Hallo,
Ich habe einen Vertrag über den Bau eines Hauses abgeschlossen, der u.a. auch den Einbau einer Brauchwasseranlage einschließt. Nun ist - pünktlich nach Ablauf der Garantie - nach 2 Jahren und 1 Monat die Wasserpumpe kaputtgegangen. Im Vertrag steht folgender Satz:
"Die Gewährleistung für Bauwerksleistungen beträgt 5 Jahre nach BGBAbk.. " Jetzt stolper ich über das Wort "Bauwerksleistungen". Schließt dies die Pumpe (zur Brauchwasseranlage gehörend und im Gesamtpreis beinhaltet) ein oder nicht?
Vielen Dank und viele Grüße,
Baumgarten
Umfang der Gewährleitung
BAU-Forum: Neubau
Umfang der Gewährleitung
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5116: BGB Gewährleistung
Die Wasserpumpe ist natürlich keine Bauwerksleistung und unterliegt daher, wie bspw. eine Waschmaschine der gesetzl. zweijährigen Gewährleistung (schon mal besser als früher (nur 6 Monate) ).
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie im Rahmen der Kulanz eine Lösung finden können.
Also, ein nettes Breifchen an den Installateur, oder ggf. an den Hersteller.
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