Kosten für den Schallschutz
BAU-Forum: Neubau

Kosten für den Schallschutz

Ich habe etwas im Forum gestöbert, zu meinem Problem jedoch keine Antwort gefunden.
Wir haben vor einem Jahr mit einem Bauträger eine Doppelhaushälfte gebaut. Die zweite Hälfte wird nun begonnen; jedoch mit einem anderen Bauträger. Mein Bauträger sagt mir, dass für die Schallisolierung zwischen den beiden Häusern der Besitzer der zweiten Doppelhaushälfte aufkommen muss und ich die hälftigen Kosten nicht tragen muss.
Gibt es irgendwo eine Regelung über diesen Sachverhalt?
Laut meinem Vertrag haben wir 2 cm vereinbart; angeblich (den Passus suche ich noch) nur, wenn er auch die zweite Hälfte baut. Wenn also die Aussage meines Bauträgers falsch ist, so muss ich mich noch mit Ihm in Verbindung setzen.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
  • Name:
  • Gussen
  1. Antwort finden Sie im Nachbarschaftrecht Ihres Bundeslandes

    ... allgemein ist es dort so geregelt, dass wer an eine bestehende Grnezwand anbaut, dies fachgerecht tun muss und die Kosten dafür aufzubringen hat.
    Ihr Job ist es lediglich zu überwachen, dass tatsächlich alles ordentlich gebaut wird, denn von Baumängeln in Sachen Schallschutz haben bei Doppelhaushälfte-Trennwänden beide Nachbarn den Ärger. Seien Sie gründlich bei der Kontrolle, denn eingebaute Schallbrücken zwischen Doppelhaushälfte-TW nachträglkich zu beseitigen ist nahezu unmöglich mindestens jedoch utopisch teuer.
  2. Schallschutz Reihenhaus

    Hallo Frau/Herr Gussen!
    Gemäß Beiblatt 1 zur DINAbk. 4109, Schallschutz im Hochbau, wird geregelt, dass 2-schalige Haustrennwände mindestens 30 (!) mm breite, durchgehende Trennfugen aufweisen müssen, und zwar vom First bis zur Unterkante der Fundamente (!).
    Der Fugenhohlraum zwischen den Gebäuden muss mit dichtgestoßenen und vollflächig verlegten mineralischen Faserdämmplatten (Trittschaldämmplatten, also keine bituminierten Weichfaserplatten o.ä.) ausgefüllt werden.
    Die Nichterfüllung der Schallschutzanforderungen zwischen den
    Gebäuden wären als ein gravierender Mangel zu betrachten.
    Dies besonders auch im Hinblick darauf, dass die Fuge zwischen 2 Gebäudeteilen Dehnungen und unterschiedliches Setzungsverhalten der Bauteile ermöglichen muss, sodass keine schädlichen Spannungen an den Bauteilen auftreten können.
    Die Fugenausbildungen zwischen aneinander grenzenden Bauteilen müssen aus nicht brennbaren Materialien (gem. DIN 4102, Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen), wie z.B. die genannten Mineralfaserplatten bestehen.
    Ich empfehle Ihnen, nach der Bezugsfertigkeit des Nachbargebäudes, Schallmessungen durchführen zu lassen und daran anschließend, falls erforderlich, entsprechende Sanierungsvorschläge ausarbeiten zu lassen.
    Viel Erfolg!

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