Bauverzug: Entschädigung vom Bauträger – Vorgehen, Bereitstellungszinsen & Mietkosten?
BAU-Forum: Neubau

Bauverzug: Entschädigung vom Bauträger – Vorgehen, Bereitstellungszinsen & Mietkosten?

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft mit Fertigstellungstermin 31.12.2008. Der Termin wurde vom Bauträger nicht eingehalten. Es ist gerade mal der Rohbau inkl. Fenster fertig. Die Fertigstellung dauert ca. noch 4 Monate. Was kann ich dem Bauunternehmer in Rechnung stellen? Wie gehe ich vor? Da die Wohnung nach Baufortschritt bezahlt wird, läuft die Finanzierung bereits, plus Bereitstellungszinsen und nicht zu vergessen meine jetzige Miete. Das sind nicht unerhebliche Kosten.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Da der Fertigstellungstermin Ihrer Eigentumswohnung nicht eingehalten wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Bauträger. Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Halten Sie den Baufortschritt und alle Verzögerungen schriftlich fest (Fotos, Protokolle).
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung.
    • Anwaltliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen.

    Mögliche Schadensersatzansprüche können umfassen:

    • Bereitstellungszinsen: Wenn Sie aufgrund der Verzögerung länger Bereitstellungszinsen für Ihr Baudarlehen zahlen müssen.
    • Mietkosten: Wenn Sie aufgrund der Verzögerung weiterhin Miete zahlen müssen, da Sie nicht in Ihre Eigentumswohnung einziehen können.
    • Weitere Schäden: Alle weiteren nachweisbaren Schäden, die Ihnen durch den Bauverzug entstanden sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Ansprüche zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauverzug
    Bauverzug liegt vor, wenn der Bauträger den vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhält. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Erwerbers führen.
    Verwandte Begriffe: Fertigstellungstermin, Schadensersatz, Nachfrist
    Bereitstellungszinsen
    Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die für noch nicht abgerufene Darlehenssummen anfallen. Sie entstehen, wenn sich die Auszahlung des Darlehens aufgrund von Bauverzögerungen verzögert.
    Verwandte Begriffe: Darlehen, Zinsen, Baufinanzierung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Erwerber.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Immobilienunternehmen
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Vertragsverletzung entstanden sind. Im Falle von Bauverzug kann der Erwerber Schadensersatz vom Bauträger fordern.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Minderung, Gewährleistung
    Fertigstellungstermin
    Der Fertigstellungstermin ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, zu dem das Bauwerk fertiggestellt sein muss. Die Nichteinhaltung des Termins kann zu Bauverzug führen.
    Verwandte Begriffe: Bauzeit, Bauplan, Bauvertrag
    Nachfrist
    Eine Nachfrist ist eine zusätzliche Frist, die dem Bauträger gesetzt wird, um die Bauarbeiten fertigzustellen, nachdem der ursprüngliche Fertigstellungstermin überschritten wurde.
    Verwandte Begriffe: Fristsetzung, Mahnung, Verzug
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelrüge, Gewährleistung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Frist sollte ich dem Bauträger zur Fertigstellung setzen?
      Die Frist sollte angemessen sein, in der Regel 2-4 Wochen, abhängig vom Umfang der noch ausstehenden Arbeiten. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.
    2. Was sind Bereitstellungszinsen?
      Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die Banken für noch nicht abgerufene Darlehenssummen erheben. Sie fallen an, wenn sich die Baufertigstellung verzögert und das Darlehen nicht wie geplant abgerufen werden kann.
    3. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Bauverzug zu lange dauert?
      Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn der Bauverzug erheblich ist und die Nachfristsetzung erfolglos war. Dies sollte jedoch unbedingt von einem Anwalt geprüft werden.
    4. Welche Rolle spielt der Baufortschritt bei der Geltendmachung von Ansprüchen?
      Der Baufortschritt ist ein wichtiger Faktor, um den Umfang des Bauverzugs und die daraus resultierenden Schäden zu beurteilen. Eine detaillierte Dokumentation des Baufortschritts ist daher unerlässlich.
    5. Wie weise ich Mietkosten als Schaden nach?
      Sie können Mietkosten als Schaden nachweisen, indem Sie Ihren Mietvertrag und die Zahlungsbelege vorlegen. Wichtig ist, dass die Mietkosten aufgrund des Bauverzugs entstanden sind.
    6. Was ist ein Bauträgervertrag?
      Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Bauträger verpflichtet, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen und das Eigentum daran auf den Erwerber zu übertragen.
    7. Welche Bedeutung hat die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)?
      Die MaBV regelt unter anderem die Zahlungsmodalitäten bei Bauträgerverträgen und soll den Erwerber vor finanziellen Risiken schützen.
    8. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel auf den Bauherrn übergeht.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängel am Neubau
      Was tun bei Baumängeln nach der Bauabnahme?
    • Rechte bei Bauzeitüberschreitung
      Welche Ansprüche habe ich, wenn der Bau länger dauert als geplant?
    • Bauträgerinsolvenz
      Was passiert, wenn der Bauträger insolvent geht?
    • Finanzierung von Neubauten
      Tipps zur Baufinanzierung und Fördermöglichkeiten.
    • Bauvertrag prüfen lassen
      Warum eine Prüfung des Bauvertrags vor Unterschrift sinnvoll ist.
  2. Bauverzug: Schadensersatzanspruch – Nachweis & Geltendmachung

    Nicht so einfach ...
    Nicht so einfach zu beantworten.
    Gibt es im Vertrag  -  neben dem Fertigstellungstermin  -  eine Vertragsstrafe, also z.B. einen bestimmten festgesetzten Betrag je Verspätungstag? Wahrscheinlich eher nicht ... schätze ich mal.
    Dann gibt es m.E. nur die Möglichkeit hier etwas über tatsächlich (nachweisbaren!) Schadensersatz geltend zu machen, z.B. die zusätzlich zu bezahlenden Monatsmieten, die ja bei rechtzeitiger Fertigstellung nicht angefallen wären.
    Tatsächlich aber sollte hier mal RA für Baurecht drübergucken (über den Vertrag!) und die Möglichkeiten ausloten. Oder man sucht vorab mal ein (informatives) Gespräch mit dem Bauträger und fragt, wie er sich denn das vorstelle.
    Und wer sagt, dass es bei den 4 Monaten bleibt?!
    Wenn heute erst der Rohbau + Fenster steht, dann hieße es ja, dass der Rest bis Ende April fertig sein müsse. Abwarten ob das hinhaut ...
    Letztendlich wird es wohl nicht RA gehen ... denke ich.
    Gruß und viel Erfolg
    Thomas Bock
  3. Kaufe ein ...

    Kaufe ein "ohne" ...🙂
  4. Mediation bei Bauverzug: Alternative zum Rechtsanwalt

    Mediation: Vor dem Rechtsanwalt ...
    sehe ich größere Erfolgschancen mit einem Mediator, insbesondere da der RA erst eingeschaltet werden sollte, wenn nichts mehr geht.
    Ein guter Mediator, Moderator hat auch einen RA im "Gepäck", wenn's etwas mehr Druck braucht
    MfG und Gutes Neues Jahr allerseits
  5. Bauverzug: Gespräch mit Bauträger – Sichtweise & Entschädigung

    Mediator ...
    Mediator ist natürlich sicher besser, als gleich aus allen Rohren zu feuern!
    Ich hatte ja schon angedeutet, dass man erstmal vielleicht sogar ein Gespräch "von Mensch zu Mensch" sucht, in welchem man dem Bauträger einfach mal Gelegenheit gibt seine Sichtweise darzulegen und ihm dabei auch erklärt, dass eine 4-monatige Verspätung nicht auf 100-%-ige Gegenliebe stößt.
    Sicher wird der Bauträger dann "gute Gründe" anführen warum es länger dauert und sich (vielleicht) zerknirscht zeigen. Ob er dann von sich aus einer finanziellen Entschädigung zustimmt bzw. ob diese dann angemessen sein wird bleibt abzuwarten.
    Sollte dieses Gespräch zu keinem (befriedigenden) Ergebnis führen kann man ja die "Daumenschrauben" etwas anziehen.
    Gruß
    Thomas Bock
  6. Bauverzug: Kostenrechnung an Bauträger – Zahlung ungewiss

    Vielen Dank für die Antworten. Mit dem Bauträger ...
    Vielen Dank für die Antworten. Mit dem Bauträger habe ich gesprochen, der drückt natürlich auf die Tränendrüse. Ich solle ihm jeden Monat eine Rechnung schreiben mit meinen Kosten. Aber ob er bezahlt hat er nicht gesagt, bzw. nicht dazu geäußert.
  7. Bauverzug: Schlussrechnung kürzen – Druckmittel bei Nichtzahlung

    Tränen ...
    Tränen oh ... da tut er mir aber leid!
    Ob er die Rechnung zahlt ... wenn nicht kürzt Ihr eben am Ende die Schlussrechnung.
    Thomas
  8. ETW-Eigentum bei Bauverzug: Grundbuch & Bauträger-Insolvenz!

    Und wer ist jetzt der Eigentümer
    ist ja schön, wenn Sie die "Daumenschrauben" anziehen wollen/können, nur wem gehört die ETW jetzt? Also wer ist Eigentümer im Grundbuch MOMENTAN?
    Ich denke mal, dass Sie bisher viel Geld bezahlt haben, aber gehören tut Ihnen noch rein gar nichts. Und wenn der Bauträger jetzt Pleite geht, erst recht nicht. Traurig aber wahr.
    Daher sollten Sie die rechtliche Seite unbedingt mit einem Fachmann abklären. Denn sonst könnte dem Bauträger noch viel mehr Gründe einfallen, warum der Bau sich "verzögert".
    Mir wäre lieber, mir gehört die Wohnung mit etwas Verzögerung (Eintrag im Grundbuch etc.), ich bin aber dann drin, und dann kann ich versuchen nachträglich noch Geld über den Rechtsweg zu bekommen.
    Die Wirtschafstslage soll ja auch nicht besser werden.
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauverzug: Entschädigung vom Bauträger – Rechte & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Bauverzug durch den Bauträger können Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für Bereitstellungszinsen und Mietkosten. Eine Mediation kann vor dem Rechtsweg sinnvoll sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch sind entscheidend, besonders im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz des Bauträgers.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag ETW-Eigentum bei Bauverzug: Grundbuch & Bauträger-Insolvenz! wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum erst mit dem Eintrag ins Grundbuch übergeht. Bei einer Insolvenz des Bauträgers drohen erhebliche finanzielle Verluste.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Mediation bei Bauverzug: Alternative zum Rechtsanwalt empfiehlt, vor der Einschaltung eines Rechtsanwalts eine Mediation in Betracht zu ziehen, um eine Eskalation zu vermeiden und möglicherweise schneller zu einer Lösung zu gelangen. Ein Mediator kann auch helfen, die Kommunikation mit dem Bauträger zu verbessern.

    💰 Zusatzinfo: Im Falle einer Nichtzahlung der Rechnungen durch den Bauträger, schlägt der Beitrag Bauverzug: Schlussrechnung kürzen – Druckmittel bei Nichtzahlung vor, die Schlussrechnung entsprechend zu kürzen. Dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden, um keine Nachteile zu erleiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Suchen Sie das Gespräch mit dem Bauträger und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Ziehen Sie bei Bedarf einen Mediator oder Fachanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Bauverzug: Schadensersatzanspruch – Nachweis & Geltendmachung bezüglich des Nachweises von Schadensersatzansprüchen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauverzug, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauverzug, Bauträger" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauverzug, Bauträger" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauverzug: Entschädigung vom Bauträger – Vorgehen, Bereitstellungszinsen & Mietkosten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauverzug: Entschädigung vom Bauträger
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauverzug, Bauträger, Entschädigung, Bereitstellungszinsen, Mietkosten, Fertigstellungstermin, Baufortschritt
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼