Endreinigung
BAU-Forum: Neubau
Endreinigung
Was gehört alles zur Endreinigung?
Danke, Franz
-
Das versteht man als Gebäudereiniger dazu.
Richtlinien für
Vergabe und Abrechnung
im Gebäudereiniger-Handwerk
Unter Berücksichtigung der Grundsätze aus VOBAbk. und VOL
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Allgemeines
0 Art der Reinigungsleistung
1 Grundsätzliches zur Objekt- und Leistungsbeschreibung (Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung)
2 Reinigungsmittel, Geräte
3 Ausführung
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
5 Aufmaß
6 Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Vorwort
Das Vergaberecht in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht sich nach den Regeln
der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und der VOL (Verdingungsordnung
für Leistungen). Die Grundsätze der Vergabe sowohl in der VOB als auch in der VOL
lauten:
"Leistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen
Preisen zu vergeben. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Ungesunde
Begleiterscheinungen sollen bekämpft werden. "
Der Ausschuss Technik und Betriebswirtschaft des Bundesinnungsverbandes hat die
nachfolgenden Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsleistungen
unter Berücksichtigung der Grundsätze der VOB und VOL ausgearbeitet, um
Auftraggebern und Auftragnehmern Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von
Gebäudereinigungsleistungen zu erleichtern. Die Anwendung der Richtlinien in der
Praxis sichert den Auftraggebern die im Interesse der Markttransparenz notwendige
Vergleichbarkeit der Angebote.
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat mit dem
Standardleistungsbuch für das Bauwesen zum Leistungsbereich 033
"Baureinigungsarbeiten" erstmalig im April 1997 einen Gelbdruck für
Reinigungsarbeiten herausgegeben. In den Standardleistungsbüchern werden gängige
Leistungen für die Ausschreibung durch Öffentliche Auftraggeber standardisiert und
verschlüsselt, um ein einheitliches Vorgehen bei der Vergabe von Bauleistungen zu
gewährleisten. Die Richtlinien des Standardleistungsbuches - Leistungsbereich 033 -
vom April 1997 sind in den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes berücksichtigt.
Das Standardleistungsbuch zum Bereich 033 ist erschienen im Beuth Verlag. Die
Broschüre ist im Buchhandel erhältlich.
Weiterhin ist, mit - Genehmigung des DINAbk. Deutsches Institut für Normung e.V. - die
DIN 18299, VOB Teil C, Stand: Dezember 2000, in den Richtlinien abgedruckt. Sie
enthält "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) " und ist
für Bauleistungen jeder Art anzuwenden.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks empfiehlt allen Auftraggebern
aus Wirtschaft und Verwaltung, bei der Ausschreibung und Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen
die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes zu berücksichtigen,
die sich in der Vergangenheit ausgezeichnet bewährt haben.
Bonn, im August 2001
Allgemeines
... Die Richtlinien gelten für alle Gebäudereinigungsarbeiten.
... Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber
die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und
ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.
... Dem Auftragnehmer soll kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für
Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung
auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann.
... Die Ausschreibungsunterlagen sind den Bewerbern mit einem Anschreiben zu
übergeben, das alle Angaben enthält, die für die Beteiligung an der Ausschreibung
wichtig sind.
0 Art der Reinigungsleistung
0.1 Baureinigung
Die Baureinigung umfasst die Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neuund
Umbauten sowie nach Renovierungsarbeiten während der Bauzeit
und/oder zur Fertigstellung des Bauwerkes.
0.101 Reinigung während der Bauzeit:
Entfernen von grober Verschmutzung
0.102 Bauschlussreinigung zur Bauübergabe:
Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen; Beseitigen von Flecken,
Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä. (soweit dies nach dem Stand der
Technik durchführbar ist); Behandeln mit einem auf die Oberfläche
abgestimmten Pflegemittel.
0.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
Die Fassadenreinigung umfasst die Reinigung sowie die pflegende und schützende
Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken, an Fassadenelementen,
Außenfahrstühlen und -treppen, Beleuchtungsanlagen, Transparenten
und Lichtreklamen, Licht- und Wetterschutzanlagen (z.B. Markisen,
Lamellen, Jalousien), Blenden.
0.3 Glasreinigung
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen sowie als ergänzender
Auftrag die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen,
Bekleidungen und Zargen sowie Falze und Blenden.
0.4 Gebäudeinnenreinigung
Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge,
der Decken und Wände, der Heizkörper, der Sanitären Anlagen sowie der
Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen:
a) als Unterhaltsreinigung (in kürzeren regelmäßigen Abständen)
b) als Grundreinigung.
0.5 Krankenhausreinigung
Die Krankenhausreinigung umfasst die Reinigung, Desinfektion und Pflege der
Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der Sanitären und
krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände
der Raumausstattung im gesamten Krankenhausbereich (Krankenzimmer
Operations- und Behandlungsräume (Operationsräume, Behandlungsräume), Schwesternzimmer, Flure, Verwaltungsräume).
0.6 Industriereinigung
Die Industriereinigung umfasst die Reinigung von Anlagen und Einrichtungen
in Produktions- und Lagerbereichen (Produktionsbereichen, Lagerbereichen). Im Bedarfsfall können weitere Spezialleistungen
hinzukommen, wie z.B. Reinraumtechnik, Maschinenwartung, etc.
0.7 Weitere Arbeiten
Ein- oder mehrmalige Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung an oder in
Hotels, Theatern, Kirchen u. ä., Messen und Ausstellungen, Flughäfen,
Bahnhöfen, Verkehrsmitteln, Sportstätten und Schwimmbadanlagen, Großküchen,
EDV-Anlagen, klimatechnischen Anlagen, Kraftwerken; Desinfektionsund
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
1 Grundsätzliches zur Objekt- und Leistungsbeschreibung (Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung)
1.0 In der Objekt- und Leistungsbeschreibung (Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung) sind nach Lage des
Einzelfalles insbesondere anzugeben:
1.001 Angaben über Art, Verwendungszweck (z.B. Verwaltung, Schule, Krankenhaus) ,
Hygieneanforderungen und Lage des Reinigungsobjektes sowie
Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten, Aufstellplätze für Container
und Mulden sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung; Art der
baulichen Anlagen, Anzahl und Höhe der Geschosse, Fahrstühle einschließlich
Belastbarkeit.
1.002 Beschreibung der zu behandelnden Flächen und Gegenstände.
1.003 Angaben über Stückzahl und Aufmaß, die für die Abrechnung nach Position 5
notwendig sind.
1.004 Art der Verschmutzung.
1.005 Angaben über frühere Behandlungen.
1.006 Den Arbeitsablauf erschwerende Umstände (z.B. laufende Renovierungsarbeiten,
Klimabesonderheiten, besondere Schutzmaßnahmen).
1.007 Voraussichtlicher Beginn und zur Verfügung stehende Ausführungszeit
1.008 Besonders vorgeschriebene Arbeitszeiten sowie Arbeitszeitbeschränkungen und- Unterbrechungen.
1.009 Vom Auftragnehmer vorzuhaltende technische Einrichtungen (Gerüste, Fahrleitern,
Hebebühnen).
1.010 Nebenleistungen nach Position 4.
1.011 Angaben über kostenfreie Benutzung von Sozialräumen, Abstellräumen für
Maschinen, Geräte und Material des Auftragnehmers; Aufstellen bzw.
Unterbringen technischer Hilfsmittel, wie Reinigungsautomaten,
Waschmaschinen, Trockner, etc.
1.012 Angaben über kostenfreie Lieferung von Wasser und elektrischer Energie.
1.013 Angaben über Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel, Geräte und
Maschinen, die kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
1.014 Angaben über kostenfreie Benutzung der vom Auftraggeber gestellten Gerüste,
Fassadenbefahranlagen und Einrichtungen.
1.015 Angabe, ob bestimmte Arbeitsverfahren oder Behandlungsmittel nicht eingesetzt
werden sollen.
1.016 Angabe, ob besondere Maßnahmen vorzusehen sind zum Schutze von Personen,
Bauteilen, Werkteilen, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen (Ausstattungsgegenständen, Einrichtungsgegenständen),
elektrischen und Sanitären Anlagen und Leitungen, Maschinenanlagen,
Außenanlagen u. ä.
1.017 Besondere Anforderungen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege (Denkmalpflege, Landespflege) sowie
des Umweltschutzes.
1.1 Baureinigung
1.101 Nutzungsart der zu bearbeitenden Flächen, z.B. Verkehrsflächen.
1.102 Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung).
1.103 Angaben über Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen unter
Beachtung der von den Herstellern vorgegebenen Richtlinien zur Reinigung
und Pflege.
1.104 Angaben über Gegenstände der Raumausstattung, Sanitäre und technische
Anlagen.
1.105 Angaben über nutzbare Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Versorgungseinrichtungen, Entsorgungseinrichtungen) sowie deren Abrechnungsmodalitäten.
1.106 Angabe, ob es sich um eine im Verlauf der Bauzeit notwendige Zwischenreinigung
oder nach Fertigstellung des Bauwerkes durchzuführende
Bauschlussreinigung handelt.
1.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
1.201 Angaben über Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Baustoffe.
1.202 Angaben über Art und Beschaffenheit der angebrachten Elemente und Anlagen.
1.203 Angaben über den Zeitpunkt der Erstellung.
1.204 Angaben über Art und Zeitpunkt der letzten Reinigung.
1.205 Angabe, ob die Reinigung einmalig oder in bestimmten Zeitabständen durchzuführen
ist, Vorgaben zu Reinigungszeiten und -Dauer.
1.206 Angaben über einzuhaltende Bestimmungen des Denkmalschutzes sowie
vorgegebene Reinigungsverfahren.
1.207 Angaben über Auffang- und Entsorgungsvorrichtungen (Auffangvorrichtungen, Entsorgungsvorrichtungen) entsprechend den
örtlichen Bestimmungen.
1.3 Glasreinigung
1.301 Angaben über Art und Beschaffenheit sowie Zusatzfunktionen (z.B. Splitterschutz,
Sonnenschutz) der zu reinigenden Glasflächen.
1.302 Angaben über Konstruktionsmerkmale der Fenster und Verglasungen und ihre
Befestigung mit oder in anderen Bauteilen.
1.303 Angaben über Art, Werkstoff und Beschaffenheit der Einfassungen der Verglasungen.
1.304 Angaben, ob die Reinigung ein-, zwei- oder mehrseitig (zweiseitig, mehrseitig) auszuführen ist.
1.305 Angaben, ob die Reinigung einmalig oder in bestimmten Zeitabständen
durchzuführen ist.
1.306 Angaben über Art und Umfang der Rahmenreinigung.
1.4 Gebäudeinnenreinigung
1.401 Angaben über Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung) und Verwendungszweck.
1.402 Angaben über die Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen.
1.403 Angaben über Gegenstände der Raumausstattung, Sanitäre und technische
Anlagen und Einrichtungen.
1.404 Angaben, welche Reinigungs- und Pflegearbeiten (Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten) in welchen Zeitabständen
durchzuführen sind.
1.405 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr, an folgenden
Tagen: _______________________________________________________.
1.406 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
1.407 Angaben, ob besondere Hygieneanforderungen an die Reinigungsausführungen
gestellt werden.
1.408 Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
1.5 Krankenhausreinigung
1.501 Angaben über Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung) und Verwendungszweck.
1.502 Angaben über die Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen.
1.503 Angaben, welche besonderen hygienischen Maßnahmen notwendig sind.
1.504 Angaben über Gegenstände der Raumausstattung, Sanitäre und technische
Anlagen und Einrichtungen.
1.505 Angaben, welche Reinigungs- und Pflegearbeiten (Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten) in welchen Zeitabständen
durchzuführen sind.
1.506 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr, an folgenden
Tagen: _______________________________________________________.
1.507 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
1.508 Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
1.509 Angaben, in welchen Bereichen welche Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt
werden müssen.
1.50 Angabe, welche besonderen Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen
sind.
1.6 Industriereinigung
1.601 Angaben über Raum und Flächenaufteilung und Verwendungszweck.
1.602 Angaben über die Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen.
1.603 Angaben über die Art und Beschaffenheit der Produktionsrückstände und
Verschmutzungen.
1.604 Angabe, ob die zu entfernenden Verschmutzungen besondere Eigenschaften
haben, z.B. explosive Stäube, brennbare Schmutzarten.
1.605 Angaben über die Konstruktion und Funktion der zu reinigenden Bauteile,
Anlagen und Gegenstände.
1.606 Angaben, welche Reinigungs- und Wartungsarbeiten in welchen Zeitabständen
durchzuführen sind.
1.607 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr, an folgenden
Tagen ________________________________________________________.
1.608 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
1.609 Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
1.61 Angaben über die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Produktionsrückstände
entsprechend den jeweils gültigen Umweltschutzbestimmungen, insbesondere
unter Berücksichtigung der örtlich geltenden Vorschriften.
1.62 Angabe, welche besonderen Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen
sind.
1.7 Weitere Arbeiten
1.701 Angaben über Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen und Gegenstände.
1.702 Raum- und Flächenaufteilung (Raumaufteilung, Flächenaufteilung) und Verwendungszweck.
1.703 Angabe über die Konstruktion und Funktion der zu reinigenden Gegenstände,
Anlagen und Bauteile.
1.704 Angabe, ob und wann die letzte Reinigung bzw. Behandlung durchgeführt
wurde.
1.705 Angabe, ob die Reinigung einmalig oder in bestimmten Zeitabständen durchzuführen
ist.
1.706 Angabe, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.
1.707 Angaben, ob an die Arbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt werden,
z.B. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitsbelehrung.
1.708 Ausführungszeiten zwischen ________ und ________ Uhr an folgenden
Tagen: _______________________________________________________.
1.709 Angaben über behördlich angeordnete Maßnahmen.
2 Reinigungsmittel, Geräte
2.001 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel (Pflegemittel, Behandlungsmittel) sowie Geräte und Maschinen
müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und
Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke
(z.B. GS, CEAbk.-Zeichen) tragen.
2.002 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die
geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten.
2.003 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften
und Verordnungen zu beachten.
2.004 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel (Pflegemittel, Behandlungsmittel), für die Verarbeitungsvorschriften
des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
3 Ausführung
3.0 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat vor Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse zu prüfen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Leistungsbeschreibung mit
dem zu reinigenden Objekt übereinstimmt. Der Auftragnehmer hat dem
Auftraggeber Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend zu
machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die
Ausführung ungeeigneten Zustand sind, z.B. bei ungeeigneten Temperaturund
Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Insbesondere müssen
Terminabsprachen eingehalten werden, da dem Auftragnehmer ansonsten
zusätzliche Kosten für die Baustelleneinrichtung entstehen, die vom
Auftraggeber zu erstatten sind.
Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften,
des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der
Denkmal- und Landespflege (Denkmalpflege, Landespflege) sowie des Umweltschutzes zu entsprechen.
Stellt sich bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten heraus, dass Schäden an
den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist der
Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
Verschmutzungen, die bei der Hauptleistung entstehen, sind vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen.
3.1 Baureinigung
3.101 Zwischenreinigung im Laufe der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzung
nach Leistungsverzeichnis.
3.102 Bauschlussreinigung nach Beendigung der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzungen,
insbesondere Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung
der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Flächen, Gegenstände, Anlagen
und Einrichtungen zur Bezugsfertigstellung, nach Leistungsverzeichnis.
3.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
3.201 Reinigung und Oberflächenbehandlung mit oder unter Ausschluss der einfassenden
Bauteile nach Leistungsverzeichnis.
3.202 Reinigung der angebrachten Elemente und Anlagen.
3.3 Glasreinigung
3.301 Reinigung der Glasflächen ein-, zwei- oder mehrseitig (zweiseitig, mehrseitig) entsprechend der Ausschreibung
in bestimmten Zeitabständen.
3.302 Glasreinigung mit Reinigung der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und
Zargen sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem
Leistungsverzeichnis in bestimmten Zeitabständen.
3.303 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege der Rahmen, Einfassungen,
Bekleidungen und Zargen (in einem Arbeitsgang) sowie als ergänzender
Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten
Zeitabständen.
3.304 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege der Rahmen, Einfassungen,
Bekleidungen und Zargen (in zwei Arbeitsgängen) sowie als ergänzender
Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten
Zeitabständen.
3.4 Gebäudeinnenreinigung
3.401 Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken
und Wände, der Heizkörper, der Sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der
Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
3.402 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.B. desinfizierend,
antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende Mittel) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.403 Besondere Dienstleistungen, die nicht direkt Gegenstand der Reinigungsleistung
sind (z.B. Austauschen von Handtüchern, Wäsche-Service, Hol- und
Bringedienste, Küchenhilfe, Geschirrspülen, Abfalltrennung) nach
Tätigkeitsverzeichnis.
3.5 Krankenhausreinigung
3.501 Reinigung, Desinfektion, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge,
der Decken und Wände, der Heizkörper, der Sanitären und krankenhaustechnischen
Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände der
Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
3.502 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln
(desinfizierend, antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende Mittel)
nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.503 Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen in bestimmten Bereichen in bestimmten
Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.504 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind
(z.B. Hol- und Bringdienst (Holdienst, Bringdienst), Wäsche-Service, Küchendienst, Bäderdienst,
Hilfsdienste sowie Abfalltrennung) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.6 Industriereinigung
3.601 Reinigung und Oberflächenbehandlung von Anlagen und Einrichtungen in
Produktions- und Lagerbereichen (Produktionsbereichen, Lagerbereichen) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.602 Entstaubung der Bauelemente, Konstruktionen, Flächen usw. mit oder ohne
einfassende Bauelemente und Einrichtungen nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.603 Entfetten der Fußböden, Decken und Wände, Konstruktionen, Vrasenabzüge,
Maschinen und maschinellen Anlagen nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.604 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.B. korrosionshemmend,
desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende
Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase
o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.605 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind
(z.B. Kantinendienst, Hol- und Bringdienst (Holdienst, Bringdienst), Abfalltrennung, Zulieferarbeiten
für Automaten) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.606 Reinigen von Sozialeinrichtungen in bestimmten Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.7 Weitere Arbeiten
3.701 Reinigungs- und Pflegearbeiten (Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten) an und in Gebäuden (Außen- und Innenanlagen)
nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.702 Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Tribünen, Hallen, Trainingsstätten
usw. nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.703 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind
(z.B. Schmutzfangmattenservice, Toilettenbetreuung, Wäsche-Service,
Abfalltrennung, Hol- und Bringdienst (Holdienst, Bringdienst)) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3.704 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.B. korrosionshemmend,
desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende
Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase
o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.0 Nebenleistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gilt:
4.001 Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und -
Geräte.
4.002 Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m²,
insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche.
4.003 Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der
Schlüssel.
4.004 Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und
Behandlungsmittel.
4.005 Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu
2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern und
Anlegeleitern bis 4 m Länge.
4.006 Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und
Einrichtungsgegenständen.
4.007 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z.B. Stühle, kleine Tische,
Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung.
4.1 Besondere Leistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, gilt:
4.101 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume,
die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
4.102 Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen
hinausgehen.
4.103 Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen, z.B. Ganzabdeckungen.
4.104 Entfernen von Schutzfolien als Ganzabdeckungen.
4.105 Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren
Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.
4.106 Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr
als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen und
mechanischen/hydraulischen Leitern/Arbeitsbühnen.
4.107 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und
Erlaubnisse; z.B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht.
4.108 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen
Reinigen erforderlich wäre, z.B. Schränke, gefüllte Bücherregale,
Schreibtische, mit Ausnahme des Umstellens von kleinen
Einrichtungsgegenständen, z.B. leere, kleine Tische, Stühle, leere Aktenböcke,
Schmutzfangmatten, Läufer und Teppiche bis zu 2 m² Einzelgröße.
4.109 Aus- und Einräumen (Ausräumen, Einräumen) der zu reinigenden Räume für die Durchführung von
Grundreinigungen.
4.010 Abräumen und Wiederhinstellen von Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial
u. ä.
4.011 Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von
ekelerregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen.
4.012 Beseitigen von Zementschleiern.
4.013 Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen
z.B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge.
4.014 Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten
u. ä., sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z.B. Krananlagen und
deren Bedienung.
4.015 Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden,
Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile.
4.016 Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden
Verankerungen.
5 Aufmaß
5.0 Allgemeines
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:
5.001 Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach
Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen für Flächen mit begrenzenden
Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten
bzw. unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren
Maße.
5.002 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.B. für Öffnungen,
Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1,0 m² und unbewegliche
Einrichtungsgegenstände (z.B. Theken, Einbauschränke) bis zu 2,5 m²
Einzelgröße übermessen.
5.003 Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der
Mittelachse ermittelt.
5.004 Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den
Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind
witterungsseitig und raumseitig zu reinigen, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten,
Kämpfer o.ä. werden übermessen.
5.005 Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge und
Höhe ermittelt.
5.006 Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und dergleichen
werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen
nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet.
5.007 Probeflächen werden nicht abgezogen.
5.008 Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den
tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt.
5.1 Es werden abgerechnet:
5.101 Boden-, Wand- und Deckenflächen (Wandflächen, Deckenflächen) nach Flächenmaß (m2), getrennt nach
Bauart und Beschaffenheit.
5.102 Fenster nach Flächenmaß (m2) oder Anzahl (St), getrennt nach Bauart und
Maßen.
5.103 Trennwände nach Flächenmaß (m2) oder nach Anzahl (St), getrennt nach
Bauart und Maßen.
5.104 Türen, Tore, Raumausstattungen, Leuchten, Möbel, Sanitärobjekte,
Heizkörper, Heizungs-, Klima-, Lüftungsgeräte u.ä. nach Anzahl (St), getrennt
nach Bauart und Maßen.
5.105 Rohrleitungen, Kanäle, Geländer u.ä. nach Längenmaß (m), getrennt nach
Bauart und Maßen.
5.106 Treppen und Stufen in der Abwicklung ermittelt nach Flächenmaß (m2) oder
nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen.
5.107 Fensterbehänge, Vorhänge, lose aufliegende Teppiche u.ä. nach Flächenmaß
(m2), Längenmaß (m) oder Anzahl (St), getrennt nach Art, Form und
Beschaffenheit.
6 Hinweise zur Leistungsbeschreibung
6.0 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Reinigungsarten
bedeuten:
6.001 Reinigung während der Bauzeit: Entfernen von grober Verschmutzung und
Verpackungsmaterialien und ggf. deren Trennung nach vorgesehenen
Fraktionen
6.002 Bauschlussreinigung: Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen.
Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä., soweit
dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
6.003 Unterhaltsreinigung: Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen.
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar
ist.
Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen.
6.004 Grundreinigung: Beseitigen von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen.
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar
ist.
Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen.
Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel. Die
Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen
und beauftragt werden, sie ist nicht im Umfang der Grundreinigung enthalten.
6.1 Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren
vorgeschrieben ist, bedeutet:
6.101 Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen
durch manuelles bzw. maschinelles Fegen.
6.102 Saugen / Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund
vorhandener Verschmutzungen durch Saugen.
6.103 Bürst- / Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund
vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte
mit Bürstwalzen.
6.104 Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in
einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit- nebelfeuchtem Mopp
- imprägniertem Tuch
- statisch aufladbarem Bezug.
6.105 Nasswischen: Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell
in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät
oder kombiniert arbeitender Maschine.
6.106 Scheuern: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen
mit Scheuergeräten/-mitteln.
6.107 Schleifen: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen
mit Schleifgeräten / - mitteln.
6.108 Cleanern: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen
eines Reinigungs- oder Pflegemittels (Reinigungsmittels, Pflegemittels) sowie Polieren
mit niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang.
6.109 High-Speed: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen
eines Reinigungs- oder Pflegemittels (Reinigungsmittels, Pflegemittels) sowie Polieren
mit hochtouriger Maschine in einem Arbeitsgang.
6.110 Polieren: Glätten eines Pflegefilms.
6.111 Druckreinigen: Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten.
6.112 Sprühextrahieren: Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen
einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit
gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung.
6.113 Pulverreinigen: Entfernen von Verschmutzungen in zwei
Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit
wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und
Absaugen der Rückstände.
6.114 Shampoonieren: Entfernen von Verschmutzungen in zwei
Arbeitsgängen durch Einbringen von
Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen
der Rückstände.
6.115 Waschen /
Chemischreinigen: Reinigen von Textilien in wässrigen / nichtwässrigen
Lösungen.