wir bauen derzeit mit einem Bauträger (kleine Baufirma aus Bayern, Geschäftsführer ist Architekt) in Baden-Württemberg. Wir haben uns für diese Firma nach ettlichen anderen Beratungen mit anderen Anbietern. Die Entscheidung basierte v.a. darauf, dass seriös und kompetent beraten wurden, Wünsche unsererseits wurden in der Planung (noch vor Vertrag) prompt umgesetzt etc.
Zum Bautenstand: aktuell ist der Estrich verlegt, die Heizung wurde angeschlossen und vorläufig in Betrieb genommen. Folgende Leistungen fehlen noch: Fertigstellung der Elektroinstallation, Einbau Treppe, Einbau Türen, Putzrestarbeiten, Rollladeneinbau, Außenfensterbänke Wintergarten, Außenputz, Balkonaußengeländer und noch kleinere Arbeiten wie z.B. Einkiesung Kellerschächte, Ausfugen Kelleraußenwände, Abtransport von Bauabfall etc.
Insgesamt sind wir mit der Qualität der ausgeführten Bauarbeiten durch die Subunternehmen zufrieden. "Pfusch" liegt hier u.E. nicht vor, es gibt höchstens kleinere Beanstandungen.
Mit dem Bauträger und deren Bauleiter (ist der Geschäftsführer) sind wir hingegen überhaupt nicht zufrieden. Der Bauleiter kümmert sich u.E. nicht um den Bau. Wir haben bislang von der Firma niemanden auf der Baustelle getroffen (ich bin praktisch täglich zur Kontrolle in der Mittagspause dort). Wir bauen seit Ende August 2005 und unseres Wissens war von der Bauleitung dreimal jemand dort: Anfangs, um das Firmenschild aufzustellen, einmal zu einem Termin mit dem Schornsteinfeger und jetzt zuletzt, nachdem wir Leistungen angemahnt haben.
Die Innenbauarbeiten Bodenbeläge, Holzdecken, Fliesenarbeiten und Anschluss der Sanitärgegenstände werden wir in Eigenleistung übernehmen.
Zum Zahlungsstatus: wir haben jetzt 80 % der Bausumme bereits bezahlt. Zwei weitere Rechnungen für Innenputz und Estrich (aus Dezember 2005) haben wir noch nicht beglichen. Mit diesen Rechnungen wären dann 93 % bezahlt, die restlichen 7 % sind für den Außenputz/Abnahme. Angesichts der noch ausstehenden Leistungen (s.o.) würden wir u.E. weit in Vorausleistung gehen. Insgesamt ist der Zahlungsplan sehr zu unseren Ungunsten, das ist uns jetzt klar.
Im Bauvertrag ist geregelt, dass die Bezahlung bei Fertigstellung (z.B. "6 % mit Fertigstellung Estrich"). Die fehlende Fertigstellung (z.B. wurde vergessen, einen Türdurchgang zu verputzten, bei den Estricharbeiten fehlt u.E. noch der Estrich im Balkonbereich oder gehört das zu den Fliesenarbeiten (= Eigenleistung)?) haben wir als Begründung aufgeführt, dass die Zahlung noch nicht erfolgt.
Daraufhin hat der Bauträger uns geschrieben, dass dies nur geringfügige Restarbeiten seien und wir im Verzug seien. Die weiteren Arbeiten würden sofort bis zum Zahlungseingang eingestellt.
Meine Fragen:
meine Befürchtung ist, dass wir - sofern wir jetzt die bereits gestellten Rechnungen bezahlen - deutlich in Vorausleistung gehen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit kleineren Mängeln/Reklamationen fehlt uns das Vertrauen, dass im Falle von Mängeln z.B. bei Abnahme dies auch wirklich geregelt würde, sofern die Leistungen schon bezahlt sind (fehlendes Druckmittel der Zahlungsverweigerung). Für die Abnahme sind lächerliche 2 % vorgesehen.
Berechtigt uns der Term "X% bei Fertigstellung X" dazu, die Rechnungen zurückzuweisen, auch wenn die Arbeiten größtenteils erledigt (aber eben nicht fertiggestellt) sind? Schwierig macht es auch, dass Leistungen wie z.B. Treppe, Türen, Rollläden, Balkon, Elektrofertigstellung nicht im Zahlungsplan aufgeführt sind, m.E. sollten diese aber schon bei 93 % beinhaltet sein, da die restlichen 7 % von der Summe her vermutlich nicht einmal die Außenputzkosten voll abdecken würden.
Ich möchte jetzt folgendes Tun:
- auf Fertigstellung (Putz, Estrich außen, Fensterbänke etc.) bestehen (beinhaltet dann auch die nicht aufgeführten Arbeiten wie Türen etc.)
- die sofortige Fortsetzung der Arbeiten anmahnen (eine Frist wurde uns nicht gesetzt, sondern der sofortige Baustopp mitgeteilt). Wäre es möglich, dem Bauträger Konsequenzen anzudrohen (z.B. Schadenersatz durch Verzögerung). Glücklicherweise sind wir zeitlich nicht so sehr unter Druck, da wir in unseren alten Wohnung unlimitiert ohne wesentliche finanzielle Konsequenzen bleiben können. Trotzdem wollen wir natürlich, dass das "Häusle" fertig wird.
Dem entgegen steht die Positition des Bauträgers, der die Teilzahlungen der Posititionen "Putz" und "Estrich" anmahnt und als Voraussetzungen für weitere Arbeiten ansieht.
Unsere Hauptfrage an das Forum: sollen wir eine harte Position einnehmen oder doch zahlen.
Viele Grüße
Thomas S.