Poroton Dämmung
BAU-Forum: Neubau

Poroton Dämmung

Hallo zusammen,
Mein Frau und ich haben im vergangen Jahr eine Aufstockung und einen Anbau mit Flachdachterrasse abgeschlossen. Innen ist bewohnbar. Nächstes Jahr wollen wir die Außenwand in Angriff nehmen.
Momentan erkundigen wir uns nach Möglichkeiten um abzuwägen was für uns in Frage kommt. Wir hätten gern ein wenig mehr Schallschutz aber da machen wir uns keine großen Hoffnungen.
Ein Bekannter meinte eine Vorhängefassade wäre evtl was für uns ... die meisten schwören natürlich auf "normale" Dämmung ... Ein anderer Bekannter meinte er würde das Geld lieber woanders investieren und nur verputzen ohne zusätzliche Dämmung.

Wenn ich mir sowas ankucke neige ich sogar dem recht zu geben auch wenn ich hier damit nicht sonderlich auf Gegenliebe stoßen werde : D
Nun hätten wir ganz gerne noch ein paar Meinungen hoffe hier werden wir fündig *g*
MfG
Jens

  • Name:
  • Jens
  1. gesetzliche Verpflichtung

    Hallo, zu Ihrem Bauvorhaben muss es auch einen Energiesparnachweis nach EnEVAbk. geben. Schauen Sie da erstmal rein. Der Nachweis ist einzuhalten.
    Und wenn der Anbau so klein ist, dass kein Nachweis gerechnet wurde, so müssen die Bauteile trotzdem die Höchst-U-Werte einhalten. Wahrscheinlich reicht eine nur verputzte Ziegelwand nicht aus, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
    Wenden Sie sich an Ihren Architekten, bzw. den Aufsteller der bautechnischen Nachweise.
    Gruß
  2. hm ich finde da kann man diskutieren

    Zitat:
    "Die EnEVAbk. hat nun  -  mit letztem Restchen Rechtsstaatlichkeit noch im vorletzten Paragrafen gut versteckter Grundgesetzverpflichtung  -  für unzumutbare, also sozusagen alle Idiotenmaßnahmen im § 17 die Befreiung von den Verordnungsvorschriften wegen "unbilliger Härte" mangels wirtschaftlicher Zumutbarkeit vorgesehen. "
    Quelle:

    ziemlich weit unten ...
    Muss sagen dass ich es im Moment nicht ganz einsehe noch einen Kredit aufnehmen zu müssen (ganz egal wie hoch der sein würde) weil irgendwer irgendwas an meine Hauswand klatschen will. Dafür ist man ja auch Rechtschutzversichert *g*

    • Name:
    • Jens
  3. EnEV

    Ich vermute, Sie haben weder einen EnEVAbk.-Nachweis noch einen Befreiungsantrag gestellt. Es reicht ja nicht aus, den § 17 zu lesen. Wenn, dann muss man auch den begründeten Antrag beim Bauamt stellen.
    Wenn Sie eine Poroton-Außenwand aus normalem Hochlochziegel (wie dick, 24,30, 36 cm oder mehr?) haben, dann erfüllen Sie weder die Vorgaben der Energieeinsparverordnung, noch die Fischerschen Theorieren, da die Wand zu dünn und zu leicht ist.
    Also weder guter U-Wert noch ausreichende Speichermasse.
    Dann ist der Ziegel wohlmöglich auch noch porosiert, was nach Fischer auch schon wieder Mist ist, da die Sorptionsfähigkeit im Eimer ist
    Was nun?
  4. hehe falls Sie das ganze in den falschen ...

    hehe falls Sie das ganze in den falschen Hals bekommen haben entschuldige ich mich dafür. Ich bin nicht hier um mich zu streiten oder über Dämmungsverordnungen zu meckern.
    Uns geht es schlicht und einfach um die Frage "Was bringt es uns das Geld auszugeben? "
    Dass die Porotonsteine alleine Mist sind ist auch klar aber ich kann sie nun mal nicht mehr weghexen. Nur bin ich auch nicht glücklicher wenn ich eine Dämmung von 14 cm (ka was heute Standard ist) deshalb mehr Schulden auf der Bank habe und als Kirsche obendrauf noch den Schimmel nicht aus der Wand bekomme.
    EnEVAbk. hin oder her mit WIR müssen mit dem Schimmel dann leben und wenn ich morgens sehe wie Nass die Fenster sind will ich wissen wie heftig das noch gedämmt wird ... evtl wird es ja sogar besser ... um das zu hinterfragen bin ich hier.
    Aber danke für die Mühe der bisherigen Antworten und nochmals nichts für ungut falsch etwas von mir falsch ankam :)
    • Name:
    • Jens
  5. Nein, habe ich nicht in den falschen Hals bekommen

    Es kommt nur immer wieder vor, dass Fans vom Herrn Fischer gar nicht wirklich Rat suchen und auch gar keine realen Bauvorhaben haben, sondern nur mal wieder eine Seitenlange Physikdiskussion starten wollen und Links auf Fischers Werbeseite setzen, damit bei dem der Rubel rollt.
    Der Schallschutz hängt im Wesentlichen von den Fenstern und der Masse der Wand ab. Da diese Bauteile schon fertig sind, können Sie dort wohl nicht mehr viel verändern. Ein WDVSAbk. mit Styropor verschlechtert in der Regel den Schallschutz, eine Außendämmung z.B. mit Mineralwolldämmplatten kann den Schallschutz verbessern.
    Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass eine Außendämmung (14 cm sind da tatsächlich Standard heute) tatsächlich nun der nächste Schritt ist. Die Außendämmung kann als WDVS oder als Vorhandfassade ausgeführt werden.
    Gerade bezüglich Schimmel ist Ihre ungedämmte, unverputzte Wand ein Kandidat für einen Schimmelbefall. Ich nehme an, Sie wohnen schon drin? Was meinen Sie mit "und als Kirsche obendrauf noch den Schimmel nicht aus der Wand bekomme. " Soll das heißen, Sie haben schon welchen?
    Sie müssen doch eine Baugenehmigung haben? Dazu gehört auch der EnEVAbk.-Nachweis. Was steht denn da für ein Wandaufbau drin?
    Gruß
  6. lassen Sie's doch einfach

    Wenn Sie es nicht einsehen noch einen Kredit aufzunehmen, dann verputzen Sie die Fassade doch einfach. Anstatt in unnütze Wärmedämmung zu investieren, um die Heizkosten zu senken, könnten Sie doch Aktien kaufen. Gibt es zurzeit unschlagbar günstig.
    PS
    Eine kleine Anmerkung noch: Es gibt bereits Passivhäuser und stellen Sie sich vor: die funktionieren.
    Viele Grüße
  7. Nein richtigen großflächigen Schimmelpilzbefall in der Wand haben ...

    Nein richtigen großflächigen Schimmelpilzbefall in der Wand haben wir zum Glück nicht. Aber man sieht morgens einfach jede Menge Feuchtigkeit am Kunststofffensterrahmen und an der Scheibe und am Rahmen wo die Tapete beginnt ist hier und da eine dunkle Verfärbung die ich als Schimmelflecken definiere.
    Mit Herrn Fischer habe ich nichts am Hut ich erkundige mich nur nach so vielen Meinungen wie möglich (und Meinungen gibt es zu dem Thema geradezu unglaublich viele).
    Ja wir wohnen bereits darin und ja wir haben auch eine Baugenehmigung aber ich sehe um ehrlich zu sein nichts von der EnEVAbk. wobei ich mir auch nicht sicher bin wo ich da suchen soll.
    Zitat: "Ein WDVSAbk. mit Styropor verschlechtert in der Regel den Schallschutz, eine Außendämmung z.B. mit Mineralwolldämmplatten kann den Schallschutz verbessern. " <= genau für solche Infos bin ich hier vielen Dank höre ich zum ersten mal.
    Was ich weiß ist dass die Wände aus 30er Poroton T12 bestehen.
    Hmm also ich weiß nicht wie die Finanzen von anderen so aussehen aber ich habe tatsächlich ein Problem damit einen Kredit aufzunehmen WENN das dafür gekaufte nicht auch wirtschaftlich ist. Wenn ich höre was andere an Heizkosten ausgeben bin ich noch hervorragend dran und das ohne Außenputz.
    Ergo könnte ich nun hergehen und das Geld in Dämmung stecken wo ich nicht weiß ob es sehr viel bringt ... ODER ich stecke das Geld in was anderes z.B. Solaranlage für Warmwasser oder ähnliches.
    Die Info mit den Passivhäusern habe ich irgendwie irgendwo schon mal gehört oder gelesen man weiß es nicht mehr genau ich habe es für eine Legende gehalten aber hey nobody ist perfect. Stellt sich mir nur das Problem dass mein Gebäude nie als Passivhaus geplant war und somit wirtschaftlich für mich eine komplette Umstellung nun ja sagen wir mal sehr kostspielig sein würde. Aber OK auch danke für diesen Beitrag.
    Ps auch von mir: Das mit den Aktien habe ich am eigenen Leib erfahren ich habe genug Geld dadurch verlorn danke auch für die Info.
    • Name:
    • Jens
  8. 30er Wand T12

    Ich vermute, dass sich der Planer, wenn es denn einen gibt, bei der 30er Wand aus einem T12 gedacht hat, dass diese ohne Außendämmung funktionieren soll.
    Von den Wärmedämmeigenschaften liegt diese Wand aber irgendwo bei dem Standard von vor 10 Jahren. Eine Wanddicke von 36,5 cm bei einem T12 wäre sicherlich nicht von Nachteil gewesen.
    Aber es muss doch neben dem Bauantrag auch eine Statik und einen EnEVAbk.-Nachweis gegeben haben? Wenn Sie es nicht wissen, dann rufen Sie doch mal Ihren Architekten und/oder den Statiker an, ob es diesen Nachweis gibt.
    Einen bestimmten Schallschutz hat die Außenwand ja bereits. Ob dieser ausreicht hängt von der Außenlärmbelastung ab. Wenn keine verkehsbelastenen Straßen, Autobahnen, Flughäfen, Starßenbahnen usw. in der Nähe sind, dann kann man auch ruhig durch ein WDVSAbk. den Schallschutz etwas verschlechtern. Wenn allerdings Lärmquellen vorhanden sind, gegen die Sie sich schützen wollen, dann ist es für einen effektiven Schallschutz bereits zu spät. Den Schallschutz plant man vorher und bei ordentlicher Planung wäre sicherlich ein anderer Wandaufbau mit anderen Fenstern genommen worden.
    Bezüglich der Kondensaterscheinungen an Ihren Fenstern und den Laibungen sollten Sie mal schleunigst tätig werden. Das deutet auf noch zu hohe Baufeuchte und ungenügendes Heizen und Lüften hin. Sie sollten sich überlegen, vor dem Winter eine Bautrocknung durchzuführen, damit Ihnen der Bau nicht absäuft. Wer weiß, vielleicht bekommen wir ja mal wieder einen knackig kalten Winter.
    Um einen Außenputz (egal ob mit oder ohne Dämmung) ist es jahreszeitlich eh schon fast zu spät.
    Sie sollten auf die Beratung eines Kollegen vor Ort (Architekt, Ingenieur) zurückgreifen.
    Gruß
  9. das Maß der Wärmedämmung

    Die Frage nach dem sinnvollen Maß der Wärmedämmung lässt
    sich für mich nur so beantworten: ein guter Wärmeschutz ist nur
    durch eine sehr gute Wärmedämmung zu erreichen. Die beste
    Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird.
    Dass bei Ihnen das Geld nicht so locker sitzt, kann ich gut verstehen.
    Das ist bei mir auch nicht anders. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre würde
    ich zumindest die EnEVAbk. einhalten, weil dies ein Mindestmaß an
    Wärmeschutz bedeutet.
    Dazu kommt, dass Sie ja von einer Aufstockung reden, also auch
    vorhandene Bausubstanz bewohnen, die vermutlich nicht der jetzigen
    EnEV entspricht. Wenn ich nun theoretisch bei der Aufstockung eine
    extrem gute Dämmung habe, bleibt dennoch der Bestand mit einer
    vermutlich "schlechteren" Dämmung. Je nachdem wie das Volumenverhältnis
    Neubau zu Altbau ist, kann ich selbst mit einer sehr guten Dämmung des Neubaus insgesamt relativ wenig ändern.
    Die Feuchtigkeit, die Sie im Gebäude haben, kann natürlich
    verschiedene Ursachen haben. Wenn es Baufeuchte ist, dann wird die
    ja mit der Zeit abnehmen. Wichtig ist unabhängig davon regelmäßig zu
    lüften und die Räume "normal" zu beheizen. Eine dichte Hülle ist ja
    gewünscht, damit keine Wärme unkontrolliert entweicht. Umso wichtiger
    ist dann natürlich das Lüftungsverhalten. Ich glaube, dass ein Gebäude,
    das nach der EnEV gebaut worden ist, problemlos bewohnt werden kann;
    ohne Schimmel, feuchter Luft und beschlagenen Fenstern.
    Viele Grüße
  10. Liest sich ja alles gut, ...

    was die Kollegen da schreiben (insbes. Herr Lott, auch nicht unklug der Beitrag von Herrn Hofmann). Ich vermisse allerdings den dringenden Hinweis, dass der Fragesteller entgegen der Bauordnung und der gültigen, dringend einzuhaltenden, EnEVAbk. gebaut hat. Also Bauordnungsrechtswidrig! Ggf. droht diesem, sollte der Fall bekannt werden, ein Rückbau, zumindest jedoch eine empfindliche Geldbuße. Würde ihm Recht geschehen, m.E.
    So baut man nicht, auch keinen Anbau, Aufstockung oder was auch immer, höchstens eine Hundehütte oder Garage.
    > "Mein Frau und ich haben im vergangen Jahr eine Aufstockung und einen Anbau mit Flachdachterrasse abgeschlossen. "< Pfui, Herr Fragesteller Jens
  11. Also geht das nun nicht ein wenig weit? ...

    Also geht das nun nicht ein wenig weit?
    Wenn wir zum Architekten gehen, sagen was wir möchten. Er eine Bauaufstellung macht und einen Plan, ich damit dann zum Bauamt gehe und zum Landratsamt und zum Statiker und zum etc. etc. etc. Wir eine Baufreigabe bekommen wir alles bekommen und mit offiziellen Rechnungen offiziellem Kredit alles offenliegend machen und streng nach dem Plan handeln der uns vorgelegt wurde. Warum zum kuckuck sollte das dann eine Bauordnungswidrigkeit darstellen? Habe ich eine wichtige Regel nicht gelesen?
    Eine "haha das mit der Baugenehmigung war doch nur ein Scherz" Regel? Sorry mit der Antwort kann ich nicht allzu viel anfangen :)
    • Name:
    • Jens
  12. Die untere Bauaufsichtsbehörde ...

    muss Sie nicht auf notwendigerweise rechtlich verbindliche Energieeinsparverordnungen hinweisen. Die Prüfung der Baugenehmigungsbehörden erstreckt sich alleinig auf  -  um es auf den Punkt zu bringen  -  öffentlich-rechtliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens.
    Alles andere muss Ihr Architekt wissen, Sie beraten, hinweisen, etc., etc. Ergo: Ihr Architekt dürfte, trifft Ihr Vortrag hier zu, hier "etwas" versäumnt haben und steht in Ihrer "Schuld".
    Fazit: Informieren Sie Ihren Architekten (schriftlich!) und lassen Sie von diesem die notwendigen Nachweise (hier u.a. Energieausweis, auch Statiknachweis) erbringen, samt Planung, nach der der Wärmeschutz erstellt werden sollte (muss). Über ggf. anfallende Kosten des Architekten, sollten Sie im HinblicK auf die unabdingbare Erfordernis dieser Nachweise, ggf. trefflich streiten. Ich möchte Ihnen empfehlen, bevor Sie eine Rechnung hierfür bezahlen, die Voraussetzungen (fachlich) prüfen zu lassen.
  13. Es muss nicht mal so sein dass er etwas ...

    Es muss nicht mal so sein dass er etwas versäumt hat. Ich muss zugestehen dass ich zu dem damaligen Zeitpunkt gerade dem Architekten sehr freie Hand gelassen habe Aufgrund Zeitmangels (Geburt 1. Kind um genau zu sein). Es kann leider wirklich sein dass das EnEVAbk. Zeugs in irgend einem Ordner verstauben weil ich nicht genau weiß wonach ich suchen soll. Wie dem auch sei: Werde mich gleich am Montag (falls ich immer noch nicht fündig geworden bin) beim Architekten melden.
    Eine letzte Frage noch: Auf der Homepage von dem Porotonhersteller Wienerberger (

    Gebäudetyp: Einfamilienhaus EnEV-Standard
    Bauteil: Außenwand
    Konstruktion: einschalig beidseitig verputzt
    bekomme ich als Produktempfehlung: Plan-T12  -  30,0 Innenputz Kalk-Gips 1,5 cm
    das ist ja genau das was wir auch haben. Ist es nun grade so ausreichend mit einem entsprechenden Außenputz oder lese ich da was falsches?
    BTW: Herr Lott Sie liegen absolut richtig der untere Stock wurde soweit ich weiß vor 13 Jahren gebaut.
    PS: Vielen vielen Dank für die bisherigen Antworten haben uns echt weitergebracht!

    • Name:
    • Jens
  14. Lassen Sie uns wissen.

    Lassen Sie uns nächste Woche wissen, ob ein EnEVAbk.-Nachweis besteht. Darin müsste der geplante Aufbau der Wand-, Decken- und Dachbauteile beschrieben sein.
    Gruß und schönes Wochenende

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