Risse in neuer Fertiggarage
BAU-Forum: Neubau
Risse in neuer Fertiggarage
Hallo Forum,
wir haben eine neue Betonfertiggarage (Zapf Classic B 328 L, 7 m lang) geliefert bekommen. Diese enthält eine ganze Reihe von kleineren und größeren Rissen. Der längeste ist ca. 3-4 Meter und laut Lieferant 0,4 mm breit.
Der Lieferant hat dies in das Abnahmeprotokoll aufgenommen und dies an die Fa. weitergegeben um den Schaden zu beheben.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass dies für eine Reklamation kein relevanter Schaden sei.
Wie soll ich nun vorgehen? Den Schaden reklamieren und auf Rücktritt, Nachbesserung, Minderung bestehen?
Sollte ich gleich einen Anwalt einschalten.
Danke
Jörg
wir haben eine neue Betonfertiggarage (Zapf Classic B 328 L, 7 m lang) geliefert bekommen. Diese enthält eine ganze Reihe von kleineren und größeren Rissen. Der längeste ist ca. 3-4 Meter und laut Lieferant 0,4 mm breit.
Der Lieferant hat dies in das Abnahmeprotokoll aufgenommen und dies an die Fa. weitergegeben um den Schaden zu beheben.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass dies für eine Reklamation kein relevanter Schaden sei.
Wie soll ich nun vorgehen? Den Schaden reklamieren und auf Rücktritt, Nachbesserung, Minderung bestehen?
Sollte ich gleich einen Anwalt einschalten.
Danke
Jörg
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Risse in Betonbauteilen
Die zulässigen Rissbreiten sind in DINAbk. 1045-1 geregelt. Dort sind die zulässigen Rissbreiten für Stahlbeton (trocken), wie in Ihrem Fall, mit 0,4 mm angegeben. Somit würde der vorliegende Riss gerade noch zulässig sein. Ein Mangel liegt dementsprechend nicht vor, weshalb auch eine Nachbesserung nicht erforderlich ist und auch nicht erfolgen muss. Allerdings beruht die Feststellung zur Rissbreite, wie Sie schreiben, auf Angaben des Lieferanten, was nicht unbedingt verlässlich sein muss.
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Daher können Sie, wenn Sie die, bislang als Schönheitsfehler zu bezeichnenden, Risse konkrteter verfolgen möchten, diese allenfalls durch einen unabhängigen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden beurteilen lassen, worauf ggf. entsprechende weitere Maßnahmen erfolgen könnten.
Empfehlenswert ist, da nicht auszuschließen ist, dass sich der Riss mit der Zeit vergrößern könnte, diesen fotografisch zu dokumentieren (mit Maßschablone) und dies schriftlich festhalten.
MfG
R. Kaiser -
Was ist an dem Gewerk unklar?
Risse im Beton einer Betongaragen - hört sich doch irgendwie noch Beton an -? oder?
Was haben da die universal (?) Sachverständigen ohne echte Zuordnung zu suchen.
Ganz von der Sache des Fragestellers abgesehen.
SV für Schäden an Gebäuden = heute Heizung, morgen Fensterrollladen, übermorgen Eletroinstallation und zwischendurch ein wenig Beton.
Und das alles mit herausragenden Fachkenntnissen auf jeden der Gebiete?
Wann hört der Irrglaube endlich auf.