Undichter Keller - schadhafte Außenisolierung
BAU-Forum: Neubau
Undichter Keller - schadhafte Außenisolierung
Hallo erstmal!
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und uns jemand helfen kann, Wir bauen übrigens in Niedersachsen.
Hier unser Problem:
Wir haben bei einer Firma, ich nenne sie hier AN (Auftragnehmerin), einen Hausauftrag erteilt, mit Keller mit einer Wanne 50 cm hoch. Die AN hat Werkverträge mit den einzelnen Handwerkern in unserem Namen abgeschlossen, die Rechnungen bezahlen wir direkt an die Handwerker.
Die Wanne ist während der Bauphase an 2 Stellen zusammengebrochen, wurde aber repariert. Die Baufirma, die den Keller mit Wanne gebaut hat (einschließlich Kellerdecke und Isolierung) ist Konkurs gegangen Eine andere Baufirma hat dann den Rest gemacht. Der Rohbau ist fertig (mit Fenster und Dach), der Außenputz fehlt noch. Die Isolierung wurde vom Bauleiter der AN abgenommen. Jetzt haben wir Wasser im Keller. An einer Stelle wurde alles wieder aufgemacht. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Außenisolierung, die von der Konkursfirma gemacht wurde, schadhaft ist, die Wanne ist nach den Einschätzungen des Bauleiters der AN dicht. Da, wo wieder aufgebaggert wurde, fehlt jetzt teilweise die Isolierung, die der Bauleiter der AN zum Prüfen abgemacht hat, es dringt also nach wie vor Wasser in den Keller. Können durch den bevorstehenden Frost und das eindringende Wasser Folgeschäden in der Außenwand entstehen? Es muss ja alles wieder aufgemacht und neu isoliert werden. Können wir die AN an den Kosten beteiligen? Der Bauleiter hat, wir bereits erwähnt, die Isolierung ohne Beanstandungen abgenommen. Nach Aussage der AN konnte man der Isolierung nicht ansehen, dass sie schadhaft ist, somit liegen die Folgekosten allein bei uns, da die Baufirma ja Pleite ist. Wir sind derzeit wirklich ratlos und wissen nicht wie wir uns der AN gegenüber verhalten sollen. Es wäre toll, wenn uns jemand sagen, oder besser schreiben könnte, was wir tun können oder sollten.
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und uns jemand helfen kann, Wir bauen übrigens in Niedersachsen.
Hier unser Problem:
Wir haben bei einer Firma, ich nenne sie hier AN (Auftragnehmerin), einen Hausauftrag erteilt, mit Keller mit einer Wanne 50 cm hoch. Die AN hat Werkverträge mit den einzelnen Handwerkern in unserem Namen abgeschlossen, die Rechnungen bezahlen wir direkt an die Handwerker.
Die Wanne ist während der Bauphase an 2 Stellen zusammengebrochen, wurde aber repariert. Die Baufirma, die den Keller mit Wanne gebaut hat (einschließlich Kellerdecke und Isolierung) ist Konkurs gegangen Eine andere Baufirma hat dann den Rest gemacht. Der Rohbau ist fertig (mit Fenster und Dach), der Außenputz fehlt noch. Die Isolierung wurde vom Bauleiter der AN abgenommen. Jetzt haben wir Wasser im Keller. An einer Stelle wurde alles wieder aufgemacht. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Außenisolierung, die von der Konkursfirma gemacht wurde, schadhaft ist, die Wanne ist nach den Einschätzungen des Bauleiters der AN dicht. Da, wo wieder aufgebaggert wurde, fehlt jetzt teilweise die Isolierung, die der Bauleiter der AN zum Prüfen abgemacht hat, es dringt also nach wie vor Wasser in den Keller. Können durch den bevorstehenden Frost und das eindringende Wasser Folgeschäden in der Außenwand entstehen? Es muss ja alles wieder aufgemacht und neu isoliert werden. Können wir die AN an den Kosten beteiligen? Der Bauleiter hat, wir bereits erwähnt, die Isolierung ohne Beanstandungen abgenommen. Nach Aussage der AN konnte man der Isolierung nicht ansehen, dass sie schadhaft ist, somit liegen die Folgekosten allein bei uns, da die Baufirma ja Pleite ist. Wir sind derzeit wirklich ratlos und wissen nicht wie wir uns der AN gegenüber verhalten sollen. Es wäre toll, wenn uns jemand sagen, oder besser schreiben könnte, was wir tun können oder sollten.
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Es ist glaubhaft, dass man der Abdichtung die ...
Es ist glaubhaft, dass man der Abdichtung die Schadhaftigkeit nicht ansehen konnte.
Wenn ich als Sachverständige dazu gerufen werde, Undichtigkeiten zu lokalisieren, suche ich mir so manches mal einen Wolf.
Es wäre somit nur vor Ort festzustellen, ob die Abdichtung Anzeichen ergibt, welche eine generelle Schadhaftigkeit oder einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik zulässt.
Dann hätten Sie ev. den jetzigen AN mit im Boot.
Der restlichen Fragen sind eher juristische Fragen, daher möchte ich hier nicht drauf Antworten (Ich darf nicht)