Eingedrückte Kellerwand und die Bauabnahme
BAU-Forum: Neubau

Eingedrückte Kellerwand und die Bauabnahme

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe wie viele hier ein Problem. Es ist nach der Bauabnahme Rohbau, Hanghaus. Dabei wurde im Keller in Außenwand hangseitig eine Unregelmäßigkeit festgestellt, im Protokoll steht Wand nicht im Lot und als Ausgleich wurden Kosten für Innenputz 1 cm angeboten. Protokoll wurde so unterschrieben, eine Architektin war dabei.
Nach genauerem Hinschauen sieht die Außenwand (30 cm Poroton) über die gesamte Länge des Raumes aus, als würde sie keilförmig horizontal eingedrückt, die Lagerfuge misst ca. 1,2 cm, es sieht so aus, als würde die Keilspitze ca. 4,5 cm ins Raum ragen.
Meine Fragen, vielleicht naiv, da ich ein Laie bin..
1. Ist meine Zustimmeng bez. Ausgleiches so gültig? Wenn ein SV bestätigt, dass anderer technischer Aufwand notwendig ist, muss ich dafür die Kosten übernehmen? Oder der putze hier mehr berechnet? Habe ich hier ein Eigentor Geschossen?
2. Über die Dämmung u. Abdichtund an der Wand wurde nicht gesprochen ...
3. Ist nicht jede Außenwand Tragewand? Kann ich dann weiterbauen?
Folgen?
4. Ich habe mit der Architektin Meinungsverschiedenheit. Sie meint, es komm vom Mauern (bis jetzt Klebetechnik), wir haben jedoch Fotos, wo die Wand wie geklebt aussieht ...
5. Die Außenanlagen wurden schon nachgefüllt, nachdem noch EGAbk. nicht fertig war ... und keine Decke zur OGAbk. (auch Fotos)
6.
Viele Fragen, ich hoffe, dass jemand mir auch Antworten kann ...
Danke Susanne
  1. Wenn die Wand im KG

    im Zuge der Verfüllung verschoben wurde, ist dieses ein Mangel.
    Da ich nicht erwarte, dass Sie hiervon Kenntnis hatten bei der Abnahme, haben Sie keinen Mangel gutgeheißen, sondern haben jetzt nur das Problem den Mangel nachweisen zu müssen.
    öbuvAbk. SV des Maurer- und Betonbauerhandwerks (Maurerhandwerks, Betonbauerhandwerks) können das.
    Ich Problem ist weniger die Standsicherheit, als viel mehr die Frage nach der Funktionstüchtigkeit der Abdichtung.
    Diese ist nun in Frage zu stellen.
    Ob der Mangel aber vom Maurer  -  oder vom Tiefbauer zu vertreten ist, kann nur vor Ort festgestellt werden.
  2. Es muss nicht immer der Bauunternehmer Schuldig sein.

    Liegt es eine Aussage, Bestätigung darüber das keine statische Nachweis der KG-Wände gegen Erddruck nötig sei?
    Wer hat den Tiefbauer beauftragt?
    Wurden die von Statiker vorgesehene Maßnahmen nicht eingehalten?
    Wen statisch alles so ausgeführt wie geplant würde ich das als ein Schaden sehen und vielleicht den Statiker mit ins Boot nehmen.
    Bei der Abnahme muss der schaden nicht vorgelegen haben, es kann auch danach durch starkes Regnen das Mauerwerk eingedrückt worden sein.
    MfG
    Yilmaz
  3. Vorher und nachher

    Ich habe ein Foto, wo alle Lagerfugen dieser Wand geklebt sind. Bei der Bauabnahme klafft eine vermörtelte Lagerfuge ca. 1,2 cm breit. Und die Wand ist schief. Ich glaube nur, dass wir bei der Bauabnahme die Wand falsch beschrieben haben und ich einer Einigung zugestimmt habe, die nachteilig für mich ist. Die Nachfüllug der Außenanlagen war im Bauvertrag mit Rohbau mit dabei.
    kann mir jemand meine Fragen beantworten, ich weiß, die Ferndiagnose ist kaum möglich ...
    Susanne
  4. Wenn die Lagerfugen ...

    wirklich zu waren und jetzt 12 mm klaffen, ist da ganz heftig was im Argen.
    Bitte dringend einen eigenen Statiker herholen, den die Sache begucken lassen und dann mit der Aussage des Statiker und dem Protokoll ab zum RA  -  und zwar keinem Anwalt für Arbeitsrecht oder Verkehrsunfälle!
  5. Lagerfuge oder Stoßfuge?

    horizontale Sperrschicht? , welche und wo?
    Gruß Christian
  6. Lagerfuge, Lagerfuge d.h. Fuge zwischen den Reihen

    Horisontale Sperrschicht ist natürlich vorhanden, nach 1. Steinreihe ...
    Der Statiker ist schon beauftragt, ich bin gespannt, was da rauskommt ...
    Danke für Interesse
    Lena,
    ich melde mich später
  7. Was für eine Sperrbahn ist dass?

    Wie sieht die aus  -  Fotos?
    Evtl. zumailen.

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