Hallo Forumsleser,
ich habe alle Berichte über Treppenanlagen gelesen und die DINAbk. 18065. In Ihren Berichten wird über Treppen in Einfamilienhäusern berichtet, ebenso in der neuen DIN 18065. Was ist mit Steigungshöhen in Wohngebäuden mit mehr als Wohnungen? In der neuen DIN 18065 dürfen die Steigungshöhen zwischen den einzelnen Treppenläufen 1,5 cm tolerieren, was ist in einem Wohnhaus mit 5 Eigentumswohnungen? Dürfen die Steigungshöhen dort ebenfalls so tolerieren? In unseren Fall haben 5 Treppenläufe von der Parkgarage im Keller bis zum 1. Obergeschoss 17,4 cm Steigungshöhe, der letzte Treppenlauf zu den Dachgeschosswohnungen soll 19,0 cm Steigungshöhe bekommen, damit im Dachgeschoss die Durchgangshöhe von 2,00 m eingehalten werden kann. Wie würde da die DIN entscheiden und das Merkblatt über Unfallverhütungsvorschriften?
Mit freundlichen Grüßen aus Niedersachsen
Petra König
Treppenstufenhöhe
BAU-Forum: Neubau
Treppenstufenhöhe
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Was ist für Sie ...
die neue DINAbk. 18065? Meine letzte gültige Fassung (im on-Line Zugang letzter Stand) ist 01-2000 Und die ist eindeutig.
Bis zwei Wohnungen gibt es ein paar Ausnahmen, darüber nicht mehr.
Ergo wäre bei Ihnen keine Ausnahme zulässig. -
Hallo Herr Ralf Dühlmeyer, vielen Dank für Ihre ...
Hallo Herr Ralf Dühlmeyer,
vielen Dank für Ihre kurze Antwort. Mit der neuen DINAbk. 18064 meinte ich auch die Neufassung von 01-2000. Für uns ist auch in der neuen DIN kein Unterschied zur der alten DIN. Uns ist auch klar, dass alle Steigungshöhen vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss gleich sein müssen. Ist es denn erlaubt diese Regel zu durchbrechen, um bei der letzten Treppe , zu den beiden Dachgeschosswohnungen, die Steigungshöhe zu verändern, damit die obere Durchgangshöhe von 2,00 m eingehalten wird? Diese Durchgangshöhe wird um 8 cm unterschritten. Das Bauamt Bremen schließt sich dem Gutachter an und würde ein anderes Steigungsverhältnis im letzten Treppenlauf (12 Stufen) zulassen.
Kann ein Bauamt solche Ausnahmen zulassen und die DIN 18064 ignorieren? Ist diese DIN nicht bindend? Was ist, wenn jemand wegen der falschen Steigungshöhen zu Fall kommt und sich die Knochen bricht? Wer haftet dann? Das Bauamt? Der Fliesenleger? Der Gutachter?
Viele Grüße aus Niedersachsen
Petra König
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