wir erwägen, evtl. mit einem Architekten zu bauen, statt mit dem Fertighaus-Hersteller.
1) Gibt es beim Architekten auch sowas wie "Festpreisgarantie"?
Oder Regelungen, dass der geschätzte Preis maximal um x Prozent überschritten werden darf - wenn, dann mit Vertragsstrafen o.ä.?
2) Was ist eigentlich, wenn ein Handwerker/Unternehmer "Pleite geht"? Beim Fertighaus-Hersteller ist der ja meist mein direkter Vertragspartner und dieser trägt dann selber das Risiko. Mit mir ist ja ein "Festpreis" vereinbart ...
Vielen Dank und Gruß,