Hallo,
im Rahmen der leidigen Abschlussdiskussionen um Einbehalte und Minderungenkurz vor endgültiger Fertigstellung des Bauvorhabens sind wir als Bauherren eines schlüsselfertigen Einfamilien-Reihenhauses in einem voll erschlossenem Gebiet durch unseren Generalunternehmer mit zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten für die Genehmigung des Bauzauns sowie der Bauabsperrung konfrontiert worden. Ist so etwas ohne vorhergehende Ankündigung statthaft?
Außerdem werden uns noch Zusatzleistungen in Rechnung gestellt, die wir nicht beauftragt haben (in diesem Falle z.B. das Anfüllen des Eingangsbereichs um die Lichtschächte und Fernwärmerohre auf Straßenniveau). Für die Anpassung des Geländes an unsere etwas erhöht liegende Eingangstür sind laut Generalunternehmer Vertrag wir verantwortlich
nicht abgesprochene Zusatzbelastungen für Bauzaun und Geländeauffüllung durch GU
BAU-Forum: Neubau
nicht abgesprochene Zusatzbelastungen für Bauzaun und Geländeauffüllung durch GU
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Tja
Dies ist scheinbar der Versuch des Bauträger bei ihren Minderungen mit Nachtragsforderungen gegen zu halten, um letztlich doch auf die Endsumme zu kommen.
Kosten Bauzaun war vermutlich im Vertrag ungeregelt oder gab es hier eine pauschale Aussage zur Baustelleneinrichtung? Dann müsste der Bauträger auch den Bauzaun selbst zahlen, andernfalls ist dies eine Extra-Leistung, die vermutlich auch extra vergütet werden muss. Dabei ist es egal, ob Sie die expizit beauftragt haben. Die Arbeit war nötig und wurde erbracht, nun besteht auch ein Vergütungsanspruch.
Anders verhält es sich bei den Erdarbeiten. Diese waren eigentlich Eigenleistungen. Wenn der Bauträger diese ohne erkennbare Notwendigkeit vorgenommen hat, dann müssen Sie nicht unbedingt zahlen. Oder haben Sie die vertraglich ihrerseits geschuldete Verfüllung innerhalb des Bauablaufes versäumt und der Bauträger musste verfüllen, damit er anschließend sein Fassadengerüst stellen konnte? Dann ist die Frage, was besser gewesen wäre:
a) der Bauträger stellt die Bauarbeiten im Außenbereich ein, schreibt Ihnen eine Behinderungsanzeige und wartet mit dem Gerüst bis Sie fertig sind (ggf. haben Sie dann eine Bauzeitverzögerung zu verantworten), oder
b) Der Bauträger verfüllt selbst und rechnet dies zu einem angemessenen, ortsüblichen Preis ab.
Entscheiden Sie selbst, was Ihnen lieber gewesen wäre.
Fairness setzt voraus, dass auch der Bauträger Forderungen stellen darf, die er ihren Forderungen nach Minderung entgegenhalten darf.
Finden Sie sich zu einem klärenden Gespräch zusammen. -
Bei
Bauzaun + Absperrung geht es wohl um die Kosten der Genehmigung, nicht um die Kosten der Aufstellung.
Findet sich im Vertrag/der Baubeschreibung ein Passus "Kosten der behördlichen Genehmigungen trägt der Bauherr"? -
Schon mal Danke
IM Generalunternehmer Vertrag gibt einen Passus zur Baustelleneinrichtung bezüglich Bauwasser, Baustrom und WC. Diese obliegt dem Generalunternehmer. Die Absperrung wird nicht explizit erwähnt, es gibt aber auch keinen Hinweis auf die Kostenübernahme der behördlichen Genehmigung durch den Bauherrn.
Die Verfüllung des Frontbereiches unseres Reihenhauses (ca. 25 m³ Sand, durch Generalunternehmer bewertet mit € 2000), der im Übrigen zu nicht zu unserem Grundstück, sondern der Stadt gehört, stand in keinem Zusammenhang mit Bauzeitverzögerungen oder Behinderungen. Allenfalls haben wir um Vorfeld moniert, dass der Zugang zum Haus mehrere Monate nur über eine (!) lose Gerüstbohle zugänglich war und die Monteure der Küche diesen Balanceakt nicht durchführen wollten.
Im Wesentlichen glaube ich aber auch, dass diese Punkte (es gibt noch ein paar andere) hauptsächlich der Positionierung des Bauträger für die finale Diskussion dienen und ein Gegengewicht zu den Nachtragsforderungen bilden soll.
Auf den hoffentlich zu erreichenden Konsens bin ich gespannt. -
Lustiger Bauträger (?) ...
Lustiger Bauträger (?) also hier wird nen m³ Füllsand liefern und einbauen mit 18-20 € gerechnet. Andererseits: jetzt über eine Gerüstbohle als Zuwegung zu meckern ist unwesentlich. Wenn es ein Bauträger ist, ist es sein Problem. War es ein Generalunternehmer, sind Sie möglicherweise dafür verantwortlich.
Hier scheint aber noch weitaus mehr im Argen zu liegen ...
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