Staublaus im Neubau nach Übergabe  -  wer haftet?
BAU-Forum: Neubau

Staublaus im Neubau nach Übergabe  -  wer haftet?

Hallo,
wir haben unser Haus vor 6 Monaten vom Bauträger übergeben bekommen. Erst in der letzten Woche sind uns kleine Krabbeltierchen aufgefallen. Nach Untersuchung der Tierchen und Recherche im Internet (eine genaue Artbestimmung haben wir noch nicht durchgeführt  -  werden wir aber noch tun) handelt es sich wohl um die sog. Staublaus, die sehr gerne in Massen in nicht ordentlich ausgetrockneten Neubauten auftritt und sich von nicht sichtbarem Schimmelbefall (sog. "Schimmelrasen") an den Tapeten ernährt. Möglicherweise erledigt sich das Problem mit der Zeit (wir haben in dem warmen Sommer fast ununterbrochen gelüftet und werden jetzt natürlich verstärkte Lüftungsaktionen durchführen  -  dadurch kann wohl die Staublaus mittelfristig erfolgreich bekämpft werden). Allerdings haben wir noch das Problem, dass unsere jüngste Tochter vor ca. 4 Wochen das Erste mal allergisches Asthma bekommen hat und beim Testen Läuse und Milben (wie jetzt nicht anders zu erwarten) eine sehr starke Allergie dabei herausgekommen ist. Die Staublaus kann nachgewiesenermaßen extreme allergische Reaktionen verursachen. Wir können also keineswegs warten! Es kann also sein, dass jetzt Kammerjäger oder "Austrocknungsgeräte" (sowas gibt es wohl) zum Einsatz kommen müssen, was natürlich wohl nicht unerhebliche Kosten verursacht. Meine Frage ist nun: Kann ich den Bauträger dafür haftbar machen? Denn eigentlich wäre ja zu erwarten gewesen, dass mir ein Haus übergeben wird, wo es reicht einen Sommer lang ordentlich zu lüften. Und da die Staublaus sich ja von Schimmel ernährt, scheint in unserem Reihenhaus doch noch eine erhebliche Baufeuchte vorzuherrschen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Roland Kilb
Frankfurt
Hessen
  • Name:
  • Roland Kilb
  1. Sofern ...

    nicht ein Schaden zu der Feuchte geführt hat, sehe ich keine Möglichkeit, den Bauträger haftbar zu machen. Es ist seit Jahrhunderten ein bekanntes Phänomen, dass Häuser nach dem Errichten zunächst trocknen müssen.
    Wer dieses nicht in seiner Planung berücksichtigt, kann das nicht Anderen zum Vorwurf machen.
    Lassen Sie eine Bautrocknung von einer Fachfirma vornehmen, suchen Sie die Nahrungsquellen der Tierchen und beauftragen Sie eine Reinigung, um das allergene Material bestmöglich aus dem Haus zu bekommen.
    Und lassen Sie sich beraten, wie Sie in Zukunft eine entsprechende Feuchtekonzentration vermeiden können.
    Aber das alles bitte nicht zu Lasten des Bauträger.
  2. der Bauträger hat die Staublaus nicht geliefert

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Zitat: "Denn eigentlich wäre ja zu erwarten gewesen, dass mir ein Haus übergeben wird, wo es reicht einen Sommer lang ordentlich zu lüften. "
    Ihre Erwartungshaltung ist falsch:

    "Es dauert etwa zwei ganze Heizperioden, bis diese Baufeuchte aus dem neugebauten Haus verschwindet. "
    Ich tippe deshalb auf "falsch gelüftet oder falsch geheizt", also Nutzerverhalten. Ansonsten: wenn Sie beweisen können, dass der Bauträger die nicht bestellte Staublaus mitgeliefert hat, haben Sie vielleicht Chancen auf Erfolg.

  3. falscher Link

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    ;)
  4. Vielen Dank für die Informationen

    Ich kann aber mit der Aussage "falsches Nutzerverhalten" nicht allzu viel anfangen. Natürlich war uns bewusst, dass nach dem Einzug entsprechendes Lüften (insbes. sog. "Stoßlüften") notwendig ist, um die Baufeuchte aus dem Haus zu bekommen. Das haben wir ja auch beachtet und beachten es immer noch. Es kann aber doch nicht als "falsches Nutzerverhalten" interpretiert werden, dass wir das Haus nach der sog. "schlüsselfertigen" Übergabe nicht erst einmal ca. ein halbes oder ein Jahr lang nicht bewohnen, sondern erst noch austrocknen lassen. Insofern denke ich schon, dass nicht nur wir, sondern auch der Bauträger von den entsprechenden Risiken gewusst haben muss und er uns auch darauf hätte aufmerksam machen müssen. Wenn der Bauträger uns das Haus erst nach entsprechenden Austrocknungsmaßnahmen hätte übergeben wollen (also den Innenausbau entsprechend später gemacht hätte), dann wäre dies nicht an uns gescheitert. Wir hatten definitiv keinen Zeitdruck betreffend den Einzugstermin und haben den Bauträger darauf auch hingewiesen. Die bislang hier vorgetragenen Aussagen scheinen mir jedenfalls eher von der Interessenlage des Bauträgers geprägt. Da wir nämlich von der Allergie unserer Tochter bei Einzug nichts gewusst haben (und diese möglicherweise sogar durch die Staublaus ausgelöst wurde) und der Bauträger uns gegenüber geäußert hat, dass ein paar Monate ordentlich Lüften ausreicht, ist mir nicht bewusst, inwiefern unser "Nutzerverhalten" hätte geändert werden können oder inwiefern wir hätten irgendwie vorbeugen können.
    Ich wäre jedenfalls froh, wenn ich vielleicht noch eine Information zur Sachlage aus juristischer Perspektive erhalten könnte.
    Vielen Dank soweit
    Roland Kilb
    • Name:
    • Roland Kilb
  5. Sorry ...

    aber Ihre Beiträge lesen sich für mich wie die Klageschriften gegen Getränkehersteller, weil irgendwer meint, von deren süßem Zeugs dick und krank geworden zu sein.
    Die allergene Reaktion Ihrer Tochter ist bedauerlich und schlimm, aber doch nicht dem Bauträger anzulasten.
    Dieser muss (ohne entsprechende Hinweis  -  den Sie mangels Kenntnis ja auch nicht hätten geben können) von gesunden Menschen mit Wissen um die Baufeuchte-Problematik ausgehen.
    Und die Kosten für die Trocknung hätten Sie so oder so auch beim Bauträger bezahlen müssen.
    Sie haben sich nicht genug informiert und suchen nun Dumme, die das ausbaden. Über den Sommer bekommt man/Frau einen Neubau eh nicht trocken (er). Das geht nur im Winter per Heizen oder per mech. Trocknung!

    Warum muss in D eigentlich immer ein Anderer für die eigenen Fehler und Probleme den Kopf hinhalten.
    Sind wir nicht mehr in der Lage, die A ... backen zusammenzukneifen, in die Hände zu spucken und ein Problem einfach zu lösen.
    Wissen Sie, warum japanische Produkte besser sind als europäische? Weil man dort erst den Fehler behebt und dann den Schuldigen sucht. Wir suchen erst einen Schuldigen (aber bitte nicht man/Frau selbst) und denken dann an die Fehlerbehebung.
    Hätten Sie die Zeit und Energie, die Sie in Recherche und Schreiben und "Den-Schuldigen-beim-Bauträger-suchen" gesteckt haben, in das Entfeuchten und Säubern Ihres Hauses gesteckt, wäre dies der Gesundheit Ihres Kindes viel zuträglicher gewesen.

  6. Zur

    Trocknungsdauer hat H. Stubenrauch schon geschrieben.
    Aus der Formulierung "schlüsselfertig" kann nicht ein Recht auf einen trockenen Bau abgeleitet werden.
    In Ihrem Vertrag ist Ihnen sicherlich keine "max. Restfeuchte X %" für den Zeitpunkt der Übergabe zugesichert worden. Insoweit fehlt auch keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft, also: kein Mangel.
    Es entspricht üblicher Verkehrssitte, dass die noch vorhandene Restfeuchte über heizen/lüften aus dem Bau gebracht werden muss.
    Die dauert je nach Nutzerverhalten mehr oder weniger lange, keinesfalls reicht ein Sommer aus.
    Eine besondere Hinweispflicht des Bauunternehmer ist m.E. nicht gegeben.
    • Name:
    • M.P.
  7. Erfahrung zur Bautrocknung:

    Das Stichwort "Stoßlüften" sagt eigentlich alles. Zweimal am Tag stoßlüften reicht bei weitem nicht, um die Bude trocken zu bekommen. Wir haben in den ersten Monaten so richtig mit Heizung an und einige Fenster auf Kippe gelebt, sodass eine Durchlüftung gewährleistet war. Dann im Winter Fenster Stundenweise auf. Der Keller war erst im dritten Winter so richtig trocken und das ist nach meinem Wissen normal. Im ersten Jahr "Energiesparen" geht einfach nicht.
    Wegen der Allergie ihrer Tochter haben sie jedenfalls mein tiefstes Mitgefühl. Bin selber Allergiker (meine Kids zum Glück nicht) und kann mir fedenfalls einigermaßen vorstellen wie schlimm das ist, gerade für ein Kind.

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