Nachweis Weiße Wanne möglich
BAU-Forum: Neubau

Nachweis Weiße Wanne möglich

Hallo zusammen,
wir haben nächste Woche Bauabnahme mit unserem Bauträger. Da wir Wasser im Keller hatten, die Stelle wurde inzwischen verpresst, fragen wir uns natürlich, ob unser Keller wie vereinbart als Weiße Wanne ausgeführt wurde und diese Stelle einfach ein Fehler in der Wanne war, oder ob der Keller vielleicht gar nicht erst als Weiße Wanne ausgeführt wurde.
Wir überlegen jetzt bei der Bauabnahme den Keller außen vor zu lassen, sofern uns nicht ein Nachweis gebracht wird, dass es sich tatsächlich um eine Weiße Wanne handelt. Wir fragen uns aber natürlich auch ob so ein Nachweis vom Bauträger überhaupt geführt werden kann.
Kann uns jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank
sid
  1. klar, kann ...

    der geführt werden!
    Ein paar Stichworte: statische Berechnung, Bewehrungspläne, Betonrezept/Lieferscheine, Fugenbleche eingebaut, etc.
    Evtl. kann er das anhand von Bildern UND o.g. Unterlagen nachweisen ...
    aber die Frage ist doch: "Warum hat dem mal wieder während der Ausführung keiner auf die Finger geschaut"
    Geld für BL gespart, auf Bauträger oder Unternehmer blind verlassen und jetzt selbst VERLASSEN?!
    Gruß
    tg
  2. Nachweis und Mangel Weiße-Wanne ...

    Ein bisschen spät, nun einen Ihnen bekannten Mangel des Rohbaus bei der Endabnahme geltend machen zu wollen. (Die Stelle ist nicht mehr zu sehen, was eine Begutachtung aufwendig und teuer machen würde)
    Die angelieferte Betongüte als WU-Beton nachzuweisen dürfte durch Vorlage des zugehörigen Lieferscheins und ggf. durch Güteprüfzeugnis des Betonwerks nicht schwerfallen.
    Ob allerdings auch die Verarbeitung und Nachbehandlung vom Rohbauer entsprechend ausgeführt wurde ist kaum nachweisbar und könnte in Ihrem Falle auch in Frage stehen (vgl. Ihren Hinweis auf die "verpresste Stelle"). Nur entsprechende Prüfstellen können anhand von Probekörpern (hier aus der Baustelle) den zulässigen Wasserzementwert und die Wassereindringtiefe des eingebauten Betons bestimmen.
    Ein neues Bauwerk, dass, gem. Ihren Angaben, eine "Stelle" aufweist die "verpresst" werden musste, stellt ein mängelbehaftetes Bauwerk dar, insbesondere, da es sich bei der Ausführung um wasserundurchlässigen Beton handeln soll. Die Nachbesserung ("Verpressen") ist m.E. als Wertminderung anzusehen. (=> mögliche Minderung nach BGBAbk., aber vgl. oben Nachweis durch Gutachter)
    Allgemein empfehlen möchte ich Ihnen, im besten Falle zusammen mit dem Bauträger, einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Beurteilung und Wertschätzung ggf. vorhandener Mängel zu beauftragen. Gleiches gilt für die Endabnahme.
    MfG
    Ralph Kaiser
  3. Wenn es eine weiße Wanne ist und wenn ...

    Wenn es eine weiße Wanne ist und wenn diese gegen drückendes Wasser abdichten muss, so ist es eine Ü2 Baustelle. Somit hätte eine Fremdüberwachung eingeschaltet gewesen sein müssen.
    Sie haben eine weiße Wanne im Vertrag.
    Haben Sie drückendes Wasser zu erwarten?
    Denn wenn nur zeitweilig aufstauendes Sickerwasser, dann ist es doch wieder nur ein Ü1 Baustelle, ohne Fremdüberwachung.

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