Hallo,
wir planen ein Reihenhaus zu kaufen, dass sich derzeit bereits im Rohbauzustand befindet (inkl. Dach und Fenster).
Wir wollen den Rohbau von einem Sachverständigen prüfen lassen. Sollten wir dies vor der Protokollierung tun oder reicht es dies vor Beginn des Ausbaus durch den Bauträger tun zu lassen?
Wir erwarten keine schwerwiegenden Mängel da a) andere Häuser bereits bezogen und somit abgenommen sind (durch unabhängigen SV, der aber vom Bauträger bezahlt wird) und b) der oberflächliche Augenschein (Keller trocken, Isolierung lückenlos, etc.) gut ist.
Gutachten vom Sachverständigen vor Protokollierung des Kaufes?
BAU-Forum: Neubau
Gutachten vom Sachverständigen vor Protokollierung des Kaufes?
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Begutachtung Rohbau, baubegleitende Qualitätssicherung ...
Ihre Intention den Rohbau von einem Bausachverständigen auf, für den Laien nicht nicht erkennbare, Mängel prüfen zu lassen ist positiv anzuerkennen, insbesondere vor einem Kauf. Hilfreich ist zudem allemal eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen in allen Bauphasen, da bei der Endabnahme und Übergabe des Objekts nur Mängel nach Augenschein, bzw. nicht gem. Baubeschreibung und Bautechnikstand ausgeführte Arbeiten erkannt werden und protokolliert werden können. Allzu großes Vertrauen sollten Sie nicht für den vom Bauträger (Bauträger) beauftragten und vergüteten "unabhängigen" Sachverständigen haben, da dieser bspw. an weiteren Aufträgen durch den Bauträger interessiert ist und daher gar nicht so unabhängig sein kann, wie dies geschrieben stehen mag.
Vermeiden sollten Sie, auch wenn Sie sich baubegleitend beraten lassen, dass Sie Zwischenabnahmen (Teilabnahmen) durchführen, bzw. Protokolle zu Begehungen nach bspw. Abschluss der Rohbauarbeiten unterzeichnen, da Sie hierdurch den zuvor ausgeführten Arbeiten ggf. Mängelfreiheit bescheinigen und die Gewährleistung für diese Arbeiten dann bereits zu laufen beginnt.
Empfehlenswert ist mit einem Bausachverständigen (SV) vor der Endabnahme und Übergabe des Objekts eine Begehung durchzuführen und diesen ggf. zur Endabnahme als Hilfestellung und zur Wahrung Ihrer Absprüche, insbesondere wenn bereits ein SV vom Verkäufer zur Endabnahme bestimmt ist, mitzunehmen.
MfG
Ralph Kaiser -
Hallo Herr Kaiser, danke für diese Info. Offen ...
Hallo Herr Kaiser,
danke für diese Info. Offen geblieben ist die Frage, ob der Rohbau mit dem SV vor dem Notarbesuch besichtigt werden sollte oder ob es reicht, dies vor Zahlung der ersten Abschlagszahlung / vor Beginn des Innenausbaus zu tun.
Wo finde ich am besten einen SV für das südliche Rhein-Main-Gebiet?
Viele Grüße
Manu -
noch en Tipp
Ihre Intention den Rohbau von einem Bausachverständigen auf, für den Laien nicht nicht erkennbare, Mängel prüfen zu lassen ist positiv anzuerkennen, insbesondere vor einem Kauf. Allzu großes Vertrauen sollten Sie nicht für denvon Ihnen beauftragten und vergüteten "unabhängigen" Sachverständigen haben, da dieser die durch seine Beauftragung generierten
" Mehrkosten " unbedingt begründen will und auch bei quasi mängelfreien Werken das Haar in der Suppe sucht, um seine Beauftragung zu bestätigen. Vermeiden sollten Sie, auch wenn Sie sich baubegleitend beraten lassen, dass Baubegleiter zu altklug und kleinlich auftreten, um Ihr Verhältnis mit den Bauträger nicht zu früh in den Sand zu setzten.
Empfehlenswert ist mit einem Bausachverständigen (SV) vor der Endabnahme und Übergabe des Objekts eine Begehung durchzuführen und diesen ggf. zur Endabnahme als Hilfestellung und zur Wahrung Ihrer Absprüche, insbesondere wenn bereits ein SV vom Verkäufer zur Endabnahme bestimmt ist, mitzunehmen.
Gruß Christian -
Begutachtung Immobilie vor Kauf
Empfehlen möchte ich, dass
1. der Rohbau vor dem Notartermin begutachtet wird, allerdings ohne Teilabnahmeprotokoll
2. wenigstens weitere Hindernisse, bspw. die Baubeschreibung und der Zahlungsplan genauestens vor dem Notartermin geprüft werden.
3. geeignete Bausachverständige für die Prüfung des Rohbaus in Ihrer Nähe finden Sie bspw. bei der IHKAbk. oder auch im Netz.
MfG
Ralph Kaiser
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