Wer hat enstandenen Schaden zu zahlen?
BAU-Forum: Neubau
Wer hat enstandenen Schaden zu zahlen?
Hallo,
ich habe eine neue Frage zum Thema Neubau. Wir lassen unser Haus über eine Baufirma (mit Bauträger und -Leiter) bauen. In der letzten Woche wurde durch die Versorger auch die Gasleitung für die Heizung montiert. Unsere Sanitärtechniker haben wohl festgestellt, dass die Gasübergabetraverse durch Fremdeingriff beschädigt wurde. Die Versiegelung wurde beschädigt und die Schrauben der Traverse einfach abgeschraubt, die Traverse anschließend beschädigt. Jetzt die Frage, wer für diesen Schaden (den Keiner angeblich verursacht hat) zu begleichen hat. Die Sanitärtechniker wollen uns knapp 100 € dafür in Rechnung stellen. Kann mir da jemand helfen?
Gruß
Malte Becker
ich habe eine neue Frage zum Thema Neubau. Wir lassen unser Haus über eine Baufirma (mit Bauträger und -Leiter) bauen. In der letzten Woche wurde durch die Versorger auch die Gasleitung für die Heizung montiert. Unsere Sanitärtechniker haben wohl festgestellt, dass die Gasübergabetraverse durch Fremdeingriff beschädigt wurde. Die Versiegelung wurde beschädigt und die Schrauben der Traverse einfach abgeschraubt, die Traverse anschließend beschädigt. Jetzt die Frage, wer für diesen Schaden (den Keiner angeblich verursacht hat) zu begleichen hat. Die Sanitärtechniker wollen uns knapp 100 € dafür in Rechnung stellen. Kann mir da jemand helfen?
Gruß
Malte Becker
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Wenn es tatsächlich ein BET ist
dann kann Ihnen das egal sein. -
was bedeutet BET
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Was bedeutet BET? Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass noch keine Abnahme erfolgte und keine Rechnung gestellt wurde.
Gibt es da eine eindeutige Gesetzeslage?
Gruß
Malte Becker -
Damit ist wohl gemeint,
dass bis zur Abnahme der Bauträger (oder wie der heißt) für alles "verantwortlich" ist. Also nicht Ihr Problem.
Es sei denn, Sie hatten Zugang zur Baustelle (z.B. wg. Eigenleistung), dann könnte ja jemand auf die Idee kommen, den Schaden auf "SIE" zu schieben. Zumindest formal. Denn irgendjemand muss es ja gewesen sein. -
und genau so ist es
Hallo,
wir erbringen tatsächlich Eigenleistungen. Es geht hier aber nicht darum, dass jemandem versehentlich etwas kaputt gegangen ist, sondern vielmehr eine Mutwilligkeit. Ich weiß nicht, wie hier die Rechtslage aussieht?
Gruß
Malte Becker