Vordach über Eingang inklusive oder nicht?
BAU-Forum: Neubau

Vordach über Eingang inklusive oder nicht?

Hallo Experten,
mal eine Frage zu Vertrags-'Gepflogenheiten'.
Unser Bau ist außen fast fertig, innen ist der Fliesenleger drin, es neigt sich also dem Ende zu. Bisher sind wir übrigens (und unser Bausachverständige (VPB) auch) sehr zufrieden mit der Betreuung und den Leistungen unseres GUs.
Nachdem wir unseren Bauleiter auf das noch fehlende Vordach über dem Eingang angesprochen haben, kam dieser mit der Auskunft zurück, dass das eigentlich nicht inklusive wäre.
Die Sache ist nun nicht ganz so einfach zu bewerten: Im Vertrag steht, dass Grundlage der zu erbringenden Leistungen die Bauleistungsbeschreibung, die Ergänzung zur Bauleistungsbeschreibung (Sonderleistungen) und die unterschriebenen Zeichnungen in der Anlage des Bauantrages sind.
Einschränkung ist, dass 'sonstige Sonderleistungen' nur erbracht werden, wenn sie in der Zusatzbauleistungsbeschreibung aufgeführt sind.
Nun ist das Vordach in den Bauzeichnungen mit eingezeichnet, in der Zusatzbauleistungsbeschreibung allerdings nicht aufgeführt. Wir haben allerdings in der Vertragserstellungsphase mehrmals über das Vordach geredet und es kam nie die Auskunft, dass das nicht im Preis enthalten ist. Wär auch kein Problem gewesen, hätten wir dann halt mit einkalkuliert und mit aufgenommen, war aber wie gesagt nie ein 'Extra-Bezahl' Thema.
Wir haben uns jetzt erstmal bei dem uns betreuenden Bauleiter und bei dem 'Vertragsberater' der Firma laut gewundert, wie das sein kann, und warten auf Rückinfo.
Was meinen die Experten: haben wir eine Chance, das es Aufgrund der Zeichnungen doch inklusive sein sollte?
Vorab: wir sind eigentlich nicht die Sorte Leute, die jetzt wegen ein paar hundert € zum Anwalt rennen würden. Uns interessiert einfach, was in solchen Fällen 'üblich' ist.
Schon mal Danke im Voraus für die Antworten,
Uwe
  • Name:
  • Uwe Hermann
  1. Vertragsinhalt Bauträger-Vertrag

    "Üblich" ist eigentlich nichts.
    Wenn, wie Sie schreiben, das Verhältnis Käufer-Bauersteller gut ist, kann sicherlich mit etwas Geschick "nachverhandelt" werden. Ggf., wenn entsprechend qualifiziert, sollte Ihnen Ihr SV weiterhelfen können.
    Nach m.E. scheint Ihr Vertragspartner rechtlich auf der sicheren Seite. Ggf. hilft Ihnen hier ein Telefonat mit Ihrem Notar weiter.
    Ansonsten, meine Empfehlung: einfach offen ansprechen und ggf. den Betrag halbieren.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Wer schreibt der bleibt.

    musste ich auch erfahren. Ich hatte ein Putztüre für die Kamin im Spitzgiebel angesprochen. Bauträger war der Meinung, wird vom Kaminfeher eh nicht "genehmigt" bzw. wollte es "aufs" Dach machen (womit ich dann Trittstufen benötigt hätte.
    Ende vom Lied: Bauträger hat die Türe nachträglich reingemacht und ich habe es bezahlt. Viel Aufwand, wäre es gleich beim Fertigkamin mitbestellt worden, hätte es wohl fast nichts gehostet. So hat es zumindest Arbeitszeit gekostet.
    Auch ich war mit dem Bauträger sehr zufrieden. Aber diesen Punkt nur angesprochen, aber NICHT Fixiert. Ebenso Briefkasten.
    Fazit: Was nicht schriftlich ist, wird wohl auch NICHT drin sein.
    PS: Wenn es NUR das Vordach ist, Freuen Sie sich, andere mussten schon ganz andere Sachen "Nachbezahlen".
    Klar, toll ist das nicht. Daher, Gespräch suchen.
  3. Meine Meinung:

    Rechtlich mag die Sache fraglich sein. Aber warum wird das Vordach für den Bauantrag mit eingezeichnet, wenn es nicht montiert werden soll? Bei uns gibt es sehr oft überdachte Eingangsveranden. In den Prospektabbildungen und -Zeichnungen sind die auch fast immer enthalten, um zu zeigen, wie schön und praktisch so etwas ist. Aber die Angebote machen wir immer über das nackte Haus plus eventuell solche Anbauten. Und in der Standardbaubeschreibung sind überhaupt keine Vorbauten extra aufgeführt.
    Aber wenn sie im Bauantrag enthalten sind, dann bedeutet dies selbstverständlich, dass das auch so gebaut werden soll. Und damit dokumentieren wir ja auch, dass wir den Anspruch des Bauherrn auf dieses Bauteil anerkennen, dass es also zum Bauvertrag gehört. Der besteht ja aus dem Vertragstext, der Bauleistungsbeschreibung und den Zeichnungen, die zum Vertrag gehören. Das sind aber noch nicht die Bauantragszeichnungen.
    Ist denn das Vordach in den Vertragszeichnungen enthalten? Dann wäre die Sache für mich klar. Wenn nicht, dann würde ich einen Kompromiss anstreben, z.B. den halben Preis anbieten. Das Teil ist nicht so teuer, dass Ihr Generalunternehmer darauf nicht leicht eingehen könnte.
    Was ich übrigens nicht verstehe, ist, wie die Bauantragszeichnungen denn überhaupt Vertragsbestandteil sein können, wie sie schreiben. Sie entstehen doch erst nach Vertragsabschluss. Es muss also schon Zeichnungen bei Vertragsabschluss gegeben haben, und das können sogar die gleichen sein wie die zum Bauantrag. Aber eben nicht dieselben.
  4. Erstmal Danke für die Antworten..

    @Torsten Stodenberg
    Die Zeichnungen des Bauantrages sind die einzigen, die wir unterschrieben haben, da die Vertragsverhandlungen sich im Prinzip bis kurz vor die Bauantragsstellung ausgedehnt haben.
    Interessanterweise haben wir noch bemerkt, dass in allen vorherigen Zeichnungen inklusive Bauantrag das Vordach noch massiv eingezeichnet ist, in den 1:50-Zeichnungen nach dem Bauantrag allerdings gestrichelt und damit nicht im Leistungsumfang enthalten. Aber auch hier kein Wort zu uns ...
    Wir werden zusehen, wie wir uns einigen können. Unser Vertragsberater von der Baufirma signalisierte auch schon Verhandlungsbereitschaft.
    bis denn,
    • Name:
    • Uwe Hermann
  5. Erstmal Danke für die Antworten..

    @Torsten Stodenberg
    Die Zeichnungen des Bauantrages sind die einzigen, die wir unterschrieben haben, da die Vertragsverhandlungen sich im Prinzip bis kurz vor die Bauantragsstellung ausgedehnt haben.
    Interessanterweise haben wir noch bemerkt, dass in allen vorherigen Zeichnungen inklusive Bauantrag das Vordach noch massiv eingezeichnet ist, in den 1:50-Zeichnungen nach dem Bauantrag allerdings gestrichelt und damit nicht im Leistungsumfang enthalten. Aber auch hier kein Wort zu uns ...
    Wir werden zusehen, wie wir uns einigen können. Unser Vertragsberater von der Baufirma signalisierte auch schon Verhandlungsbereitschaft.
    bis denn,
    • Name:
    • Uwe Hermann

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