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Auftragnehmer weicht von Maßen des Werkplans ab  -  Konsequenzen?
BAU-Forum: Neubau

Auftragnehmer weicht von Maßen des Werkplans ab  -  Konsequenzen?

Hallo,
in unserem Neubau (Bundesland: Bayern) gibt es in mehreren Zimmern Abweichungen vom Werkplan, viele Winkel sind  -  mit einer einfachen Kelle erkennbar  -  nicht 90 °, das Bad ist etwa 2,5 cm zu breit, die Treppe dafür zu schmal. Mir ist ja klar, dass dies jetzt nicht mehr zu ändern ist, aber welche Rechte habe ich? Kaufpreisminderung? Die Abnahme steht kurz bevor.
  • Name:
  • Reg2003-M.L.
  1. "warum"

    Die Abnahme steht kurz bevor

    haben Sie mit der Mängelauflistung so lange gewartet? ... "wegen" der Kaufpreisminderung? ... "sorry" aber des liest sich für mich schon awengerl spanisch (!)

  2. nein, nein

    natürlich habe ich die Mängel schon lange angesprochen, aber sie wurden halt bisher entweder nur mit Schulterzucken quittiert oder man behauptete (ohne Nachmessen), die Toleranzen seien im Bereich der Norm. Aber damals war das natürlich auch schon nicht mehr zu beheben.
    Bevor jetzt die Abnahme kommt, wollte ich halt mal hier nachfragen, was es für Möglichkeiten gibt.
    • Name:
    • Reg2003-M.L.
  3. Sie haben

    Werter Fragesteller
    genau so reagiert, wie der Bauträger es wollte, nämlich gar nicht, als man Sie nicht ernst genommen hat. Jetzt gilt: Drei Dinge braucht der Bauherr, RA, Gutachter und viel Zeit. Und Geld kosten wird's erstmal auch noch.
    Der Gutachter muss die Mängel feststellen und der RA bewerten, was davon sinnvoll durchsetzbar ist und in welcher Form.
  4. Maßtoleranzen

    darf es geben und sind natürlich auch geregelt. Mit "Kelle" die Rechtwinkligkeit einer Ecke messen ist dabei z.B. nicht vorgesehen. Welche Maßtoleranzen zulässig sind können Sie z.B. hier nachlesen:
    • Name:
    • M.P.
  5. Maßtoleranzen

    Vielen Dank für den Link!
    Tatsächlich sind in einigen wenigen Fällen diese Toleranzen überschritten worden, z.B. bei Winkeln, die zu stark von 90 ° abweichen (schiefe Wände). Aber ich entnehme den bisherigen Beiträgen als Fazit, dass es keine allgemeine Regel gibt, welche Konsequenzen es gibt und dass auf mich erst mal Kosten zu kommen, wenn ich irgendeine Form der Entschädigung oder Nachbesserung (letzteres dürfte nicht realisitsch sein) will.
    Vielen Dank für die Antworten!
    • Name:
    • Reg2003-M.L.
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