Bodenplatte zu groß
BAU-Forum: Neubau

Bodenplatte zu groß

Wir sind gerade ein Einfamilienhaus am Bauen und haben festgestellt, dass die Bodenplatte zu groß ist. Nun geht es darum, festzustellen, wer dafür zur Verantwortung zu ziehen ist und auf wessen Seite das Baurecht ist. Wir bauen ein Haus mit der Firma HvH, und haben allerdings einen eigenen Vermesser und eine eigene Firma für die Bodenplatte beauftragt. Das Haus wir weitergebaut um keinen Baustopp zu erzielen. Es muss jetzt an den Überständen wieder speziell verdichtet werden, um das Haus vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Unsere Frage ist, wer übernimmt die entsprechenden Kosten dafür?
Der Vermesser hat sich nach dem Lageplan des Architekten gerichtet, der die Außenmaße des Hauses angibt. Diese Unterlagen hat er von uns verlangt, um die Vermessung durchzuführen. Die Firma, die die Bodenplatte hergestellt hat, hat sich nach den Angaben des Vermessers gerichtet, haben aber anscheinend die gegebenen Maße nicht noch einmal kontrolliert.
Denn wie wir erst jetzt gesehen haben, sind in dem Statikplan, in dem drin steht, wieviel Stahl bei unserer speziellen Bodenplatte (wg. des feuchten und instabilen Erdreichs) erforderlich ist, auch die Maße für die Bodenplatte verzeichnet. Sie wäre auf jeder Seite des Hauses ca. 11 cm kleiner.
Hätte diese Firma diese Maße kontrollieren müssen? Oder hätte der Bauleiter der Firma HvH, der die Bodenplatte abgenommen hat bevor die Maurer begonnen haben, auch feststellen müssen, dass die Platte zu groß ist und hätte uns darauf hinweisen müssen. Denn er hat auch festgestellt, dass in der Bodenplatte
Höhenunterschiede von 5 cm. drin sind.
Nachdem er das festgestellt hat, hat er uns darüber informiert, und wir haben die Firma der Bodenplatte angerufen, die daraufhin einen Ortstermin mit dem Bauleiter v. HvH vereinbaren wollte. Dieser Bauleiter wollte sich bei Ihr melden, an einem bestimmten Tag, hat aber nicht angerufen. Somit konnte nicht geklärt werden, wessen Höhenwerte stimmen. Denn die Chefin der Bodenplattenfirma hat Werte im Toleranzbereich gemessen, die sie mir auch zugefaxt hat, und wollte gerne vor Ort mit dem Bauleiter alles weitere klären und gegebenenfalls diese 5 cm ausgeleichen, sollte der Fehler auf Ihre Seite liegen. Da Sie nie angerufen wurde, konnte Sie nichts ausgleichen. Jetzt meldet die Firma HvH schon Mehrkosten bei den Maurerarbeiten zum Ausgleich dieser 5 cm an und beim Estrich wird mit Sicherheit noch einmal etwas dazukommen. Wer muss diese Kosten tragen?
Es geht uns also um zwei Fragen: Wer hat Schuld an der zu großen Bodenplatte und wer muss für die Kosten der speziellen Abdichtung an dem Überstand aufkommen, und wer muss die Kosten für die Begradigung der Unebenheit i.d. Bodenplatte aufkommen, die noch nicht nachgewiesen wurde?
Danke im Voraus. Wäre eine schnelle Beantwortung möglich, da wir morgen einen Ortstermin mit den Firmen diesbezüglich haben.
  • Name:
  • Karina Ulrich
  1. nicht umsonst entfällt rund 1/3 der Honorarkosten auf die Objektüberwachung

    Hallo,
    aus der Ferne wird Ihnen niemand helfen können. Hier scheinen mehrere "geschlafen" zu haben. Suchen sie sich einen guten und unabhängigen Bauleiter der den Knoten anhand des Vertragswerkes entwirrt.
    Ich vermute, dass der Architekt max. bis Leistungsphase 7 "Mitwirkung bei der Vergabe" beauftragt war. Wenn dies so ist, haben sie den "Schwarzen Peter" anderfalls der Architekt.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Um mal etwas zu relativieren ...

    Auch (unabhängige) Bauleiter müssen Sie kontrollieren und diese sind auch nicht jeden Tag 100 % auf der Baustelle. Auch mit kostenintensiven Bauleitern kann Ihnen soetwas passieren.
    ++++++++
    Aus dem hohlen Bauch heraus  -  keine rechtliche Beratung darstellend  -  würde ich als Bauherr sagen, die 5 cm Gefälle hat der Bodenplattenhersteller zu veantworten. Die Abweichung hinsichtlich Größe ist mir unklar. Welche Funktion hatte der Vermesser? Hat der abgeflockt oder das Schnurgerüst eingemessen? Irgendein Depp muss doch den Planinhalt ins Gelände übertragen haben  -  dann haben Sie Ihren Schuldigen ... Wenn der Plan falsch war, dann treten Sie an Ihren Planer heran. Die Fehlerkette muss sich doch nachvollziehen lassen.
    ++++++++
    Noch ein Tipp: Auch wenn es schwer fällt: Trotz Architekt, Bauleiter, Vermesser usw. IMMER täglich auf der Baustelle erscheinen und nachprüfen bzw. -messen; die Wahrscheinlichkeit, dann einen fehlerärmeren Bau zu erhalten, steigt an!
  3. Mal theoretisch!

    Ich gehe mal davon aus, dass Sie ohne Keller bauen. Der Vermesser nimmt Lageplan mit Außenkante Verblendung und steckt damit das Gebäude ab  -  soweit OK.
    Die Baufirma nimmt Schnur (vom Vermesser) = AK Bodenplatte, was im Hinblick auf Wärmebrückendetails etc. vermutlich nicht richtig ist.
    Aber woher soll die Fa. es wissen, wenn niemand sagt was genau abgesteckt wurde.
    Also Kommunikationsproblem und evtl. fehlende Detailplanung.
    Die Höhenlage sollte man nachkontrollieren, kann ja nicht so schwer sein.
    Aber alles nur theoretisch unter o.g. ANNAHME, ich kenne Ihre Baustelle ja nicht.
  4. Schwarzer Peter bei Ihnen

    Ich denke mal, Sie haben den schwarzen Peter, denn Ich vermute, Sie haben bei HvH ein schlüsselferztiges Haus ab OK Bodenplatte gekauft und bauen nicht mit einem Architekten. Die wichtige Koordination zwischen Vermesser, Erdbau, Bodenplattenfirma sowie HvH haben Sie sich ans Bein genunden und damit waren sie wohl überfordert und nun haben Sie den Salat und müssen Ihn selber ausbaden. Warum so harte Wort? Weil ich nicht verstehen kann, wie man sich bei solchen Problemen drauf verlassen kann, dass irgendwer mit irgendwem irgendwann telefoniert und das schon klärt. Wenn diese Telefonate dann nicht stattfinden hätten Sie sofort intervenieren müssen um das zu klären und die HvH Leute nicht losmauern lassen dürfen. Jetzt ist es zu spät, denn Sie haben der Bodenplattenfirma die Möglichkeit zur Nachbesserung genommen. Ich stimme da meinem Vorredner zu: Immer selber auf der Baustelle sein, alles nachmessen (nicht unbedingt vor den Augen der Handwerker, sondern abends) und immer sofort Unstimmigkeiten klären und nicht auf sowas einlassen wie oben. Frage auch: Hat der Vermesser tatsächlich nach dem 1:250 Lageplan abgesteckt? Wer hat den beauftragt? Auch Sie? Haben Sie den auch nicht mit der Bodenplattenfirma sprechen lassen? Wer hatte alles 1:50 Werkpläne? Sie sehen, die Koordination die Sie sich da ans Bein gebunden haben ist erheblich! "Das Haus haben wir weitergebaut um keinen Baustopp zu erzielen" Das hätte ich umgekejrt gemacht. Sind Sie denn sicher, dass das Haus jetzt an der richtigen Stelle entsteht, oder gar 11 cm in irgendeine Richtung falsch steht. Den kostenpflichtigen Baustopp durch das Bauamt handeln sie sich so evtl. so später ein. Vermutlich hat Ihnen HvH gesagt: Wir müssen aber morgen Mauern, sonst können wir erst dann und dann wieder anfangen ... und wieder ein Teil der Koordination, der Sie überfordert hat. So, genug der Schelte: Zitieren sie Bauleiter HvH, Vermesser und Bodenplatte-Firma möglichst bald zu einem gemeinsamen Termin (mit Ihnen) auf die Baustelle und lassen sie klären: Wie groß sind die Unterschiede wirklich: Wenn im Toleranzbereich, dann zahlen Sie keinen Aufpreis an HvH, wenn nicht, einigen sie sich mit der Firma. Evtl. haben sie da Pech, da sie die Möglichkeit der Nachbesserung haben verstreichen lassen, oder versuchen es so zu drehen, dass die Bodenplatte Firma diese Möglichkeit durch den nicht erfolgten Telefonanruf hat verstreichen lassen. (alles Laienmeinung)
  5. Nachfolgegewerk haftet ...

    Nachfolgegewerk haftet ansonsten hätte der Rohbauunternehmer nicht anfangen dürfen, oder erst nach Beanstandung weiter machen. Punkt. Was die Absteckung des Vermessers anbelangt: dieser hat vermutlich das Gebäude abgesteckt und nicht die Bodenplatte.
  6. Höhentoleranzen

    lassen sich ja auch noch im Rohbau nachmessen, sodass in diesem Punkt auch jetzt noch feststellbar ist, wer den Fehler zu verantworten hat.
    Gleiches gilt für die Außenmaße der Fundamentplatte. Den Werkplan für die Fundamentplatte hat ja sicher die Fa. HvH erstellt, hat Ihr Bauunternehmer danach gebaut? Wenn ja, Plan falsch? oder Unternehmer zu groß (sprich anders als nach Plan) gebaut?
    So lässt sich wohl schnell eingrenzen werde den Fehler zu vertreten hat.
    Wie Sie schreiben, haben Sie schon morgen einen Ortstermin mit den Beteiligten. Von welchem Fachmann lassen Sie sich vertreten?
    Oder denken Sie, dass Sie das allein schaffen? Es steht zu befürchten, dass außer gegenseitigen Schuldzuweisungen der Beteiligten nichts vernünftiges bei diesem Ortstermin herauskommt.
    Gruß M. Peters
    • Name:
    • M.P.
  7. "ist" doch immer des gleiche

    ... "viele" Köche verderben den Brei ... "jeder" schaut nur auf den Teller "keiner" iss mehr in der Lage über den Tellerrand hinauszusehn (!) ... man braucht sich eigentlich gar nimmer zu wundern dass es so ist wie's ist (!) ... gelernt habe ich seinerzeit dass man auch die Absteckung des Vermessers nachzumessen hat bevor man loslegt ... bei den Architektenplänen gibt's stets den Passus "alle Maße sind vor Ort zu überprüfen" ... "in" Ihrem Fall müssen Sie den Schuldigen erstreiten :-)

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