Kein Recht auf Rohbauabnahme? Neubau Eigentumswohnanlage - Bayern***Eilt bitte! ***
BAU-Forum: Neubau
Kein Recht auf Rohbauabnahme? Neubau Eigentumswohnanlage - Bayern***Eilt bitte! ***
Im ersten von 3 Mehrfamilienhäusern wird schon verputzt, ohne dass die Käufer über eine "Rohbauabnahme" informiert wurden.
Hat man kein Recht darauf, dass
a) eine gewissenhafte Abnahme erfolgt
b) dabei zu sein und etwaige Probleme anzusprechen?
Eine Antwort wäre auch für andere Käufer nützlich.
Danke im Voraus!
Sandy
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Versteh ich nicht ...
=> Die Tragweite einer solchen Klausel war uns beim Kauf natürlich nicht bewusst <=
Wieso natürlich.
Natürlich wäre es, sich über die Tragweite dessen, was man/Frau da unterschreibt VOR der Unterschrift zu informieren.Abnahme
Sie kaufen ein Stück Wohnung. So wie Sie ein Stück Golf, SLK, oder Oktavia kaufen.
Bei Ihrem Auto werden Sie auch nicht erwarten, dass der Hersteller Ihnen mitteilt:
Am xx. xx. wird der Motor in Ihre Karrosse eingebaut, Kommen Sie vorbei und meckern Sie ggf.Selbst wenn, wie wollen SIE erkennen, ob es Mängel gibt? Was Ihnen furchtbar erscheint, mag real harmlos oder normal sein und was Sie gar nicht bemerken ein schwerer Baumangel.
Sie sollten sich zu so etwas Sachverstand dazu nehmen.
Und bitte bedenken Sie auch, ohne Zustimmung des Wohnungsverkäufers begehen Sie Hausfriedensbruch, wenn Sie "Ihre" Wohnung vor der Übergabe betreten. -
Rohbauabnahme: Richtig und ...
die Übergabe erfolgt erst nach erfolgreich durchgeführter Endabnahme (ggf. mit Mängelbeseitigung). Ein Erwerber (vgl. Käufer) hat prinzipiell keine weiteren Recht, als das Objekt am Ende (das ist die Endabnahme=Übergabe) abzunehmen und zwischenzeitlich dem Bauträger in regelmäßigen Absatänden, als Pflicht, Teilzahlungen zu entrichten.
Helfen kann Ihnen nur eine "baubegleitende Qualitätssicherung" durch einen qualifizierten Sachverständigen, um ggf. das Schlimmste zu vermeiden, bzw. um einigermaßen zuverlässig, ein mängelfreies Werk zu erhalten. Erst recht zur Endabnahme. Das meinte Herr Dühlmeyer.
Abgesehen davon sollten keine Zwischenabnahmen mit Beteiligung des Käufers erfolgen. Aus gutem Grund
MfG
R. Kaiser