Hallo,
mein Bauträger, mit dem ich 2001 in NRW gebaut habe, ist vermutlich pleite. Ich habe allerdings noch 1 Jahr Gewährleistung. Sind die von meinem Bauträger beauftragten Subunternehmer gewährleistungspflichtig, wenn sie für einen Schaden nachweislich verantwortlich sind? Oder gucke ich hier in die Röhre? Den für die Planung zuständigen Architekten gibt es noch, der müsste aber nur für Planungsfehler haften oder könnte ich den wegen mangelhafter Bauaufsicht rankriegen?
Kurz noch der Schaden: Ein Fallrohr zur Entwässerung einer kleinen Dachfläche wurde irrtümlich an die Dränage angeschlossen. Bisher ist es immer gut gegangen, aber beim letzten Unwetter Ende Juni war der Wasserschaden da, da nicht genug ablaufen konnte.
Bauträger pleite, was nun?
BAU-Forum: Neubau
Bauträger pleite, was nun?
-
Nicht in die Röhre, sondern in den Notarvertrag schauen
dort sollte geregelt sein, ob es eine Haftung der Subunternehmer / Nachunternehmer gibt -
BT-Pleite was nun
Klingt nicht besonders populär, ist aber meistens Realität.
Wer es versäumt hat sich seine Gewährleistungsansprüche entsprechend abzusichern, sei es durch eine entsprechende Bürgschaft oder durch Einbehalt, guckt meistens in die Röhre.
Die Subunternehmer / Nachunternehmer des Bauträger "ran zu bekommen" dürfte selbst bei vertraglich vereinbarten Gewährleistungsabtretungen mehr als schwierig werden.
Jeder Sub wird sofort argumentieren, dass seine Leistung ohnehin nicht voll bezahlt wurde.
Und den Archie, den wegen mangelnder Bauaufsicht zu belangen, dürfte praktisch aussichtslos sein.
Frage zum Schluss, warum wurde der Mangel, da offensichtlich bekannt,
Zitat:
"Bisher ist es immer gut gegangen, aber beim letzten Unwetter Ende Juni war der Wasserschaden da, da nicht genug ablaufen konnte. "
nicht frühzeitig gerügt? -
"mmmh"
"ja" müssen die Bauträger keine Gewährleistungsbürgschaft über 5 % der Auftragssumme leisten? ... unsereins muss die sogar bei einer Garage bringen (!)
wie lange haben Sie eigentlich Gewährleistung ... 4 o. 5 Jahre ... wenn 3 Jahre schon nichts war dann wird auch ned gleich im letzten Jahr das Haus einbrechen (!) -
zusätzliche Erläuterungen
Danke erst mal für die Antworten. Hier noch einige Erläuterungen
@ Bernd Jähn:
Ich habe einen Werkvertrag (Notarvertrag nur für Grundstück) und da steht nur, dass ich Gewährleistung nach BGBAbk. habe, also 5 Jahre.
@ Jens-Peter Volquardsen:
Gewährleistungsbürgschaft hatte ich, aber die ist inzwischen aufgebraucht (5 % sind ja quasi nichts, ein mittlerer Baumangel reicht und die Summe ist weg). Wieso kann ich einen Subunternehmer auch bei Gewährleistungsabtretung nicht heranziehen (prima, ich werde Sub und brauche nie mehr haften), die Abtretung ändert doch nichts an der Gewährleistungspflicht des Subunternehmer / Nachunternehmer, nur der Anspruchsberechtigte wird ein anderer? Die Subunternehmer / Nachunternehmer wurden damals alle korrekt bezahlt, jetzt zu sagen, sie bekämen noch Geld ist wohl etwas einfach.
Wenn es aussichtslos wäre, den Architekten zu belangen, dann würde sich keiner von denen mehr auf einer Baustelle blicken lassen. Meiner war aber dauernd da und hätte den Baufehler bemerken müssen.
Der Schaden war nicht bekannt, sonst hätte ich natürlich sofort reklamiert. Ich habe erst jetzt nach dem Wasserschaden bei der Ursachenforschung gemerkt, dass das Fallrohr falsch angeschlossen war. Schließlich gräbt man ja nicht vorsorglich den Boden auf, nur um zu sehen, wie ein Rohr angeschlossen ist.
@ Josef Thalhammer:
Bürgschaft siehe oben. Natürlich wird das Haus nicht gleich einbrechen, aber hier liegt doch wohl eindeutig ein Baumangel vor, der langfristig zu weiteren Schäden führen kann.
Noch eine weitere Frage: Was muss zur Beweissicherung getan werden? Reichen da Fotos des Mangels aus oder muss da ein teurer Gutachter bestellt werden (der letzte war ca. 1 h da und hat 600,- € kassiert, toller Job), der vor Gericht u.U. von der Gegenseite nicht anerkannt wird? In diesem Fall ist der Mangel ja offenkundig und auch von einem Laien zu erkennen.
Meine Fragestellungen richten sich darauf, die jetzt entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, weil ich nicht weiß, ob ich nicht darauf sitzenbleibe.
Danke nochmal für die Antworten. -
zusätzliche Erläuterungen
Danke erst mal für die Antworten. Hier noch einige Erläuterungen
@ Bernd Jähn:
Ich habe einen Werkvertrag (Notarvertrag nur für Grundstück) und da steht nur, dass ich Gewährleistung nach BGBAbk. habe, also 5 Jahre.
@ Jens-Peter Volquardsen:
Gewährleistungsbürgschaft hatte ich, aber die ist inzwischen aufgebraucht (5 % sind ja quasi nichts, ein mittlerer Baumangel reicht und die Summe ist weg). Wieso kann ich einen Subunternehmer auch bei Gewährleistungsabtretung nicht heranziehen (prima, ich werde Sub und brauche nie mehr haften), die Abtretung ändert doch nichts an der Gewährleistungspflicht des Subunternehmer / Nachunternehmer, nur der Anspruchsberechtigte wird ein anderer? Die Subunternehmer / Nachunternehmer wurden damals alle korrekt bezahlt, jetzt zu sagen, sie bekämen noch Geld ist wohl etwas einfach.
Wenn es aussichtslos wäre, den Architekten zu belangen, dann würde sich keiner von denen mehr auf einer Baustelle blicken lassen. Meiner war aber dauernd da und hätte den Baufehler bemerken müssen.
Der Schaden war nicht bekannt, sonst hätte ich natürlich sofort reklamiert. Ich habe erst jetzt nach dem Wasserschaden bei der Ursachenforschung gemerkt, dass das Fallrohr falsch angeschlossen war. Schließlich gräbt man ja nicht vorsorglich den Boden auf, nur um zu sehen, wie ein Rohr angeschlossen ist.
@ Josef Thalhammer:
Bürgschaft siehe oben. Natürlich wird das Haus nicht gleich einbrechen, aber hier liegt doch wohl eindeutig ein Baumangel vor, der langfristig zu weiteren Schäden führen kann.
Noch eine weitere Frage: Was muss zur Beweissicherung getan werden? Reichen da Fotos des Mangels aus oder muss da ein teurer Gutachter bestellt werden (der letzte war ca. 1 h da und hat 600,- € kassiert, toller Job), der vor Gericht u.U. von der Gegenseite nicht anerkannt wird? In diesem Fall ist der Mangel ja offenkundig und auch von einem Laien zu erkennen.
Meine Fragestellungen richten sich darauf, die jetzt entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, weil ich nicht weiß, ob ich nicht darauf sitzenbleibe.
Danke nochmal für die Antworten. -
Überschrift
"Bauträger pleite, was nun? " Nächste Zeile "Bauträger vermutlich pleite".
Was ist denn nun richtig? Wenn nur vermutlich pleite, dann Mängelrüge an Bauunternehmer bzw. feststellen ob wirklich pleite. Wenn Pleite u. Gewährleistung abgetreten, Mängelrüge an SUB.
Reaktion SUB abwarten und neu überlegen. -
Rechtsanwalt und Gutachter
In der Reihenfolge. Problem: guten aber nicht zu teuren Rechtsanwalt zu finden.
Ein guter Rechtsanwalt vermag zu beurteilen, ob nochmal ein Sachverständiger die Mängel aufschreiben muss. Und zwar mit detaillierter (die RA sagen: substantiiert oder so ähnlich) Mängelbeschreibung und -Begründung. Es spielt keine Rolle, ob der SV öffentlich bestellt ist oder nicht.
Ich verstehe solche Verträge nicht. Verstehen sie den Vertrag voll und ganz mit all seinen Konsequenzen und Verbindungen zu BGBAbk. und VOBAbk.🔴 Rechtsanwälte haben das gelernt.
Hier im Forum schreiben auch Rechtsanwälte, suchen sie mal (einer fällt mir auf Anhieb ein: Hägele) -
Toller Job ...
600 € für eine Stunde.
Vielleicht sollten Sie mal sagen, warum der 600 € kassieren konnte!
Vermutlich haben Sie mit ihm einen Vertrag abgeschlossen und er war nicht nur eine Stunde vor Ort, sondern hatte Fahrzeit (ruckzuck Std. Nr. 2) und hat Ihnen sicherlich auch ein entsprechendes Gutachten übergeben, dass ausgearbeitet und geschrieben werden muss.
Und ein paar Nebenkosten dürften auch noch dabei gewesen sein.
Und dann muss der ja auch noch die Mettwurststeuer für Papa Staat einnehmen. -
600 €, ich wollt's selbst nicht glauben
Hat ja nicht lange gedauert bis der erste SV sich auf den Schlips getreten fühlt. Ich habe's doch gar nicht so gemeint, die Kosten mögen ja alle berechtigt sein.
Nur frage ich mich, wieso ich soviel Geld ausgeben soll für etwas, das offenkundig ist? Daher auch die Frage nach der Beweissicherung (Fotos kann ich selber machen, die Kosten dann auch nicht 2 € pro Stück).
Hätte mich gefreut, wenn Sie zur Frage der Beweissicherung auch was gesagt hätten, Herr Dühlmeyer. -
Ich trage ...
keinen Schlips! 😉😉.
Und warum soll ich wiederholen, was R.K. ausreichend beschrieben hat. -
Handelt sich um einen Generalunternehmer und nicht um einen Bauträger, der da ...
-
Beweissicherung
Da sind wir doch noch gar nicht. Für ein selbständiges Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) muss ja nun erst mal ein Antrag gestellt werden. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt.
Der wiederum braucht technische "Munition". Vielleicht reicht das bisherige ja aus. Das wissen wir nicht. Das soll der Rechtsanwalt beurteilen.
In einem Beweisverfahren gibt es einen Beweisbeschluss. Darin stehen Fragen oder Behauptungen Ihrerseits, die der vom Gericht bestellte SV beantworten muss.
Aber eben nur die!
Ausforschen darf er nicht. Also kann es sehr wohl notwendig sein, einen privaten Fachmann zu engagieren, der wirklich alle Mängel sucht (und findet). Denn der privat tätige SV darf aktiv suchen.
Hier mal übliche Preise: Stundenverrechnungssatz zwischen 65 und 130 €, Bilder 2 €, Kopien 25 ct, Fahrtkosten 25 - 100 ct/km. Faustformel: für 3 Seiten Text wird eine Stunde Schreibarbeit benötigt. Sie können aber auch eine Pauschale vereinbaren.
Jedenfalls sind RA und SV allemal billiger als ein verlorener Prozess. Ansonsten müssen Sie sich mit dem Mangel abfinden und das Prozessrisiko meiden. -
Sehe ich das richtig?
1 Regenfallrohr einer kleineren Teildachfläche an Drainage anstelle Regenentwässerung angeschlossen? Aufgegraben zur Mangelfeststellung ist auch schon? Bauunternehmer Pleite? Was meinen Sie was SV/RA/ggf. Gerichtskosten ausmachen werden? Abgesehen von Zeit/Ärger etc. Was sagt denn der Architekt zu den vor. Kosten der Mängelbeseitigung? Ich würde alles mal gegeneinander abwägen und überlegen, ob es nicht das sinnvollste ist, das Problem auf eigene Kosten zu lösen. -
Doch nicht pleite
Der Generalunternehmer ist nun anscheinend doch nicht pleite. Es handelt sich nämlich um eine Personengesellschaft und keine GmbH, und die haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Nach Auskunft meines RA haftet der Architekt übrigens auch, wenn er mit der Bauleitung betreut war. Ich habe dem Generalunternehmer jetzt eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt. Wird die nicht eingehalten, gibt es einmalig eine zweite Frist mit der Androhung den Schaden auf Kosten des Generalunternehmer durch eine Drittfirma (nach vorheriger Dokumentation des Schadens) beseitigen zu lassen. Danach kommt der RA ins Spiel. Mal sehen, wie weit ich gehen muss.
Danke nochmal für die vielfältigen Hinweise.
Interne Fundstellen
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- … Architektenhaus: Planungsaufwand vs. Bauträger-Standardpläne …
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- … 1. Die Ausführungen von Bruno sind soweit richtig. Es gibt in der Tat beim Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer Komponenten, die die Baukosten erhöhen. Jedoch …
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- … und vergleichen weiter den normal ausgebildeten und praktizierenden Architekten mit dem Bauträger, der ebenfalls Fachwissen besitzt und es praktiziert. Ich würde nicht so …
- … weit wie Helmuth gehen, dass der Bauträger im Durchschnitt innovativere Bautechnik anbietet. In beiden Fällen ist der Bauherr auf Vertrauen angewiesen, dass nach anerkannten Regeln der Technik geplant wird. …
- … Für das Architektenhaus spricht aber folgendes Regulativ: wird Ausführungsseitig von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen, wird das vom Architekten erkannt. Umgekehrt kommen Bedenkenanmeldungen von Firmen, wenn nicht auf der Höhe der Technik geplant wurde (Beispiel: neue Beton-Norm). Alles läuft im Idealfall transparent vor den Augen des Bauherrn ab, da sich diesbezüglicher Schriftwechsel über den Bauherrn vollzieht. Beim Bauträger spielt sich das zumindest hinter den Kulissen ab. Systembedingt werden …
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- … Ob Bauträger oder Architekt - den Vertrag den ich mache ist meine Sache, ob ich Einfluss ausüben kann oder nicht hängt davon ab, was ich vertraglich vereinbare (ggf. gegen Aufpreis) …
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- … Es handelt sich nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um eine kleine Wohnanlage mit 385 m² Wohnfläche. Ich sehe nicht, wie der Bauträger es durch Großeinkauf schaffen soll, bei Bauwerkskosten von 380.000 um …
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- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Bauwesen: Beweisbarkeit von Fehlverhalten – Architekt vs. Bauträger …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern? …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten: Titel & Kammermitgliedschaft bei Bauträger-Tätigkeit …
- … dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem Argument, dass das keine echten Architekten sind. Auch diese führen offiziell den Architekten-Titel und sind in der Architektenkammer eingetragen, teilw. sogar als freischaffend. …
- … Auch für die Träger öffentlicher Aufträge wurden Kapitalgesellschaften gegründet, die dann nicht einmal mehr VOBAbk.-gerecht ausschreiben und beauftragen müssen. Da können dann freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit …
- … Marktverzerrung: Bauträger optimieren Margen auf Kosten der Qualität …
- … Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen Kommunen hergehen. Da wird der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … Diskussion: Architektenhaus vs. Bauträgerhaus – Persönliches Treffen? …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Architekt vs. Bauträger: Vorwürfe & kaufmännische Rechnung …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … Architekt vs. Bauträger: Schwarz/Weiß-Denken & fehlende Kritikfähigkeit? …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser Zunft …
- … Reihenhäuser: Honorar nach HOAIAbk. vs. Bauträgeraufschläge …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- & Nachteile – Daseinsberechtigung beider Systeme …
- … Bauträger-Preis: Honorarberechnung & Bauträger-Aufschlag im Detail …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … Architekt vs. Bauträger: Eigeninteresse & Konkurrenz im Forum …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Architekt vs. Bauträger: Relativierung von …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat Konzepte zu entwickeln, den Bebauungsplan zu studieren und und …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Wirtschaftliche Zwänge & Mängelbeseitigung …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in vergleichbarem Zahlenverhältnis. …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss!) es passieren, dass Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Architekt vs. Bauträger: Voraussetzungen & Sachkenntnis im Vergleich …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal …
- … Das Herausrechnen des Bauträgerzuschlags war ein Scherz an MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, …
- … Zur Bauträgerkalkulation habe ich weiter vorne eine um Bemerkungen ergänzte Seminarunterlage verlinkt, …
- … Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Kosten, Risiken & Vergleich …
- … um den Vergleich von Architektenhäusern und Bauträgerhäusern hinsichtlich Kosten, Planungsaufwand, Qualität, Transparenz und den Einfluss des Bauherrn. Es wird erörtert, ob Bauträger durch Großeinkauf Kostenvorteile erzielen und ob diese an den Endkunden …
- … Treuhänder des Bauherrn wird betont, während gleichzeitig auf mögliche Interessenkonflikte bei Bauträgern hingewiesen wird. Die Bedeutung von individueller Planung versus Standardlösungen sowie die …
- … von Architekten nach HOAIAbk. und vergleichen diese mit den Aufschlägen von Bauträgern. Im Beitrag Reihenhäuser: Honorar nach HOAI vs. Bauträgeraufschläge wird …
- … sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Der Beitrag Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! schlägt eine Kombination aus Architekt und Bauträger …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falsche Baupläne entdeckt: Architekt haftbar? Vorgehen, Kosten & Ansprüche bei Fehlplanung?
- … Seriöse Bauträger: Rote Karte für Betrüger – Minibeispiel! …
- … seriöse Bauträger …
- … Beispiel aus einem mitgeschnittenen Gespräch mit dem Geschäftsführer eines ehemaligen, seriösen Bauträgers: …
- … Mit den Subunternehmer / Nachunternehmer geht es ähnlich weiter ... …
- … Bauträgergeschäft: Betrug vermeiden – Dämmung prüfen! …
- … Meine angedachten Maßnahmen verstehen sich in erster Linie als einfache Maßnahmen gegen Betrug, Unterschlagung von wichtigen Infos und Heimtücke im Bauträgergeschäft. …
- … Gegenteil, wenn mal eine Finanzierung gemäß Einzelausschreibung nicht nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), sondern in tausend Einzelrechnungen inkl. abertausenden Teilbeträgen …
- … und falschen Bauexperten. In den Augen der Bauherren sind Architekten, Generalunternehmer, Bauträger, Bau-Ing's, Vertreter von Hausfirmen etc. ALLE GLEICHERMAßEN die Fachleute. Daher …
- … wollen, oder dass sie kritiklos in die Baupläne hineinschreiben, was der Bauträger, der auch das Baugebiet erschlossen hat, so geplant hat und was …
- … nur annähernd gleichen Fertighäuser gesehen, schon gar nicht innerhalb einer Siedlung. Bauträger-Häuser aber jede Menge. Die waren aber alle massiv gebaut, Stein …
- … Zustände ist immer noch im Massivhausbereich zu finden, weil nämlich die Bauträger fast immer massiv bauen. Die paar Fertighäuser ständig vor einem solchen …
- … Planungs- und Bauleistungen (Planungsleistungen, Bauleistungen) beim AN, das ist i.d.R. der Bauträger, Generalunternehmer oder BU, festmachen, würde überall greifen. Dann könnte ein BH …
- … Bänker oder Immobilienverkäufer, die die Pläne selbst unterschreiben. Firmenstempel drauf mit Bauträger XY, und die Dinger werden genehmigt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen insolvent: Was tun bei Schlüsselfertigbau? Rechte, Risiken & Alternativen
- … Bauinsolvenz, Schlüsselfertigbau, Baurecht, Insolvenz, Bauvertrag, Sicherheiten, Mängel, Baustopp, Subunternehmer …
- … bauen. Trotz Zeitverzuges ging es immer stetig voran. Nun kommen die Subunternehmer unseres Bauunternehmers auf uns zu und erklären uns, warum einige Arbeiten …
- … Besteht die Gefahr, dass die Subunternehmer irgendwelche eingebauten Teile wieder abbauen und wieder mitnehmen? Was könnten wir …
- … Zahlungen an Subunternehmer: ? Zahlen Sie keinesfalls direkt an Subunternehmer, solange die Insolvenz ungeklärt …
- … SubunternehmerEin Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (hier: Bauunternehmen) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird.Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Werkvertrag, Bauleistung. …
- … Bauinsolvenz: Fachmann prüft Mängel – Druck auf Bauträger! …
- … fertiggestellt wird, am besten mit seiner Hilfe. machen sie Druck beim Bauträger. aber richtig! und zahlen sie nur soviel, wie sie auch müssen. …
- … Bauinsolvenz: Vorsicht bei Direktzahlungen an Subunternehmer! …
- … Grundbucheintrag prüfen: Bauträger oder Bauherr als Eigentümer? …
- … Sie oder der Bauträger? …
- … Sind Sie schon Besitzer des Grundstückes? Oder gehört das noch dem Bauträger? Wer ist im Grundbuch eingetragen? …
- … des Bauunternehmens ist die Prüfung durch einen Fachmann entscheidend. Direktzahlungen an Subunternehmer vermeiden. Den Grundbucheintrag prüfen, um Eigentumsverhältnisse zu klären. Eingebaute Materialien sind …
- … in der Regel gesichert. Druck auf den Bauträger ausüben, um die Fertigstellung zu beschleunigen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Fall einer Bauinsolvenz ist es entscheidend, dass ein Fachmann die Angelegenheit prüft, insbesondere hinsichtlich bestehender Mängel. Dies wird im Beitrag Bauinsolvenz: Fachmann prüft Mängel – Druck auf Bauträger! hervorgehoben. Die Prüfung sollte so schnell wie möglich erfolgen, um …
- … 💰 Zusatzinfo: Bei Direktzahlungen an Subunternehmer besteht das Risiko der Doppelzahlung, da der Bauherr nur einen Vertrag mit dem Generalunternehmer hat. Dies wird im Beitrag Bauinsolvenz: Vorsicht bei Direktzahlungen an Subunternehmer! erläutert. Solche Zahlungen werden vom Generalunternehmer in der Regel nicht …
- … 🔴 Risiko: Der Grundbucheintrag ist entscheidend. Gehört das Grundstück noch dem Bauträger, besteht ein erheblich höheres Risiko als wenn der Bauherr bereits Eigentümer …
- … ist. Details dazu im Beitrag Grundbucheintrag prüfen: Bauträger oder Bauherr als Eigentümer?. Im schlimmsten Fall geht es um …
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