Abnahme unter Druck
BAU-Forum: Neubau

Abnahme unter Druck

Hallo,
mein Fall ist wie folgt: Wir kauften ein Haus vom Bauträger und haben demnächst unseren Abnahmetermin. Da wir ein paar Tage später unsere bisherige Wohnung räumen müssen, haben wir wenig Spielraum beim Umzugstermin. Das Haus ist Innen  -  und Außen schon ziemlich abgeschlossen und wird zur Abnahme auch fertig.
Nun setzt uns der Bauträger unter Druck indem er von uns verlangt, dass wir die komplette Bezahlung (Bezugsfertigkeits- rate + Fertigstellungsrate) vor dem Abnahmetermin durchführen.
Darüber hinaus sollen wir ihm bei der Abnahme die Mängelfreiheit des Objekts zusichern. Ansonsten würde er uns den Schlüssel an diesem Tag nicht übergeben.
  • Wenn ich alles vor der Abnahme bezahle, habe ich keinerlei Druckmittel gegenüber dem Bauträger, wenn ewaige Mängel noch beseitigt werden müssen.

Meine Frage: (1) Ist es rechtlich zulässig, dass der Bauträger vor Beseitigung aller Mängel den kompletten Restbetrag einfordern darf?
(2) Was kann ich tun, wenn ich zahle und mir der Bauträger (im Falle von Mängel die ich im Protokoll aufnehme) den Schlüssel trotzdem nicht übergibt?
Wir bauen in Bayern.
Gruß,
Ernie

  • Name:
  • Ernie Mars
  1. Bauträgervertrag, Abnahme, Zahlungsplan

    Ihr Fall ist nicht ungewöhnlich (d.h. diese Konstellation), wenngleich rechtlich (und moralisch) bedenklich.
    Prinzipiell kann Ihr Bauträger (Bauträger) im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), sowie gem. den vertraglichen Vereinbarungen nach Zahlungsplan des notariellen Kaufvertrages Zahlungen von Ihnen verlangen. Voraussetzung ist allerdings die erbrachte Leistung (bspw. die Bezugsfertigkeit, etc.). Die Bezugsfertigkeit ist i.A. auch dann gegeben, wenn das Objekt noch Mängel aufweist und geringfügige Restarbeiten noch zu erledigen sind. Anders verhält es sich mit der Rate für die Fertigstellung, wie der Begriff schon besagt.
    Zu Ihren Fragen:
    (1) ohne Kenntnis des Vertrages kann Ihnen diese auch ein Baurechtsanwalt nicht wirklich beantworten. Verlangt wird der gesamte Restbetrag aber fast immer.
    (2) letztlich nur gerichtlich klagen. Schwer vorzustellen ist, dass Ihnen der Bauträger die Schlüsselübergabe verweigern wird, wenn Sie die Teilzahlung für die Bezugsfertigkeit, die Ihm ggf. auch schon der Abnahme zusteht (vgl. Vertrag) erhält.
    Ohne Kenntnis der konkreten Umstände möchte ich Ihnen empfehlen:
    1. informieren Sie Ihren Bauträger schriftlich darüber, dass Sie dessen Vorgehensweise nicht akzeptieren und, dass Sie natürlich die verbleibenden Raten bei Fälligkeit, d.h. nach Zahlungsplan, etc. bezahlen werden.
    2. lassen Sie sich (auch um eine weitere unabhängige Instanz zwischen sich und den Bauträger zu bringen) bei der Abnahme von einem Bausachverständigen begleiten (zur Mängelfeststellung, Restarbeiten, Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen, etc.)
    MfG
    R. Kaiser
  2. der beste Weg

    jenseits aller Juristerei:
    96,5 % zahlen
    Abnahme durchführen und Mängelliste erstellen
    Mängelliste abarbeiten lassen
    Restsumme bezahlen
    einziehen
    Gruß Christian

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