Bodenaushub einfach entsorgt!?
BAU-Forum: Neubau

Bodenaushub einfach entsorgt!?

Wir haben unseren Neubau durch einen Bauträger in Auftrag gegeben. Dieser beschäftigt bei uns einen Hoch und Tiefbauer. Der hat eine Firma für den Aushub der Baugrube beauftragt. Nach der Besichtigung des Bauplatzes fragte der Mann, der die Baugrube aushebt, wo der ganze Aushub gelagert werden soll. Links und Rechts neben der Grube war die Antwort von Hoch Tiefbauer und der Rest soll abgefahren werden. Wir sprechen hier von einer Größe 340 m³ wobei hier noch ungefähr 80 m² Bitumendecke mit Unterbau dazu kamen. Ich kam am Tag des Baubeginns nach hause und sah fröhlich zu, wie von meiner Baustelle ein Lkw nach dem anderen mein Boden mit meinem Boden verschwand. Der Unternehmer fragte wohl vorher noch den Hoch Tiefbauer wer denn das bezahlt? Dazu meinte dieser ich zahle das. Na, jedenfalls freute ich mich, das alles entsorgt wurde, da wir bereits in der Planungsphase darüber sprachen was wir mit der Erde machen. Ein Entschluss wurde aber bis zu Beginn der Erdarbeiten von mir nicht mit dem Bauträger nicht gefasst. Ich habe mich damit auch nicht beschäftigen können und war mit einer Lagerung auf dem Grundstück erst zufrieden.
Jetzt zwei Tage später erhielt ich einen Anruf von dem guten Mann der die Grube ausgehoben hat, mit einer Zahlungsaufforderung von 5403.15 € für die Entsorgung. Er sagte mir, das ich dafür verantwortlich bin die Erde zu entsorgen und das ich das zu zahlen habe. In meinem Werkvertrag steht das, das ist richtig aber ich habe Niemanden einen Auftrag erteilt. Am Tag der Abfuhr wurde dieses einfach so entschieden. Ich fühlte mich absolut überrumpelt und habe alles abgelehnt und mich an meinen Bauträger gewandt. Der sagt jetzt ich habe keinen Auftrag erteilt also müsste ich auch nichts zahlen. Da der gute Mann wieder bei mir anrief, habe ich ihn gebeten die Rechnungen an den Bauträger und oder an den Hoch Tief Bauer zu richten. Dieses hat er dann getan. Wie zu erwarten sprach mich danach der HT an und sagte mir das hier was schief gelaufen ist. Er hätte jetzt die Rechnung erhalten und hat aber auch zugegeben das er den Auftrag mündlich erteilt hat. Denn der ganze Boden müsste ja sowieso entsorgt werden und der Mann hätte gute Arbeit geleistet. Ich habe mich hier nicht weiter geäußert. Denn ich will keinem indirekt eine Zusage erteilen. Ich habe mir auch jetzt die Rechnung von meinem Bauträger zeigen lassen. Dieser hatte sie mit dem Vermerk, das er nicht der Auftraggeber ist und auch ich es nicht sei, an die Firma zurück geschickt.
Die Rechnung war an den Bauträger adressiert mit der Leistungsbeschreibung:
Bodenmassen des Baukörpers abgefahren einschließlich Kippgebühren.
12,51 m x 9,00 m x 2,90 m
3,573 m x 126 m x 2,90 m
2,385 m x 0,465 m x 2,90 m = 339,85 m³ x 12,95 € = 5083,15
Dazu kam dann noch das aufbrechen und entsorgen von 160 m² Bitumendecke mit Unterbau für 320 €. Also ein Gesamtpreis von 5403,15 € netto. Bitumendecke waren übrigens höchstens 90 m² und somit auch noch falschberechnet.
Da die Rechnungsadresse aber der Bauträger war, stand trotzdem unter der Rechnung noch der nette Satz:
Die MwSt wird vom Bauherr, (mein Name) an das zuständige Finanzamt bezahlt.
Ich stehe jetzt völlig zwischen den Stühlen.
1. Wusste ich nicht was die Entsorgung kosten sollte!
2. Hatte ich überhaupt keine Möglichkeit Vergleiche einzuholen!
3. Wenn ich nicht zahle und der HT auf den Kosten sitzt wie gut wird dann seine Arbeit!
4. Ich habe jetzt auch noch evtl. zu wenig Erde zum befüllen und Angleichung des übrigen Grundstücks.
5. Was soll ich jetzt machen? Wie soll man sich hier verhalten!
Ich möchte natürlich auch den geringsten Widerstand auf meiner Baustelle haben?
  • Name:
  • C.B.
  1. Als Laie denke ich,

    dass die Vertragsbeziehungen einige Klärung brauchen. Falls Sie tatsächlich einen Bauträger haben, mit Pauschalpreis für schlüsselfertigen Bau, sollten alle Rg bei diesem landen. Bei einem Generalunternehmer sollte auch dieser zuerst die Rg erhalten, auch wenn die Kosten am Ende dann doch bei ihnen auftauchen werden. Wer hat die Bauleitung, wer erteilt die Aufträge an Subunternehmer / Nachunternehmer und vielleicht kann mir mal einer der Fachleute die seltsame Konstruktion mit der MwSt erklären?
    Etwas irritierter Gruß
    Volker
  2. Es "subbt der Sub für'n Sub" ...

    Es "subbt der Sub für'n Sub" neudeutsche Bau-Binsenweisheit:-)
    Werter Fragesteller, Ihre Story hat höchstwahrscheinlich einen ganz banalen Hintergrund: Ihr Bauträger hat u.U. selbst Engpässe auf dem Konto und versucht, die fällige Rechnung vorab von Ihnen begleichen zu lassen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, kann ich als Laie zum Thema Erdabfuhr nicht beurteilen.
    Aber um einen reibungsfreien weiteren Ablauf nicht zu stören (erwähnen sie ja selbst!), ist es ratsam, dem Bauträger die Summe als Abschlag zu überweisen und ihn anzuweisen, dass er den von ihm gegebenen Auftrag auch davon begleicht!
    Er ist der Auftraggeber, er ist auch zugleich der Unternehmer, der nach neuem Steuerrecht für einen Sub-Unternehmer die fällige MwSt. ans FA überweisen muss und die Nettosumme an den Abfuhrunternehmer auszuzahlen hat.
    Diese Steuerklausel ist relativ neu (ca. 1 Jahr ) und eines der
    "tollen" Gesetzesmodelle, die "Papa Staat" kreiert hat, um Normalbürger und Gewerbetreibende zum "Steuereintreiber" umzufunktionieren ...
    spätestens seit erkannt wurde, das "Ich-AGler" & Co. schwierige Steuerzahler sind:-)
    Kommen sie Ihren Bauträger kulant entgegen und verlangen Sie gleich eine Bestätigung, dass bei mangelnder Restmasse zum Wiederbefüllen er dafür Sorge zu tragen hat, dass diese auf seine Kosten wieder beigeschafft wird ...
    Wenn er den Auftrag gab, ist er auch dafür verantwortlich, wieviel abgefahren wurde.
    Oder er nimmt dann seinen Sub in die Verantwortung, wenn der eigenmächtig "zu aktiv" war ...
    LG
  3. Noch vergessen ...

    bei gegebenen berechtigten Zweifel einen Sicherheits-Einbehalt machen, auf genauen Nachweis bestehen bei evtl. Wiederbeschaffung
    und gegenrechnen beim Endstand.
    LG
  4. Vertrag prüfen!

    Werter Fragesteller,
    irgendwie werfen sie da Begriffe in einen Topf, die nicht zusammen passen. Sie sprechen von Werkvertrag, gleichzeitig von Bauträger. Wenn sie mit einem Bauträger bauen, dann KAUFEN sie Grundstück UND Haus, sind nicht Bauherr, haben keinen Werkvertrag! Vermutlich haben sie aber gar keinen Bauträger Vertrag, sondern einen Generalunternehmer Vertrag. War der Kauf des Grundstücks an einen Bau mit dem Bauunternehmen gekoppelt?
    Wenn sie sich selber nicht darüber im klaren sind, welche Art von Vertrag sie abgeschlossen haben, und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dann konsultieren sie einen RA, der ihnen den Vertrag erklärt. Ist keine Schande, denn das ist manchmal gar nicht so einfach.
    Zum Vorgang: Wenn sie einen Bauträger Vertrag haben, sollte ihnen das egal sein. sie kaufen ein fertiges Haus. Dann hat sich der Bauträger zu kümmern. Wenn sie KEINEN Bauträger Vertrag haben dann wie folgt:
    • Erdaushub und Entsorgung sind "Sowieso-Kosten". Das Zeug muss tatsächlich weg => Preis prüfen. Regional sehr unterschiedlich aber im Bereich des Möglichen (die 12 €/m³). Zahlen und lernen sie! Bei einem anderen hätten sie es vermutlich nicht deutlich billiger bekommen. Aber erst Vertragsverhältnisse prüfen! Klopfen sie den Leuten auf die Finger, dass solche Dinge erst mit Ihnen geklärt werden müssen. Versuchen sie "vorauszudenken" und solche Probleme künftig zu erahnen und vorab zu klären.
    • Massen prüfen: Sollte ihr Generalunternehmer dann mal machen
    • Zum Thema anfüllen: Frage ist, ob sich der Boden zum Anfüllen des Kellers eignen würde? Ist oftmals NICHT der Fall, da nimmt man Füllsand! Der Hinweis aus dem vorhergehenden Beitrag ist also mit Vorsicht zu genießen. Leider ist es oft so, dass man teuer Aushub entsorgen muss und teuer Füllsand rankarren muss.
    • Durchaus üblich ist es oft, Erdbaukosten aus dem Vertrag mit einem Generalunternehmer, der zum Festpreis anbietet raus zu nehmen, da diese regional und Grundstücksabhängig sind und so vom Generalunternehmer schlecht zu kalkulieren sind, wenn er ein Haus für 199.999 im Katalog anbietet. Ich denke, ich habe sie so verstanden, dass die Erdbaukosten nicht mit im Vertrag sind.
  5. ach ja ...

    den mahnenden Zeigefinger vergessen!
    Ihr Zitat:
    "1. Wusste ich nicht was die Entsorgung kosten sollte!
    2. Hatte ich überhaupt keine Möglichkeit Vergleiche einzuholen! "
    zeugt von (nicht übel nehmen, das ist eine KONSTRUKTIVE Kritik, die sich 95 % aller Erstbauherren anhören müssen!) gefährlicher Naivität/Gutgläubigkeit beim Bauen. Wachen Sie auf, das Leben da draußen ist SEHR rau! Holen sie sich notfalls professionelle Hilfe, die sie beim Bau betreut. Wenn sie bei den Kosten jetzt hinten rüber fallen, dann hat sie Ihr Vertragspartner (nicht der Tiefbauer) zum ersten Mal über den Tisch gezogen, weil er ihnen verschwiegen hat, was noch alles dazu kommt und in seinem "günstigen" Angebot NICHT enthalten ist. Und wir sind erst bei der Baugrube! Das geht so noch weiter möchte ich wetten!
  6. Beachten Sie

    Foto von Oliver Kettig

    ... unbedingt Christians mahnenden Zeigefinger!
    Gruß vom Generalübernehmer-Bauherren
  7. Aushub Baugrube

    Was mit dem Aushub der Baugrube geschieht (kommt schließlich nicht überraschend das Boden anfällt) sollte man vorher überlegen und planen.
    Man buddelt oder lässt buddeln doch nicht einfach nur, weil man vor leuter Freude auf das neue Haus, den Baggereinsatz gar nicht mehr erwarten kann.
    Auf jeden Fall ist es günstiger, nicht benötigten Boden sofort abzufahren als auf der Baustelle zwischen zu lagern. (Zweiter Baggereinsatz kostet Geld)
    Auch ist vorher zuprüfen, ob der Boden, wie von Hr. Sigge richtig angemerkt, überhaupt zur Anfüllung der Baugrube geeignet ist.
    Leider haben Sie auch noch nicht verraten, um was es sich für ein Boden überhaupt handelt. Hierzu gibt es doch sicher ein Bodengutachten, oder?
  8. schon unverschämt

    finde ich die Mentalität mancher Forumsnutzer, gar nicht mehr erst auf die zahlreichen und tatsächlich hilfreichen Beiträge zu reagieren. Zeit genug hatte der Fragesteller ja und sinnvolle und KOSTENLIOSE Hinweise hat er bekommen ... naja, das ist die Geiz-ist-Geil Gesellschaft ... schwacher Trost: Mit der Einstellung geht er auch an den Hausbau ran und hat jetzt schon erste Probleme, bevor der erste Stein gemauert wurde ...
  9. 13 T€ pro m² Entsorgung

    erscheint mir als Bauherr als normaler Preis, womit die Frage nicht geklärt wäre, ob die Rechnungsstellung ohne Beauftragung so i.O. ist. Wenn es denn unumgänglich war/ist, OK dann bezahlen sie es halt, wenn nicht, professionelle Hilfe ins Boot holen!
    Besser ist, auf jeden Fall eine Bauüberwachung einschalten.
  10. sorry meinte m³ (Kubikmeter)

    habe ich jedenfalls auch blechen müssen ...

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