutrifft ruinösen) Investitionen soll der Bauherr als Laie verantworten, was geplant und gebaut wird - das muss in die Hose gehen. -
Ja.. den Fehler gestehe ich mir auch leider ...
Ja.. den Fehler gestehe ich mir auch leider ein..
Selbst beim Äpfel kaufen schaue ich genau hin. Das nützt mir aber leider jetzt auch nichts mehr.
Und wenn es so funktioniert wie das geplant ist dann mein Gott.
Für mich ist das sehr unverständlich das die Mauer um gut 20 cm daneben geht. und auch nicht hinnehmbar.
Fenster vom Gäste WC wurde ganz vergessen und musste nachher gesägt werden.
Die Fenster im Bad mit Brüstungshöhe 12 cm waren halb hoch.
Entschuldigung vom Maurer. Er hatte seine Brille nicht auf und hat 1,12 m gelesen. Sowas ist halb so Wild. Ein wenig nacharbeiten und fertig aber jetzt.
Nächste Woche kommt die Decke im OGAbk. drauf.
Auf den SV muss ich immer lange warten. Ich würde erstmal ein Brief schreiben das die Wand für mich ein Mangel dastellt dann sehe ich ja die Reaktion. Reicht sowas formlos?
Oder gibt es da klare Richtlinien für?
Danke nochmal für jeden Rat -
Hallo Ich habe es heute endlich nochmal geschafft ...
Hallo
Ich habe es heute endlich nochmal geschafft auf die Baustelle zu fahren und zu messen.
Wenn es mit der Treppe so ist das es hätte geklärt werden müssen zwecks dem Aufbau was ja einleuchtend ist wieso ist dann im EGAbk. die erste Stufe 12 cm auf der Betondecke/Boden?
Da die Treppe oben 6 cm über Betondecke ist und ich 12 cm Aufbau bekomme gleiche ich also jede Stufe 6 cm aus was bedeutet das die erste Stufe im EG dann grad die 6 cm nachträglich aufgebrachten Aufbau wäre.
Das kann doch niemals stimmen. -
Die Frage ist hinreichend beantwortet
Hier kann Ihnen das keiner aufdröseln.
Das kann ein SV nur durch Prüfen der Pläne und nachmessen vor Ort feststellen.
Sie wissen nun:
Wenn Sie meinen das Mängel da sind, müssen Sie diese schriftlich anzeigen mit der Aufforderung zur Nachbesserung.
Sie benötigen zur Prüfung ob das Mängel sind einen SV.
Ggf. benötige Sie fachanwaltliche Hilfe.
Gruß
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