Muss ich für die Sicherheit für den Dachdecker sorgen oder ist er selbst verantwortlich?
BAU-Forum: Neubau

Muss ich für die Sicherheit für den Dachdecker sorgen oder ist er selbst verantwortlich?

Hallo beisammen,
ich bin momentan dabei mein Einfamilienhaus zu erstellen. Ich als Bauherr vergebe die Gewerke selber, soll heißen das ich mir die Firmen nacheinander alle selbst hole und organisiere.
Bin also praktisch eh selbstverantwortlich für den Bau.
Nun ist es so das mir mein Zimmerer einige Gedanken verursacht.
Wir haben einen Vertrag geschlossen das er den Dachstuhl aufstellt, einbrettert und zum eindecken vorbereitet. Im Vertrag steht drin das ich bauseits den Kran Stelle.
Wir haben uns dann über das Gerüst unterhalten. Ich habe ihm gesagt, das die Baufirma ihr Gerüst stehen lässt und er dann eben schauen muss ob das für ihn ausreicht. Er meinte, dass das schon in Ordnung geht und das er damit arbeiten kann.
Nun ist es so, das er da einiges bemängelt und daher kommt das es für seine Leute hier und da nicht vorschriftsmäßig ist. Ich habe darauf gesagt, dass das nun sein Problem ist und wenn er ein Sicherheitsgerüst braucht muss er halt auf seine Kostes eins aufstellen.
Darauf meinte er, das wir beide fällig wären falls was passiert, von wegen ich brauche einen Sicherheitsbeauftragten (was ich nicht habe, bin es dann wohl selbst ) ...
kann mir erstens nicht vorstellen, das ich auf einer privaten Baustelle einen solchen Aufwand mit Sicherheitsbeautragten brauche und zweitens ist er doch selbst für die Sicherheit seiner Leute verantwortlich. Schließlich hat er ja den Vertrag für sein Gewerk übernommen, das ich ein perfektes Sicherheitsgerüst Stelle, war nie die Rede von.
So nun meine Fragen.
1. Wäre ich wirklich mit haftbar, sollte ein Arbeitsunfall passieren.
2. Bin ich verantwortlich für die Erstellung des Sicherheitsgerüsts, oder hat er sich praktisch durch den Vertrag selbst dazu verpflichtet. Wie gesagt, im Vertrag steht nur das ich den Kran Stelle, von Gerüst ist da nirgends Rede von.
Ach ja, Bundesland ist Bayern
Danke für die Hilfe
  • Name:
  • Jürgen
  1. Tja,

    zu 1) Sie sind als Bauherr IMMER haftbar  -  Irgendwie hängen Sie immer im Boot mitdrin. Dafür gibt es Versicherungen! Sollte man haben ..
    Da Sie die Problematik kennen, könnte man Ihnen sogar Vorsatz unterstellen und somit einen Versicherungsschutz verlieren. Damit (vor allem mit dem Leben anderer) sollte man nie lax umgehen.
    Bspw. : Nachdem mein Zimmerer das von mir gestellte Gerüst in Teilen demontiert hatte, habe ich selbst meine Baustelle stillgelegt, bis das Gerüst wieder sicherheitstechnisch i.O. war.
    zu 2) sieht so aus, als ob Sie sich selbst ein Bein gestellt haben. Nun aber los, und dem Zimmermann (vor allem aber dem Dachdecker) ein ordentlichen Gerüst hingestellt. Das Gerüst ist Ihr Problem.
    Sorry.
  2. Wieviel Geschosse werden das denn

    meine Zimmerei brauchte gar kein Gerüst bei 1 + DGAbk. (icl. 1 m Drempel)?!
  3. Normales EFH

    wir haben nur EGAbk. + DGAbk. mit 0,90 m Kniestock. Traufseitig ist die Höhe von Dachkante bis zum Boden wohl nicht mehr als 4 m. Giebelseitig keine 7 m.
    Gibt es ein bestimmtes Höhenmaß das kein Gerüst benötigt. z.B. Absturzhöhe kleiner 3 m?
  4. Herzlichen Glückwunsch Bernd.

    Das ist dann nicht nur Billig  -  sondern auch noch Verantwortundgslos  -  wenn auch immer wieder (und) gerne gesehen. Wobei sicherlich erstmal die Frage zu stellen ist, welche Arbeiten der erstellt hat. Etwa auch die Folie und Unterlattung? Die Verschalundgen von der Leiter aus?
    Wieviel ist einen die Handwerkergesundheit als Arbeitgeber oder als Auftraggeber Wert? Was spart man da so?
  5. @Jürgen.

    Wenn Du meinst das er für das Fanggerüst Verantwortlich ist, dann besteh bitte auch darauf das er dieses benutz. Verweigere Ihm solange das Arbeiten auf dem Dach, bis dieses laut UVV erstellt wurde. Du als AG hängst mit drin. Finanziell und Moralisch.
  6. nicht nur moralisch und finanziell

    Servus,
    seit 1998 gilt in Deutschland die Baustellenverordnung.
    Diese verpflichtet den BAUHERREN den Sicherheitsschutz und Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu organisieren, und dafür nach bestimmten Kriterien sogar eventuell einen Baustellenkordinator zu bestellen.
    Zum Thema Versicherungen:
    Die ziehen sich wohl sofort aus der Verantwortung, wenn der Bauherr die Baustellenverordnung nicht beachtet hat.
    Und auch so finde ich es unerträglich wie dauernd mit dem Leben und der Gesundheit unserer Mitmenschen auf dem Bau geschachtert wird.
    Echt Ätzend
  7. es geht nur ums Geld, nicht um Sicherheit

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die Leistung ist nicht komplett bestellt. Es steht zwar nicht im Vertrag, dass der Bauherr das Fanggerüst stellt, aber es steht auch nicht drin, dass der Zimmerer es stellt. Es ist nicht einkalkuliert, eine Nachtragsbeauftragung ist erforderlich. Gebraucht wird das Gerüst. Selbst wenn der Zimmerer sich mangels Nachtragsbeauftragung durchmogelt und der Bauherr wegschaut, braucht es irgendwann der Klempner und dann der Dachdecker. Dann muss es eben später bezahlt werden. Letzten Endes zahlt immer der Bauherr, direkt oder indirekt über kalkulierte Gemeinkostenzuschläge. Soll jetzt der Zimmerer seinen Sparstrumpf opfern oder soll er es seinem nächsten Bauherrn in die Kalkulation reinmogeln?
  8. @Mark

    Danke für die Glückwünsche, aber wenn ich die Zimmerei, welche auch noch eine Rüstung in ihrem Betrieb liegen hat, beauftrage meinen Dachstuhl zu richten und die das dann mit einem Kran und Rüstböcken auf der Geschoss-Decke realisieren, ist das doch nicht mehr mein Problem als Bauherr. Der Dachdecker wollte und hatte dann ja auch eine Rüstung.
    Obwohl ich na klar beim Pfettendach auch fragen muss, ob eine Rüstung notwendig ist. Fußpfette wird mit Kran aufgelegt, Drempel bietet Absturzbrüstung, Mittelpfetten werden aufgelegt, da steht ja auch schon der Giebel bis zur Auflage, bleibt die Frage der Firstpfette, aber mit einer Rüstung auf der Geschossdecke dürfte und ggf. Absturzsicherungen dürfte das doch auch funktionieren?! Kritischer wird es sicher, wenn Sparren neben dem Giebel angeordnet werden, da sehe ich dann auch eine Notwendigkeit.
  9. Sicherheit ...

    ist nicht alleine Unternehmersache. Klar muss der Unternehmer für eine ordentlich Absicherung sorgen. Tut ers aber nicht, ist der Bauherr  -  auch als UVV-Laie  -  mit im Boot.
    Und was passieren soll beim Zimmerer?
    Der läuft auf der Fuß- und Mittelpfette (Fußpfette, Mittelpfette) lang, sitzt außen auf dem Sparren zum Nageln und hat nach Möglichkeit noch Bodentiefe OGAbk.-Fenster ohne Absturzsicherung, durch die's ihn raushaut. Selber schon miterlebt. Plötzlich war er weg, der Zimmerer  -  und lag auf dem Sandhaufen! Ohne Knochenbrüche zum Glück!

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