wir haben vor 3,5 Jahren ein Haus gekauft. der Verkäufer ist ein stuckateursmeister, und er hat das Haus auch gebaut. was er genau alles selbst gemacht hatte, war uns beim kauf nicht klar, allerdings haben wir uns von dem scheinbar vertrauenswürdigen Menschen blenden lassen und das Haus für 160.000 € gekauft.
Haus wurde gebaut zwischen 1992 und 1996.
dieses Haus steht auf einem 4000 m² großen Grundstück und war das erste Werk dieses Mannes. das zweite Haus ist nicht komplett, sondern von ihm nur ausgebaut worden und mittlerweile auch verkauft (die Bewohner haben ähnliche Probleme wie wir). das dritte Haus bewohnt er selbst.
dass sichtbare Mängel da waren (außenmauern fiel Putz runter, die dachüberstände sind mit pressspan verkleidet, etc.) habe ich auch gesehen, allerdings ging das mehr in Richtung "das Haus hat charme und ist so schräg wie ich".
lacht ruhig, wer lachen mag - wir haben von Hausbau etc. keinen plan und waren zu gutgläubig um einen Gutachter zu holen.
zu dem Verkäufer selbst hatten wir anfangs ein gutes Verhältnis (er wohnt gegenüber), bis er und seine Frau sich langsam in einem lügennetz verstrickten.
in dieser ersten Zeit erzählte er dann beispielsweise auch, dass er keine Dehnungsfugen in dem riesigen fliesenspiegel hat ...
im Laufe der Zeit wurden uns viele Dinge angetragen von den Nachbarn - wer fragt schon vor Hauskauf in der Nachbarschaft rum, ob die was über das Haus wissen, wenn man selbst nicht aus der Ecke ist? - dass beispielsweise die Heizungsrohre im Boden nicht verkleidet sind ...
zwei Wände wurden dann nass, nachdem die Wasserhähne tropften. die Sanitärleute tauschten die hähne aus, zogen sie fest und stellten fest, dass die wasserrohre unterschiedlich weit aus der Wand ragen. also passt die eine schmuckscheibe nicht mehr drunter bei beiden hähnen. folglich waren die auch nie wirklich vorher fest gewesen.
die eine Wand ist nun voll Salpeter.
der 54 m² große Wintergarten mit den tropischen früchten drin ist ein leckerchen - fürs Auge. er ist undicht, die pcv-Platten auf dem Dach rutschen runter übers Jahr, wenn der Wind auf den Wintergarten steht, ist innen Sturm. auch sowas merkt man erst bei bewohnen.
als wir von den neuen Nachbarn, die Haus 2 kauften, erfuhren, dass unser Haus keinen eigenen Wasser-Hausanschluss hat, sondern über eine Leitung über ihr Grundstück (ohne Leitungsrecht) erfolgt, gingen wir zum Anwalt.
und nach seinem anraten haben wir denn dann doch einen Gutachter geholt ...
und das gutachten ist niederschmetternd.
es existiert kein einziger positiver Satz in dem gutachten, in jedem Gewerk steht " ... Ausführung lässt die Arbeit eines Fachmannes vermissen".
Beispiel: Ringanker fehlt, im Dachstuhl wurde ein zu kurzer Dachbalken einfach mit zwei lättchen an einen anderen drangenagelt, Innendämmung ist nicht gut, das Dach wird eh nicht mehr lange halten ... die Bäder sind nicht belüftet, und die abflüsse nicht entlüftet. die Gastherme ist sehr seltsam angebracht ...
also ... Wert des Hauses ist mit diesen ganzen Mängeln nur noch die hälfte.
wir wissen auch noch nichts über die bauakten, die kann irgendwie nur der Rechtsanwalt anfordern.
ich versuche nun, mich hier im Netz nach urteilen umzusehen. Rechtsanwalt haben ist fein, aber ich mag dann schon genug Peilung parallel haben, um nachvollziehen zu können, was er macht - habe nicht nur gute Erfahrungen mit anwälten gemacht ...
was meint ihr dazu?
bitte keine vorwürfe, ich weiß, dass wir ziemlich blauäugig waren ... mein man, der es mit mir kaufte, ist Musiker, ich bin selbst auch künstlerin und nachdem mein man auszog, kam ich mit einem Bautechniker zusammen, der jetzt eben auch dahinter ist, quasi irgendeine Form der Schadensbegrenzung hinzukriegen. nach seinen aussagen kann man nur durch entkernen, Estrich und alle Rohre raus und neu etwas langfristig bewohnbares daraus machen.
verkaufen kann ich es jetzt nicht - wenn mir das wer für 160.000 abnimmt (vorausgesetzt ich find so nen dummen) mache ich mich strafbar, wenn ich diese Schäden verschweige ...
Bundesland: Rheinland-Pfalz
vielen Dank für Hilfe
soleil
Haus gekauft, totaler Schrott und nur die hälfte Wert - und nun?
BAU-Forum: Neubau
Haus gekauft, totaler Schrott und nur die hälfte Wert - und nun?
-
Bauherrenschutzbund?
Hallo Soleil,
habe leider keine Erfahrung damit, aber mir fallen sowohl Bauherrenschutzbund oder auch Verband privater Bauherren ein, die euch vielleicht weiterhelfen können.
Viel Glück! -
In Ihrem
Kaufvertrag findet sich sicherlich ein Passus "Grundbesitz wird verkauft wie er steht und liegt, ohne jegliche Gewähr für Größe, Güte und Beschaffenheit. " (so oder ähnlich) Damit sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ausnahme: Verdeckte Mängel, die Ihnen der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Dem Verkäufer dies zu beweisen ist Ihre Sache und ist nicht einfach. Einen Gutachter haben Sie ja schon (obwohl manche Formulierungen z.B. "Gastherme ist seltsam angebracht", wenn Sie denn so im Gutachten stehen, nicht auf besondere Fachkenntnis schließen lassen). Was Sie nun brauchen ist ein Anwalt, der im Baurecht Erfahrung hat. -
Schauen Sie mal in den Links
eventuell hilft es weiter und zeigen Sie Ihrem Anwalt, er wird nicht jedes Urteil kennen. -
notarvertrag etc.
Hallo,
herzlichen Dank für die Antworten.
wir haben die Immobilie quasi fertig gekauft, und sind somit sicher keine "Bauherren" in dem sinne.
ja, im notarvertrag steht ein solcher Passus, aber unter versteckte Mängel sortiere ich so Sachen wie fehlender ringanker; nicht isolierte Heizungsrohre im Boden; falsche Querschnittsverteilung der Heizungsrohre wodurch nur die hälfte der Heizkörper warm wird; die elektroinstallation wurde scheinbar auch von besagtem stuckateurmeister gelegt und musste mittlerweile schon teilerneuert werden, weil zu viel an einer Sicherung hing und außerdem der Hauswirtschaftsraum per Lichtleitung mit dem übrigen Haus verbunden wurde.
der fehlende Wasser-Hausanschluss war uns auch nicht bekannt ...
wir sind dabei, mit zeugen aussagen zusammenzutragen, dass vor Unterschrift und kauf uns das Haus als "ich habe für die Ewigkeit gebaut" und "das Haus ist ein Bunker" angepriesen wurde. nach dem kauf allerdings kamen aussagen wie: fliesenspiegel ohne Dehnungsfuge verlegen mache ich nie wieder, aber die Risse da bei euch sind nicht schlimm.
er hatte durchaus Kenntnis von dem Schrott den er verzapft hat, hat es aber verschwiegen.
weiterhin denke ich, dass es doch möglich sein müsste, einen Menschen, der sich über absolut alle Normen und Vorschriften zum bau hinwegsetzt und das Ergebnis auch noch als "Haus" verkauft schon irgendwie zur rechenschaft gezogen werden kann ...
wir suchen jetzt noch nach einem richtig guten und engagierten Anwalt, der auch gewinnen möchte
herzlichen Dank, ich bin für jeden Tipp Dankbar. die beiden urteile habe ich rauskopiert, und werde sie mit zum nächsten Gespräch mit dem Anwalt nehmen.
soleil -
Sie brauchen
keine Zeugenaussagen dahingehend wie Ihnen das Haus angepriesen wurde. Zum Nachweis der arglistigen Täuschung brauchen Sie Zeugenaussagen, die belegen, dass dem Verkäufer die Mängel an dem von Ihnen gekauften Haus bekannt waren. -
@ Herr Peters zur Info
Folgen Sie mal den Links und googlen Sie ggf die vollständigen Urteile, die aktuelle Rechtsprechung stellt mittlerweil bereits bei geringfügigen Mängeln auf Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ab (Link 1) und hält auch das Unwissend halten für Arglist, setzt also kein Verschweigen mehr voraus (Link 2). Da wird noch mancher Kaufvertrag den Bach runter gehen, teilweise bestimmt auch unberechtigt. -
Zu
Unwissend halten: "Der arglistige Verstoß liegt insoweit darin, sich unwissend gehalten zu haben und die notwendigen Aufsichten nicht ausgeführt zu haben. "
In diesem konkreten Fall ging es um die Haftung eines Architekten, dem (wohl auch zu Recht) vorgeworfen wurde, seine Überwachungspflichten nicht ausgeführt zu haben und "sich dadurch unwissend gehalten hat". Kaum vergleichbar. Wie immer bei juristischen Fragen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Also auf jeden Fall zum Anwalt. -
Auch im
ersten Link:
"Die Bundesrichter waren der Ansicht, dass auch unerhebliche Mängel zum Rücktrittsrecht und zu Schadensersatzansprüchen führen und begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002, wonach das Vertrauen des Verkäufers in den Bestand des Rechtsgeschäfts keinen Schutz verdiene, wenn es durch arglistige Täuschung zustande gekommen sei. "
. wird auf die arglistige Täuschung verwiesen.
und die muss eben nachgewiesen werden. -
Hallo, die arglistige Täuschung liegt in meinen Augen ...
Hallo,
die arglistige Täuschung liegt in meinen Augen darin, dass
a) ein stuckateursmeister schon von der Ausbildung her, und auch, weil er jahrelang eine eigene Baufirma hatte, Kenntnis von Baunormen und -Vorschriften haben müsste und
b) weil er uns NACH der Unterschrift über Mängel informierte, nach dem Motto:
fliesenspiegel ohne Dehnungsfugen und innen dämmen mache ich nie wieder.
beispielsweise.
was wir wollen?
einen wertangepassten Preis oder einen rücktritt.
wir haben jetzt drei Anwälte im gebet und schauen mal, welche Möglichkeiten uns angeboten werden. zwei Anwälte sind von der Vorgehensweise schon einmal völlig unterschiedlich.
der eine sagt:- rücktritt vom vertrag, und in einer mündlichen Verhandlung wird dann wohl ein Kompromiss angestrebt werden, der wohl auf eine Rückzahlung eines teils des kaufpreises rauslaufen soll.
- einen langwierigen Bauprozess - bis der zu Ende ist, ist die Hütte eingefallen.
soleil -
zu den juristischen Tipps und gutachten: ich bin ...
zu den juristischen Tipps und gutachten:
ich bin dabei, mir eein Urteilssammlung zu basteln, inkl. ein Übersicht über schuld- und vertragsrecht.
so habe ich selbst eine eigene Übersicht und bin bei den anwälten besser gerüstet.
ich sehe meine Chancen eigentlich recht gut, denn das Haus ist wirklich EIN einziger, riesengroßer Mangel, der sich eben aufteilen lässt in:
a) habe ich vorher gesehen, war nicht gravierend
b) hat sich erst nach bewohnen herausgestellt
c) ist verstekt, wird aber per Beweissicherungsverfahren aufgebuddelt und belegt.
abwarten ...
soleil -
diese Sammlung können Sie nicht toppen
und es gibt eine kostnelose Probemitgliedschaft: -
Das wird nichts ...
Erst gehen Sie ohne eigenen Fachmann her und kaufen ein Haus.
Jetzt, da das Kind im Brunnen liegt, gehen Sie zu gleich drei Juristen - die wie Sie selbst sagen, nicht mal einig sind.Solange Sie nicht wissen, was Sie wollen, wird es eh nix. Wenn Sie dann wissen, ob Sie Geld komplett oder nur anteilig wollen, suchen Sie sich einen, aber dafür KOMPTENTEN Juristen.
Die eigene Rechtssammlung ist reine Zeitverschwendung. -
klasse, Herr Dühlmeyer ... guter Tipp. Wir wissen was ...
klasse, Herr Dühlmeyer ...
guter Tipp.
wir wissen was wir wollen.
nur wie finde ich einen KOMPETENTEN Juristen?
ich kann nur sortieren nach Baurecht / nicht Baurecht.
die eigene Rechtssammlung erachte ich nicht als Zeitverschwendung - es gibt auch Leute die aus Fehlern lernen und nicht mehr blindlings wo reinrennen wollen.
Herr Dühlmeyer, ich habe mich bei drei Juristen erkundigt, wie sie die Sache angehen würden. es ist nicht so, dass ich drei Termine bei drei Juristen gemacht habe, diese anfrage diente mir lediglich dazu, vielleicht etwas aussagen zu können über die Kompetenz.
lesen sie mein erstes Posting, dann sehen sie auch, dass ihr Einwand "Erst gehen Sie ohne eigenen Fachmann her und kaufen ein Haus. Jetzt, da das Kind im Brunnen liegt, ... " ziemlich fehl am Platz ist. hat was von nochmal drauftreten, nachdem der Gegner eh am Boden liegt.
aber gottseidank scheint es nach dem neuen "Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002" wirklich eine handhabe gegen solche Betrüger zu geben.
soleil -
Hier geht es nicht ...
um Nachtreten, sondern darum Ihnen begreiflich zu machen, dass Sie denselben Denkfehler schon wieder begehen.
Bei Haus waren Sie der Meinung, Ihr Wissen reiche zur Beurteilung.
Bei den Juristen sammeln Sie "Wissen", um an Hand dessen diese beurteilen zu wollen und mit denen auf Augenhöhe stehen zu können.
Vergessen Sie es!
Das einzige, wozu Sie eine solche Sammlung vielleicht gebrauchen können, ist eine Auswahl an Juristen zu bekommen, die dort erfolgreich waren - wenn Sie denn über die Urteile an Namen kommen können.Der Besuch eines Malkurses und der Erwerb zweier Kunstbücher macht aus mir noch lange keinen Maler, nicht mal einen schlechten.
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