ich möchte demnächst ein REH von einem Bauträger kaufen.
Im Kaufvertrag steh drin:
Die vorstehend angegebene Grundstücksgröße stellt keine Garantie oder Beschaffenheitsangabe dar. Eventuellen Abweichunen bis zu 3 % stimmt der Käufer zu. Maßgebend ist das Ergebnis der amtlichen Vermessung Aufgrund der Einzeichnung im Lageplan.
3 % => das sind dann in meine Fall ca. 7 m².
Ist so eine Klausel normal?
Seltsamerweise haben die anderen Hauskäufer, die bereits im 1. Bauabschnitt gekauft haben, so eine Klausel nicht drin. Ich vermute, dass der Bauträger diese Klausel eingebaut hat, da die Häuser im neuen Bauabschnitt anders eingezeichnet sind als im Bebauungsplan. Und zwar genau um 180 ° gedreht.