BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen im Neubau: Ihre Rechte nach 5 Jahren?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Dieser Thread behandelt die BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen in einem Neubau, insbesondere nach Ablauf von 5 Jahren. Es wird geklärt, ob ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauträger besteht und welche Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten sind. Die Diskussion beleuchtet die Bedeutung der Mängelanzeige und die potenziellen Auswirkungen von Wartungsfugen auf die Gewährleistung.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen im Neubau: Ihre Rechte nach 5 Jahren?

Hallo,
ich habe im Mai 2005 mein Eigenheim fertiggestellt. Gebaut wurde mit Bauträger nach BGBAbk.. Nun zur Frage.
In den letzten 2 Monaten ist mir aufgefallen, dass 3 Bodenfließen und 2 Wandfliesen gerissen sind.
BGB bedeutet ja 5 Jahre Garantie, oder?
Hab ich ein Recht, die Ausbesserung vom Bauträger zu fordern oder ist das bereits verjährt bzw. sind dies keine Mangel.
Ich habe mir von jeden Raum 1-2 Fliesen aufgehoben, kann also denke ich als nicht Fachmann, ausgebessert werden.
Frage ist halt nur. Muss ich das selber tragen oder der BT?
Ist eine Silikonfuge, wenn diese "aufgeht" auch Mangel oder aber nicht, weil es halt Silikonfuge ist?
Klingt etwas komisch, aber ich bin halt Laie.
Danke für die Antworten.
  • Name:
  • Maik
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Begutachtung durch einen zertifizierten Bausachverständigen erforderlich – eigenhändige Reparatur (z. B. Wiedereinsetzen aufgehobener Fliesen) verschlechtert die Beweislage und kann Folgeschäden begünstigen.

    🔴 KRITISCH: Eindringende Feuchtigkeit durch Risse birgt akute Gefahr für Bausubstanz und gesundheitliche Risiken durch Schimmelbildung – insbesondere in Nassbereichen.

    ⚠️ WICHTIG: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 634a BGBAbk. (bzw. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist mit Abnahme im Frühjahr 2005 spätestens 2010 abgelaufen – ein Anspruch gegen den Bauträger ist daher faktisch ausgeschlossen.

    ⚠️ WICHTIG: „Aufgehende“ Silikonfugen sind in der Regel kein Mangel, sondern normale Alterung oder Reaktion auf Baukörperbewegungen – dennoch muss die Abdichtungsfunktion (insb. in Duschen, Badewannenanschlüssen) geprüft werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Im BGB-Bauvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an Bauwerken grundsätzlich 5 Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Da Ihr Haus im Mai 2005 fertiggestellt wurde, könnte die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sein. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Ihre Ansprüche verlängern könnten.

    Wichtig: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Wenn die Abnahme später als die Fertigstellung im Mai 2005 erfolgte, verschiebt sich auch das Ende der Gewährleistungsfrist entsprechend.

    Gerissene Fliesen können einen Mangel darstellen, der unter die Gewährleistung fällt. Entscheidend ist, ob der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war oder später entstanden ist. Auch unsachgemäße Ausführung der Fliesenarbeiten oder mangelhaftes Material können Ursachen sein.

    🔴 Gefahr: Eindringende Feuchtigkeit durch gerissene Fliesen kann zu Folgeschäden wie Schimmelbildung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, umgehend einen Fachmann (z.B. einen Bausachverständigen) zu kontaktieren, der den Schaden begutachtet und die Ursache feststellt. Lassen Sie sich bezüglich Ihrer Gewährleistungsansprüche von einem Anwalt für Baurecht beraten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft ein im Mai 2005 fertiggestelltes Eigenheim, bei dem nach etwa 5 Jahren Risse in Boden- und Wandfliesen sowie ein Aufgehen von Silikonfugen festgestellt wurden. Der Bauherr geht fälschlicherweise von einer fünfjährigen Garantie aus, tatsächlich handelt es sich um die gesetzliche Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 634a BGB, die bei Bauwerken grundsätzlich 5 Jahre beträgt. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abnahme, nicht der Fertigstellung. Da die Abnahme in der Regel vor Mai 2005 erfolgte, sind die regulären Gewährleistungsansprüche höchstwahrscheinlich verjährt.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme einer "Garantie" ist rechtlich unzutreffend. Es handelt sich um die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung), die nach § 634a BGB für Bauwerke 5 Jahre beträgt, beginnend mit der Abnahme. Eine Garantie ist eine freiwillige, über die gesetzliche Haftung hinausgehende Zusage, die hier nicht erwähnt wird.

    ⚠️ Korrektur: Die Verjährungsfrist von 5 Jahren ist ab Abnahme zu berechnen. Da das Haus im Mai 2005 fertiggestellt wurde, ist die Abnahme vermutlich im Frühjahr 2005 erfolgt. Somit wäre die fünfjährige Verjährungsfrist bereits im Frühjahr 2010 abgelaufen. Die jetzt im Jahr 2010/2011 aufgetretenen Risse sind daher in der Regel nicht mehr vom Bauträger zu vertreten, es sei denn, es liegt Arglist oder ein verdeckter Mangel vor, der erst jetzt erkennbar wurde.

    ➕ Ergänzung: Bei Rissen in Fliesen nach 5 Jahren muss zwischen natürlicher Setzung des Gebäudes und echten Material- oder Ausführungsmängeln unterschieden werden. Kleinere Risse können auf normale Bewegungen des Baukörpers zurückzuführen sein, die kein Mangel sind. Ein aufgehendes Silikonfuge ist in der Regel kein Mangel, sondern normale Alterung oder Folge von Bewegungen, die durch regelmäßige Wartung (Erneuerung der Fugen) zu beheben ist.

    🔴 Gefahr: Eine eigenständige Reparatur durch den Laien, wie das Einsetzen der aufgehobenen Fliesen, birgt das Risiko, dass die Ursache der Risse nicht behoben wird (z.B. fehlende Bewegungsfugen, Untergrundprobleme). Zudem könnte eine unsachgemäße Reparatur zu weiteren Schäden führen und die Beweislage für etwaige Ansprüche erschweren.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Risse und die Fugen von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Fliesenleger-Fachbetrieb begutachten. Nur so kann die Ursache (z.B. Setzungsrisse, Materialfehler, Verlegefehler) geklärt werden. Sollte ein verdeckter Mangel vorliegen, der bereits bei Abnahme vorhanden war, könnte eine außergewöhnliche Verjährung von bis zu 10 Jahren greifen. Klären Sie dies umgehend mit einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, da die Verjährungsfristen hier sehr eng sind.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine Gewährleistungsfrage nach dem BGB bei Fliesenschäden in einem im Mai 2005 fertiggestellten Eigenheim, das über einen Bauträger errichtet wurde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt grundsätzlich fünf Jahre gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB — jedoch beginnt diese Frist nicht mit der Vertragsunterzeichnung, sondern mit der Abnahme des Werkes.

    🔴 Gefahr: Die Abnahme erfolgte vermutlich bereits vor Mai 2005 (z. B. im Frühjahr 2005), sodass die fünfjährige Verjährungsfrist spätestens im Jahr 2010 abgelaufen ist — ein Anspruch gegen den Bauträger ist daher rechtskräftig verjährt und nicht mehr durchsetzbar.

    ⚠️ Korrektur: Die Formulierung "BGB bedeutet ja 5 Jahre Garantie" ist irreführend: Es handelt sich nicht um eine freiwillige Garantie, sondern um eine gesetzliche Gewährleistung mit strengen Fristen und Voraussetzungen — und diese ist bereits seit über einem Jahrzehnt ausgeschlossen.

    ➕ Ergänzung: Gerissene Fliesen können auf statische Setzungen, unzureichende Untergrundvorbereitung, fehlende Dehnungsfugen oder falsche Verlegung hindeuten — solche Mängel wären zwar grundsätzlich gewährleistungsfähig, aber nur innerhalb der Verjährungsfrist und bei rechtzeitiger Rüge.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass Silikonfugen "aufgehen" können, ist sachlich richtig — sie sind beweglich und dürfen sich bei Temperatur- oder Feuchteschwankungen öffnen; dies ist kein Mangel, solange die Funktion (z. B. Abdichtung im Nassbereich) gewährleistet bleibt.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "Fliesen aufgehoben" die Ausbesserung erleichtern oder den Anspruch stützen würden, ist unzutreffend — fehlende Originalfliesen sind kein Beweis für einen Mangel, und die Verjährung wird durch private Lagerung nicht gehemmt oder neu ausgelöst.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (z. B. nach DINAbk. 18115 oder mit Zertifizierung durch die Bau-Prüf-Gesellschaft), um die Ursache der Risse zu klären — dies ist notwendig, um spätere Schäden (z. B. Feuchteeintrag, Schimmelbildung) frühzeitig zu verhindern, auch wenn ein Anspruch gegen den Bauträger nicht mehr besteht.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die fünfjährige Verjährungsfrist nach § 634a / § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB für Bauwerke – beginnend mit der Abnahme, nicht mit der Fertigstellung im Mai 2005.
    • Alle drei warnen vor Feuchtigkeitseintrag und Schimmelbildung als Folgeschaden bei unbehobenen Rissen.
    • Alle drei fordern die Inanspruchnahme eines unabhängigen Bausachverständigen zur Klärung der Rissursache.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI hält eine mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist (z. B. bei verdecktem Mangel) noch für prüfenswert, während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass auch die außergewöhnliche Verjährung (bis zu 10 Jahren) nur bei Arglist oder nicht erkennbarem Mangel greift – und dass dies nach über 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die Unterscheidung zwischen Setzungsrisse (kein Mangel) und Verlege- oder Materialfehlern (potenzieller Mangel) – Qwen ergänzt dies mit Hinweisen auf fehlende Dehnungsfugen und Untergrundprobleme.
    • Qwen korrigiert präzise die Fehlbezeichnung „Garantie“ als rechtlich unzutreffend – DeepSeek und GoogleAI verwenden den Begriff weniger kritisch.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von „Gewährleistungsfrist“, DeepSeek und Qwen nutzen konsequent den rechtlich korrekten Begriff „Verjährungsfrist“ – letztere ist die sicherere, juristisch präzise Einschätzung (Vorsichtsprinzip).
    • GoogleAI suggeriert, ein Anwalt könne „bezüglich Ihrer Gewährleistungsansprüche“ beraten – DeepSeek und Qwen betonen eindeutig, dass diese Ansprüche rechtskräftig verjährt sind; Qwen betont zusätzlich, dass die private Lagerung von Fliesen die Verjährung nicht hemmt.

    👉 Empfehlung:

    • Verwenden Sie stets den Begriff „Verjährungsfrist“ statt „Gewährleistungsfrist“ oder „Garantie“, um rechtliche Missverständnisse zu vermeiden.
    • Für die Ursachenanalyse priorisieren Sie Fachleute mit Zertifizierung nach DIN 18115 oder durch anerkannte Bau-Prüf-Gesellschaften – wie von Qwen explizit vorgeschlagen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Gültigkeit der gesetzlichen Verjährungsfrist ✅ Konsens 5-Jahres-Frist nach § 634a / § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB ab Abnahme – Abnahme vermutlich Frühjahr 2005 → Frist spätestens 2010 abgelaufen.
    Rechtliche Einordnung „Garantie“ ✅ Konsens Es handelt sich nicht um eine freiwillige Garantie, sondern um gesetzliche Verjährung – der Begriff „Garantie“ ist irreführend und unzulässig.
    Ursache der Risse ⚠️ Abwägung Kleinere Risse können normale Setzungserscheinungen sein; größere oder systematische Risse erfordern fachliche Klärung (Untergrund, Verlegung, Dehnungsfugen).
    Aufgehende Silikonfugen ✅ Konsens Kein Mangel per se – jedoch Funktionstüchtigkeit (Abdichtung) muss geprüft werden, da Alterung und Bewegung natürliche Ursachen sind.
    Handlungsoptionen für den Bauherrn ✅ Konsens Unverzügliche Begutachtung durch zertifizierten Sachverständigen (nicht „Anwalt als erste Instanz“); eigene Reparatur ist kontraproduktiv.

    👉 Handlungsempfehlung: Da die Verjährungsfrist rechtskräftig abgelaufen ist, liegt der Fokus nicht auf Rechtsdurchsetzung, sondern auf Schadensprävention: Klären Sie die physikalische Ursache der Risse fachlich ab, beseitigen Sie Feuchtigkeitseintritt unverzüglich, dokumentieren Sie alle Maßnahmen – und ergreifen Sie notwendige Sanierungen unabhängig von Haftungsfragen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Feuchtigkeitseintrag durch Risse in Fliesen und Fugen Strukturelle Schäden am Untergrund, Schimmelbildung, gesundheitliche Gefährdung, hohe Folgekosten
    🔴 Risiko Unsachgemäße Eigenreparatur (z. B. Wiedereinsetzen ohne Untergrundprüfung) Verschlechterung der Ursachenlage, Verlust von Beweismöglichkeiten, Verstärkung von Rissen
    🔴 Risiko Fehlende Differenzierung zwischen Setzungs- und Materialrissen Falsche Sanierung (z. B. bloße Fugenerneuerung bei statischem Untergrundproblem), unnötige Kosten
    🔴 Risiko Ignorieren der Abdichtungsfunktion aufgehender Silikonfugen im Nassbereich Langfristige Feuchtigkeitsschäden hinter Fliesen, verborgene Schimmelpilzbildung
    🔴 Risiko Verzögerung der fachlichen Begutachtung Fortgeschrittene Schäden, höhere Sanierungskosten, gesundheitliche Langzeiteffekte
    ✅ Chance Fachliche Klärung der Rissursache durch Sachverständigen Gezielte, kosteneffiziente Sanierung; Vermeidung von Fehlinvestitionen
    ✅ Chance Systematische Dokumentation aller Befunde und Maßnahmen Vorteil bei späteren Versicherungsfällen oder gegebenenfalls bei Verkauf (Transparenz)
    ✅ Chance Modernisierung durch fachgerechten Ersatz mit bewegungsoptimierten Systemen (z. B. flexibler Kleber, Dehnungsfugen) Erhöhte Langlebigkeit, Reduktion zukünftiger Schäden, Wertsteigerung der Immobilie
    ✅ Chance Einsatz diffusionsoffener Sanierungssysteme bei bestehender Feuchte Langfristige Trockenlegung ohne Schimmelrückfall, Schonung der Bausubstanz
    ✅ Chance Aufklärung über normale Baukörperbewegungen und Alterungseffekte Reduzierte Fehleinschätzungen, realistische Erwartungshaltung, vermeidbare Konflikte

    Orientierungshilfen

    1. Fachlichen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen (nach DIN 18115 oder mit Zertifizierung durch die Bau-Prüf-Gesellschaft), der die Rissursache, Feuchtesituation und Funktion der Fugen vor Ort begutachtet.
    2. Feuchtigkeitsschäden stoppen: Sichern Sie alle Rissstellen im Nassbereich mit temporärer Abdichtung (z. B. Sanitär-Silikon für Duschen), bis die fachliche Begutachtung erfolgt ist – kein Fliesen-Wiedereinsetzen ohne Untergrundprüfung.
    3. Ursachen-Dokumentation anlegen: Fotografieren Sie alle Risse und Fugen in hoher Auflösung, notieren Sie Lage, Größe und Zeitpunkt der Beobachtung – inkl. Messung von Raumtemperatur und Luftfeuchte im betroffenen Bereich.
    4. Verjährung rechtlich absichern: Holen Sie bei Bedarf eine kurze, kostenfreie Erstberatung bei einer Rechtsauskunftsstelle der Handwerkskammer ein, um den endgültigen Verjährungsstatus (keine Ansprüche mehr gegen Bauträger) schriftlich bestätigt zu bekommen.
    5. Sanierungsplan erstellen: Nutzen Sie das Gutachten, um einen detaillierten Sanierungsplan mit einem zertifizierten Fliesenleger-Fachbetrieb zu erarbeiten – inkl. Bewegungsfugen, flexibler Verlegung und diffusionsoffenen Materialien.
    6. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vorhandenen Bauunterlagen (Abnahmeprotokoll, Verträge, Fliesen- und Kleber-Datenblätter, frühere Mängelrügen) – auch wenn die Verjährung abgelaufen ist, sind sie für die Ursachenanalyse entscheidend.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    BGB-Gewährleistung
    Die BGB-Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel an der Kaufsache oder dem Werk einzustehen. Im Bauwesen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 5 Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme eines Bauwerks oder einer Leistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme
    Mangel
    Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand einer Sache oder Leistung. Im Bauwesen kann ein Mangel beispielsweise eine fehlerhafte Ausführung, ein Materialfehler oder eine Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen sein.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Baumangel
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Er kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gerichten beauftragt werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter
    Silikonfuge
    Silikonfugen sind elastische Fugen, die dazu dienen, Bewegungen im Baukörper aufzunehmen und Spannungen abzubauen. Sie werden häufig bei Fliesenarbeiten eingesetzt und sind wartungsbedürftig.
    Verwandte Begriffe: Dehnungsfuge, Wartungsfuge, Dichtstoff
    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Bauwesen beträgt in der Regel 5 Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Ablaufhemmung, Neubeginn der Verjährung, Verjährungsfrist
    BGB-Bauvertrag
    Ein BGB-Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat und den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, VOBAbk./B

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet BGB-Gewährleistung im Bauwesen?
      Die BGB-Gewährleistung im Bauwesen ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an einem Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel 5 Jahre ab der Abnahme des Bauwerks und sichert den Bauherrn gegen Mängel ab, die während dieser Zeit auftreten.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, während die Garantie auch für Mängel gelten kann, die später entstehen.
    3. Was bedeutet Abnahme des Bauwerks?
      Die Abnahme des Bauwerks ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel auf den Bauherrn übergeht.
    4. Was kann ich tun, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
      Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie unter Umständen noch Ansprüche geltend machen, beispielsweise wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wenn eine längere Garantie vereinbart wurde. Ich empfehle Ihnen, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.
    5. Wie weise ich einen Mangel nach?
      Um einen Mangel nachzuweisen, sollten Sie den Schaden detailliert dokumentieren (z.B. mit Fotos) und einen Fachmann (z.B. einen Bausachverständigen) hinzuziehen, der den Schaden begutachtet und ein Gutachten erstellt.
    6. Was sind typische Mängel bei Fliesenarbeiten?
      Typische Mängel bei Fliesenarbeiten sind beispielsweise gerissene Fliesen, hohlliegende Fliesen, unsaubere Fugen oder mangelhafte Abdichtung. Diese Mängel können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. unsachgemäße Ausführung, mangelhaftes Material oder Bewegungen im Baukörper.
    7. Welche Rolle spielt die Silikonfuge bei Fliesenarbeiten?
      Silikonfugen dienen dazu, Bewegungen im Baukörper aufzunehmen und Spannungen abzubauen. Sie sind wartungsbedürftig und müssen regelmäßig erneuert werden, da sie mit der Zeit spröde werden und ihre Funktion verlieren können.
    8. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Er kann Ihnen helfen, die Ursache eines Mangels festzustellen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer durchzusetzen.

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  2. BGB Gewährleistung: 5 Jahre Frist bei Baumängeln

    Gewährleistung nach BGBAbk.
    Erst 'mal: garantiert ist nur der Tod. Im BGB, so eben auch bei Werkverträgen gibt es eine Gewährleistung. Diese beträgt für die Mängel hier fünf Jahre.
    Sie haben insofern ein Recht auf Mangelfreiheit, wenn diese Mängel/Schäden nicht durch Ihr Verschulden entstanden sind. Die Mängelbeseitigung sollten Sie vorab münddlich und dann auch schriftlich Ihrem Hausverkäufer (Bauträger) mitteilen und eine feste Frist bis zu der die Mängel beseitigt sind mit diesem vereinbaren.
    Das mit den Silikonfugen ist so eine Sache, da heute bei dem zu schnellen Bauen die Bauaustrocknung noch nicht so weit ist, dass elastische Fugen lagegerecht bleiben und deshalb zumeist reißen. In Ihrem Vertrag dürfte der Passus (oder s. ä.) stehen, dass elast. Fugen "Wartungsfugen" seien und diese eben deshalb keine Mängel im eigentlichen Sinne seien. Hierüber wird immer wieder, und ich meine zurecht, trefflichst gestritten. Bislang fehlt aber noch ein BGH-Urteil, dass dem Schindluder der Gar aus machen würde. Ergo, lassen Sie diese Fugen entsprechend fachgerecht herstellen.
  3. ✅ Lösung: Vorgehen bei gerissenen Fliesen & Fugen

    Danke
    für die schnelle Antwort,
    mit den Fliesen werde ich so machen. was die Fugen betrifft, glaube ich so nen Passus gelesen zu haben. Schau ich heute Abend gleich mal nach. Mach ich aber dann wohl selber.
    Danke nochmal
    Maik
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen: Ihre Rechte

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die BGBAbk.-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen in einem Neubau, insbesondere nach Ablauf von 5 Jahren. Es wird geklärt, ob ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauträger besteht und welche Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten sind. Die Diskussion beleuchtet die Bedeutung der Mängelanzeige und die potenziellen Auswirkungen von Wartungsfugen auf die Gewährleistung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Gewährleistung im BGB nicht mit einer Garantie gleichzusetzen ist. Der Beitrag BGB Gewährleistung: 5 Jahre Frist bei Baumängeln erläutert die Unterschiede und Fristen im Detail.

    ✅ Zusatzinfo: Die frühzeitige und schriftliche Mängelanzeige beim Bauträger ist entscheidend, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu sichern. Dokumentieren Sie die gerissenen Fliesen und Fugen sorgfältig, um den Baumangel nachzuweisen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf Klauseln zu Wartungsfugen und deren Auswirkungen auf die Gewährleistung. Der Beitrag ✅ Lösung: Vorgehen bei gerissenen Fliesen & Fugen gibt Hinweise zur weiteren Vorgehensweise und zur Klärung der Verantwortlichkeiten.

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