Hallo,
wir ziehen näcshte Woche in unser Reihenhaus, wobei noch einige Arbeiten von Seiten des Bauunternehmers fehlen (Geländer, Außenputz, Gartenarbeiteren).
Jetzt möchte ich diesen schriftlich informieren, dass ich nächste Woche einziehe, aber mit diesem Einzug das Haus nicht abnehme, sondern erst nach dessen schriftlicher Mitteilung, dass das Haus fertig gestellt ist.
Sind noch irgendwelche weiteren Dinge wichtig, die ich in dieses Fax zu schreiben habe ... bin mir etwas unsicher mit der Formulierung.
Vielleicht kann jemand helfen!
Vielen Dank
Sandy
Einzug vor Fertigstellung, was genau schreiben zwecks Abnahme
BAU-Forum: Neubau
Einzug vor Fertigstellung, was genau schreiben zwecks Abnahme
-
Formfehler..
(und nicht die schöne Karte) sind des Anwalts Liebling. des gegnerischen ;-(((.
Rechtssichere texte bekommen Sie nur vom Anwalt im Zusammenhang mit Ihren Vertragsunterlagen. Alles andere ist Russisch Roulette! -
der erste Fehler
ist, dass Sie etwas "in dieses Fax" schreiben wollen. Zum Inhalt ist zu sagen, dass es dabei auf den Vertrag ankommt (VOBAbk., BGBAbk., Regelungen zur Abnahme nein/ja, wenn ja welche). Generell glaube ich, dass Sie als Laie einen gewissen Bonus haben, was "rechtssicheres" Formulieren angeht. Paragrafen müssen Sie nicht zititeren. Der Wille, mit dem Einzug nicht rechtsgeschäftlich abnehmen zu wollen, muss aber klar ersichtlich sein. Dass richtig adressiert und der Vertragsgegenstand genannt wird sollte selbstverständlich sein. -
danke für die Antwort
Da unsere beiden Nachbarn auch schon eingezogen sind, und sagten, dass sie auch nur ein einfaches Fax geschrieben haben, dass Sie mit dem Einzug keine Abnahme vornehmen, wollte ich es eben auch so machen.
Ich hoffe ein geeignete Formulierung zu finden!
Vielen Dank
Sandy Rojo -
wer sagt denn, dass Ihre Nachbarn da keinen Bockmist gebaut haben?
oder gibt es ein schriftliches Anerkenntnis des Unternehmers?
Gruß -
Wenn VOB Vertrag
gilt: § 12 (2) ... hat der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist. (3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens zu den in (1) und (2) bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.
Dadurch, dass Sie dem AN ein Fax schicken haben Sie mit ihm keine Vereinbarung im Sinne von § 12 getroffen! Und Vorsicht: Auch wenn's Ihr Nachbar so gemacht hat, ist es deshalb nicht richtig. Tipp: Lassen Sie das Schreiben vom RA aufsetzen!
Unwissenheit schützt nicht und auf einen Laienbonus können Sie nicht vertrauen. -
sollte ich mir demnach schriftlich rückbestätigen lassen,
dass er mit dem Einzug ohne Abnahme einverstanden ist?
MfG
sandy -
Alles schriftlich und ...
Alles schriftlich und in jedem Fall per direkter Übergabe mit schriftlicher Bestätigung der Annahme bzw. Einschreiben mit Rückschein. -
nun, sie verzichten potentiell auf alle Rechte auf Vertragserfüllung
und wechseln statdessen ohne Not in die Gewährleistung.
Klartext: Bisher muss ER beweisen, dass ER richtig gebaut hat.
Nach Abnahme müssen SIE beweisen, dass ER falsch gebaut hat.
Welche Position ist Ihnen lieber? Da wäre doch eine klitzekleine Bestätigung, dass Einvernehmen besteht, dass mit dem Einzug die Abnahme nicht erfolgt ist, gar nicht so übel, oder?
Gruß vom RECHTSLAIEN -
Alternative
Abnahme vor Einzug durchführen! Bei schlüsselfertiger Erstellung wird auch der AN Wert auf eine Abnahme vor Bezug legen. Beispiel: Kratzer an Innentüren/Kratzer an Fensterscheiben etc. Sie räumen die Möbel ins Haus/Putzen die Fenster etc. Diskussion darüber, wer derartige Mängel verursacht hat ist vorprogrammiert. Wäre ich der AN, würde ich Ihnen eine solche Bestätigung nicht geben, sondern auf vorheriger Abnahme bestehen. -
das Problem dabei ist, dass einige Arbeiten
noch fehlen, wie z.B. Einbau Geländer, Außenwände verputzen, Gartenarbeiten etc. Solange diese Arbeiten noch nicht ausgeführt worden sind, möchte ich keine Abnahme vornehmen (übrigens Türen, Fliesen, Tapeten, Bodenbeläge habe ich sowieso herausgenommen, also falls etwas beschädigt wird, habe ich sowieso keine Gewährleistung!
Grüße Sandy -
Fehlende Arbeiten
gehören dann (wie Mängel) ins Abnahmeprotokoll. Aber wie es scheint sind bei Ihnen AWG (Alles-wird-gut) -Hormone im Spiel.
Sie werden das allein nicht rechtssicher hinkriegen! Geben sie ein paar € für einen Anwalt aus, der Sie berät und ggf. das Schreiben aufgesetzt. -
von Bauherrin an Bauherrin
Hallo Sandy
Zitat: " ... also falls etwas beschädigt wird, habe ich sowieso keine Gewährleistung"
Meinst Du? Ich bin auch vor Fertigstellung von Fassade, Garten, usw. in meinem Reihenhaus eingezogen. (War aber so im Vertrag vorgesehen - Fassade und so sind "Gemeinschaftseigentum"). Du wirdst aber nicht glauben, was die "Außen-Arbeiter" möglicherweise versauen können. Habe ich auch kaum vorstellen können. Als ich eingezogen bin, habe ich gedacht "Ahh, endlich, das schlimmste ist hinter mir. " HA!
Nur als Beispiel: Bei mir hat der Verputzer 9 Fensternscheiben völlig versaut. Nachdem die Fassade verputzt war, gab es HUNDERTE von Kratzer pro Fensterscheibe. Nicht ein oder zwei Kratzer pro Fenster, sondern hunderte! Und es hat über ein Jahr und ein Rechtstreit benötigt, bis die Scheiben ausgetauscht wurden. Dann hat der Fensterbauer ein paar Sachen während Reparatur beschädigt.Also, keine große Schaden vom Fensterbauer, aber trotzdem ärgerlich.
Ich bin auch im Sommer eingzogen. Habe also erst im Herbst bemerkt, dass die Heizung teilweise nicht funktioniert. Erst 4 Jahre nach Einzug (und lange Rechstreit), funktioniert die Heizung überall im Haus.
Die Fassade ist auch eine Geschichte. Heute, fast 5 Jahre später, habe ich immer noch eine mangelhafte Fassade. Trotz 2 Gutachten, der Bauträger will immer noch nichts unternehmen (außer ein bisschen Bauschaum oder Silikon). Es muss anscheinend noch ein Rechtstreit geben.
Also, vorsicht! Du solltest schon mindestens alles mit RA besprechen. Nach der Abnahme sind Probleme SEHR schwierig und teuer! Nachdem Du eingezogen bist, dann wird behauptet, dass DU die Schaden selber verursacht hast (oder dass die Mängel gar nicht gibt).
Grüße aus BW -
Warum keine Teilabnahme?
Hallo Sandy,
wenn ich an der Stelle des Bauträgers wäre, würde ich eine Teilabnahme für die Leistungen, die fertiggestellt sind, verlangen. Dann muss sie, laut VOBAbk., innerhalb von 12 Werktagen durchgeführt werden. Warum wollen Sie keine Teilabnahme? Nach dem Einzug kann der Bauträger viel leichter sagen, dass Sie diesen oder jenen Schaden selber verursacht haben. Wenn eine Leistung abgeschlossen ist und natürlich ohne Mängel, gibt es in der Regel keinen Grund diese nicht abzunehmen.
Viele Grüße -
ohne Abnahme
oder zumindest teilabnahme - würde ich als bt niemanden in mein Haus lassen. neee - niemals.
wenn sie nen nettes Fax senden und einfach einziehen - sagt das gar nichts. und wenn ein Anwalt ein nettes Fax schreibt und sie ziehen einfach in mein Haus ein - sagt das auch nix. wäre ja noch schönen. fairniss sollte von beiden Seiten kommen. fragen sie an - ob sie einziehen können und schlagen einen abnahmetermin vor. so wäre es korrekt.
Gruß jens
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abnahme, Einzug". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Abnahme, Einzug" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Abnahme, Einzug" oder verwandten Themen zu finden.