teilabnahme
BAU-Forum: Neubau
teilabnahme
Hallo Forumsteilnehmer, ist es eigentlich gängige Praxis, das ich bei einem schlüsselfertigen Haus mit den vom Bauunternehmer beauftragten Subunternehmern Teilabnahmen durchführen muss? Wie sieht es denn mit der Gewährleistung und der Endabnahme aus? Fallen die Posten z.B. für Fenster oder Türen bei der Endabnahme weg? Wäre für Infos echt dankbar.
-
das
sollte doch auch vertraglich geregelt sein?
Die Subunternehmer / Nachunternehmer wollen jetzt "Abnahmen" für Ihr Gewerk, und diese Abnahmen sollen ohne Ihren eigentlichen Vertragspartner (Bauunternehmer) ablaufen?
Was sagt Ihr Anwalt, der den Vertrag geprüft hat?
Grüße -
Teilabnahme, gewerkspeziefisch
Abnahmen einzelner Gewerke sollten bei Bauträgerobjekten tunlichst nicht vorgenommen werden. Der Vertragspartner des (Sub-) Unternehmers ist der Bauträger. Nur dieser kann Abnahmen über den vertragsgemäßen Zustand mit den ausführenden Unternehmen durchführen.
Anders sieht es bspw. bei der Durchführung von Sonderwünschen (bspw. besondere Badeinrichtung) aus, die, heute vielfach (auch vertraglich fixiert), direkt zwischen dem Erwerber und dem ausführenden Unternehmen vereinbart und separat abgerechnet werden. Damit diese Leistungen abgerechnet werden können, müssen diese zuvor abgenommen werden.
MfG
R. Kaiser