Sicherheitseinbehalt
BAU-Forum: Neubau

Sicherheitseinbehalt

Hallo Forum,
bei meinem Bauvorhaben (Bayern) hat ein Gewerk sowohl Abschlagsrechnung (unter Abzug des Sicherheitseinbehalts), als auch Schlussrechnung gestellt. Diese habe ich ordnungsgemäß bezahlt.
Es stellte sich Wochen später heraus, dass das Gewerk seinerseits den Sicherheitseinbehalt in den Schlussrechnung vergessen und nicht verrechnet hat.
Bin ich zu der Zahlung verpflichtet?
Danke!
  • Name:
  • Thomas Lang
  1. Sicherheitseinbehalt  -  Ihre Angabe ist nicht recht ...

    verständlich.
    ? Ist der Sicherheitseinbehalt in den Rechnungen nun abgezogen worden oder nicht?
    ? Zu welcher Zahlung sollen Sie verpflichtet sein?
    . -.
    Gerne wird von den ausführenden Unternehmen der Sicherheitseinbehalt "vergessen". Dies sollte der Rechnungsprüfer (i.A. der Architekt) entsprechend korrigieren.
    Wenn die Arbeiten des Unternehmens ordnungsgemäß (d.h. mängelfrei) erbracht wurden, wird der Sicherheitseinbehalt i.A. mit einer Bankbürgschaft für die Dauer der Verjährung vom Unternehmen abgelöst und ist nach Vorlage derselben auszubezahlen.
    MfG
    R. Kaiser
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