Auftrittshöhe bei Innentreppe unterschiedlich, verstehe ich die DIN richtig?
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Auftrittshöhe bei Innentreppe unterschiedlich, verstehe ich die DIN richtig?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Treppe, bestehend aus einer Stahlunterkonstruktion mit aufgeschraubten Holzstufen. Beim Einbau der Treppe hat die Firma vergessen die Dämmung im Kellerboden zu berücksichtigen (Haus schlüsselfertig von einer Firma gebaut worden).
Daher haben alle Stufen, die in den Keller führen eine Antrittshöhe von 19 cm. Die letzte allerdings nur noch von knapp 10 cm.
Der Vorschlag zum beseitigen des Problems lautet nun wie folgt:
Die ersten sechs Stufen bis zur Wändelung entfernen und mit Holzkeilen zu unterfüttern.
Der Mangel sei danach behoben. Optisch würde das Gesamtbild darunter nicht leiden.
Nun meine Frage:
Wird durch diese Form der Nachbearbeitung der Mangel geheilt?
Laut einer DINAbk. 18065 dürfen sich Treppenstufenhöhen nur 0,5 cm verändern (gilt die auch im Einfamilienhaus im ausgebauten Keller?). Damit käme ich bei sechs Stufen nicht aus um 9 cm Höhenunterschied zu kaschieren.
Falls ich die Nachbesserung nicht akzeptieren könnte würden man uns die für die Nachbesserung erforderlichen Kosten  -  ca. 340 €  -  erlassen ...
Wo kann man als Laie gegebenenfalls diese DIN einsehen da ich bisher weder mit der Interpretation noch mit dem für die Behebung des Mangels angesetztem Wert einverstanden bin.
Vielen Dank vorab für mögliche Anregungen und Quellenhinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
  • Name:
  • Andreas
  1. DIN 18065

    Foto von Josef Schrage

    Guten Tag Andreas,
    die DINAbk. 18065 gilt auch für Ihre Kellertreppe. Weiterhin liegen Sie mit Ihren Annhamen ebenfalls richtig. Die DIN gab's mal als Link bei der UNI Dresden. Funktioniert aber leider nicht mehr. Nutzen Sie mal die Suchfunktion in diesem Forum, da gibt es Interessante Hinweise.
    Freundliche Grüße
  2. Hallo Herr Schrage vielen Dank auch zu Ihrer ...

    Hallo Herr Schrage,
    vielen Dank auch zu Ihrer Antwort zu diesem Thema.
    Um als Laie hier nicht zu viel Betonklötze zu denken würde ich gerne kurz darstellen, wie laut DINAbk. von mir die Korrektur bewertet würde:
    Treppe in 2000 eingebaut.
    Damit alte DIN Norm gültig = max. 0,5 cm Trittunterschied von Stufe zu Stufe.
    Stufenhöhe normal 19 cm
    Letzte Stufe unten 10 cm
    Wie müssten man denn jetzt unterfüttern um eine Treppe zu erhalten die in Ordnung ist? Ich sehe z.Z. vor Lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
    Ich wollte hier schon eine Modellrechnung einführen ... aber das war schon wieder falsch.
    Falls jemand die richtige Routine hat und Lust hat einen verwirrten Bauherrn auf die richtige Spur zu bringen würde ich mich sehr freuen (und dabei war ich in Mathe immer so gut ...)
    Grüße
    Andreas
  3. Treppenbau von Belagstreppen

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Ein älterer Fachartikel von meiner einer:
    Eine der konstruktivsten und interessantesten innerhalb der Hausarchitektur sind Treppen. Die in den 70er Jahren vernachlässigte Treppenkultur gewinnt in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung. Der Begriff "begehbar gemachtes Relief" soll die gestalterische Bedeutung unterstreichen. Eine schlampig ausgeführte Treppe kann den optischen Eindruck eines Gebäudes drastisch stören.
    Treppen gehören z.T. zu den schwierigsten Aufgaben im Natursteinbereich. Die Problematik liegt nicht nur in der Form (Wendeltreppe), sondern oft in der Ausführungsqualität des Rohbauers. Auch nachträgliche Belagsänderungen haben ihre Tücken. Über Bolzentreppensysteme wurde in der Aushabe 03 / 2002 bereits ausführlich berichtet.
    Normen und Begriffe
    In der DINAbk. 18065 (Ausgabe 2000) sind die technischen Begriffe des Treppenhauses erklärt. Weitere Regelungen und Richtlinien findet man in den jeweiligen Landesbauordnungen, den Schriften der Berufsgenossenschaften und dem bundeseinheitlichen Arbeitsstättenverordnungen.

    1) Die Schrittmaßregel
    Die mittlere Schrittmaßlänge eines Durchschnittsmenschen beträgt ca. 70 cm (Spaziergänger). Beim Treppensteigen verkürzt sich natürlicherweise die Schrittlänge um die Höhe der Stufe. Lt. DNV  -  Merkblatt 2.2 Treppenbekleidung ist die Idealneigung 30 °. Daraus resultiert die empfohlene Steigung 17 cm, bei einer Auftrittstiefe von 29 cm. Das Steigungsverhältnis 17 / 29 cm wird i.A. dazu genutzt die üblichen Steigungen ermittelt.

    2) Steigungsverhältnis
    Innerhalb eines Treppenlaufs sollte sich das Steigungsverhältnis, auch bei gewendelten Treppen nicht ändern, um Unfälle zu verhindern. Aus eigener Erfahrung mit einer alten Treppe, die wechselnde Steigungen aufweist ist die Gefahr nicht unerheblich, da der Körper sich auf die Regelmäßigkeit von Treppen innerlich eingestellt hat und bei unregelmäßigen Steigungen schnell ins Stolpern Gerät.

    3) Treppe ist nicht Treppe
    Eine Treppe mit 2 Steigungen ist nach DIN 18065 eigentlich keine Treppe. Die übliche Treppe wird als sogenannte Geschosstreppe bezeichnet, die 2 volle Etagen miteinander verbindet. Die Verbindung zwischen Keller und Vollgeschoss (EGAbk.) wird als Kellertreppe bezeichnet, die wesentlich steiler sein kann als die "Geschosstreppe"
    4.) Notwendig oder nicht notwendig
    Die LBOAbk. unterscheidet noch zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen für die auch unterschiedliche Bedingungen gelten.
    Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen enthalten mindestens eine notwendige Treppe. Die nutzbare Treppenbreite muss mindestens 80 cm sein, bei einer Steigung von 17 cm +- 3 cm, bei einer Mindestauftrittsbreite von 28 cm + 9 cm  -  5 cm. Die Kellertreppe darf eine Steigung > 21 cm aufweisen, muss aber ebenfalls 80 cm breit sein. Der Auftritt muss > 21 cm sein. Sollte noch eine zusätzliche Treppe vorhanden sein kann diese wie eine Kellertreppe bemessen sein.
    Innerhalb geschlossener Wohnungen kann z.B. eine zusätzliche Treppe eingebaut werden, deren Treppenbreite nur 50 cm beträgt. Die dazu gehörende Steigung ist nicht reglementiert.
    Anders sieht das Maßverhältnis bei den anderen Gebäuden (Wohn-Geschäftshaus) aus. Dort ist eine Mindestbreite bei notwendigen Treppen von 100 cm Steigung 17+2-3 cm, Auftritt 28+9-2 cm gefordert.
    Nicht notwendige Treppen sind wie Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen zu betrachten.

    4) Treppenformen
    natürlich sind in Deutschland auch die Formen der Treppen genormt. Je nach Anzahl der Treppenläufe, Drehsinn der Wendelung (links, rechts) usw. wird in der DIN 18064 unterschieden. Die häufigste Treppe in Privathäusern ist die "einläufige, viertelgewendelte Treppe", in Geschäftshäusern die "zweiläufige, gegenläiufige Treppe mit Zwischenpodest".

    5) Podeste
    Für ein ermüdungsminimiertes Begehen einer Treppe soll nach 18 Stufen (das sind ca. 3,20 Höhenmetern) ein Podest eingeplant werden. Die Austrittstufe gehört zwar optisch zur Treppe, gehört aber zur Podesteben. Die Breite sollte analog der Treppenstufen gewählt werden.

    6) Durchgangshöhe
    Die "lichte Durchgangshöhe" muss nach der DIN 18065 mindestens 200 cm betragen.

    7) Toleranzen
    Ein immer wieder auftretender Streitpunkt sind die Toleranzen. Für den Rohbau gilt die DIN 18202, Tabelle 1  -  3. Weitere Angaben, auch zum Thema "Stufenverziehung" siehe das bereits erwähnte Merkblatt des DNV.
    Unterkonstruktionen
    Beton
    Die heute oft verwendeten Fertigteiltreppen aus Beton sind bei korrektem Einbau oft schallentkoppelt, sodass ein zusätzlicher Trittschall oft nicht nötig ist. Die Abmaße sind gleichmäßig und der Treppenbelag kann z.T. mit den käuflich erhältlichen Schablonen der Betongießer gefertigt werden. Wichtig ist eine Sichtprüfung der Auflager. Bei einem Einfamilienhaus war dem Autor aufgefallen, dass die Treppe unten auf einem Stück Dachlatte auflag. Auf auftretende Risse durch "Verfaulung" des "Auflagers" würde später kaum ein Gutachter stoßen, da durch die Überbauung nichts mehr sichtbar ist. Im Nachbarhaus war der Estrichleger schneller als der Treppenbauer, dort stand die Betontreppe auf dem Heizestrich, auch das kann zu massiven Schäden führen. Weiterhin ist zu kontrollieren, ob irgendwelche Risse im Beton zu sehen sind. Bei solchen ist unbedingt Bedenken anzumelden ggf. dem Auftraggeber anzuraten einen Statiker zu kontaktieren.
    Schwieriger wird es, wenn die Treppe vor Ort "vergossen" wurde und die Abweichungen kaum über den Belag aufzufangen ist. Eine Treppe ist dem Autor im Gedächtnis geblieben, wo schlichtweg eine Stufe fehlte und die Höhedifferenz auf die anderen Stufen vom Betonbauer verteilt wurden. Die Stufen waren dann entsprechend steil.
    Leitsatz: Niemals Beton von einer Treppe abstemmen, denn dann ist man evtl. für die gesamte Statik der Treppe in der Haftung.
    Stahl
    Ein seltener Fall ist die Verwendung einer Stahlunterkonstruktion, die bei Umbauten von Fabrikbauten öfter anzutreffen sind. Die Art der Tragkonstruktion und die Ausführung des Natursteins sollte sicherheitshalber mit einem Statiker z.B. der des Treppenbauers abgesprochen werden.
    Holz
    Einen Auftrag, eine Holztreppe mit Naturstein oder Keramik zu belegen sollte kategorisch abgelehnt werden.
    Vorhandene Treppenanlage
    Bei einem Austausch der Belagsmaterialien ist bei den Stemmarbeiten zu beachten, dass der Rohbeton unbeschädigt bleibt. Auch an den Auflagern ist besondere Sorgfalt gefragt.
    Belagsmaterialien
    Naturstein ist mittlerweile das häufigste Belagsmaterial für Treppen und hat den Betonwerkstein und die Keramik von den vorderen Plätzen verdrängt. Die Auswahl des Natursteins sollte immer in Abhängigkeit mit dem Einbauort gesehen werden. Ein mediteraner Kalkstein kann optisch ansprechend sein, ist aber z.B. für Mehrfamilienhäuser wenig geeignet. Granit ist i.d.R. immer die sicherste Variante.
    Mittlerweile gibt es Treppenstufen aus Feinsteinzeug, die im Moment noch in der oberen Preiskategorie anzutreffen sind. Die notwendige Konstruktionshöhe für einteilige Natursteinauftritte ist i.d.R. 4 cm  -  6 cm, je nach Maßtoleranz der Dicke und Materialstärke. Sonderlösungen sind z.T. möglich. Bei Agglomeraten sollte vorab geklärt werden, ob die Brandklasse "B1" in dem jeweiligen Bauvorhaben zulässig ist.
    Oberflächen
    In Privathäusern gibt es keine Regelungen an die Oberflächen. Von Spaltrau, poliert oder geflammt ist alles erlaubt, unabhängig von der Sinnigkeit. In gewerblich genutzten Räumen muss die BGR 181 der Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden. In Innenräumen ist als Minimum die Bewertungsgruppe "R9" gefordert. Dies kann z.B. mit polierter Oberfläche und der LaserGrip®  -  Strukturierung der Magna Naturstein erreicht werden. Bei geschliffenen Ausführungen sollte der Unternehmer "geschliffen, R9" bestellen und nicht Schliff XY der nicht unbedingt die "R9" erreichen muss.
    Verlegemörtel
    Wie bei den Bodenbelägen kann keine pauschale Aussage über die "richtige Wahl" des Mörtels gemacht werden. Allerdings ist es immer empfehlenswert sich bei seinem Mörtellieferanten nach dem geeigneten Verlegemörtel für den zu verlegenden Stein und der Aufbauhöhe zu erkundigen. Auch notwendige Voranstriche sollten erfragt werden.
    Trittschallschutz
    Dieses leidige Thema bringt of Schäden durch separate Absenkungen mit sich. Nach DIN 4109 können meistens durch entsprechende Maßnahmen während der Verlegung erfüllt werden, aber eine konstruktive Lösung z.B. durch entkoppelte Rohtreppen z.B. mit Systemen von Schöck sind immer besser und erbringen den notwendigen Schallschutz. Siehe Link zur Diplomarbeit von Herrn Jacobsen.
    Abdeckung während der Bauphase
    Bei Bauarbeiten im Haus ist es oft angebracht, dass eine Schutzabdeckung für die hochwertigen Materialien gegen mechanische Beanspruchung oder Schmutzbelastung zu schützen. Die Fa. Thumm & Co, Nürtingen hat eine ökologische Schutzmatte entwickelt, die die Kanten stark schützt und sich rückstandsfrei enternen lässt, vorausgesetzt, das der Belag wasserfest ist. Das neueste Produkt ist eine selbstklebende Folie.
    Quellenangaben:
    DNV, Würzburg Bautechnische Informationen 2.2 Treppenbekleidungen
    Landesbauordnung der Länder
    Arbeitsstättenverordnung
    Brandschutzverordnung

  4. Vielen Dank für die Informationen / Lösung so möglich?

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    erstmal vielen Dank für Ihre Hilfen.
    Nach Auswertung der Unterlagen ergegen sich für mich noch abschließend folgende Fragen:
    Abweichung der letzten Stufe um 1,5 cm zu den restlichen Stufen von den restlichen Tritthöhen:
    Darf die Abweichung auch im Rahmen der Herrichtung einer fehlerhaften Treppe bewusst mit eingeplant werden und damit der Sanierungsaufwand reduziert werden oder ist dies eine "Schwankungsreserve" für die Bauphase?
    Wenn ich unseren Fall hier durchrechne müssten ungefähr 10 bis 11 Stufen angepasst werden um im Rahmen der Tritthöhenanpassung von 19 cm auf die gesetliche Mindesttritthöhe von 14 cm zu kommen.
    Darf man aber die Abweichungstoleranz von 1,5 cm in die Fehlerbehebung "vorsätzliche" mit einrechnen werden es dann nur 7  -  8 Stufen.
    a) Habe ich das richtig gerechnet?
    b) Ist die Stufenabweichung der letzten Stufe mit "einplanungsberechtigt"?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Tenge
  5. Murkstreppe

    Hallo Andreas,
    so einfach ist das nicht, die vermurkste Treppe hinzubasteln.

    1.) Die Geschosshöhe (OKFFAbk. am Austritt  -  OKFF am Treppenbeginn KG) muss gemessen werden.

    2.) Diese Höhe dann teilen durch die Steigungsanzahl, das ergibt die Steigungsnennhöhe.

    3.) Von diesem Maß darf +/- 5 mm Toleranz ausgeführt werden, jedoch von Steigung zu Steigung maximal 5 mm.

    Beispiel: Geschosshöhe 276,0 cm: 14 Steigungen = 19,71 cm Steigungsnennhöhe
    irgend eine Steigung 19,4 cm, folgende Stg. 19,2 cm (maximal zulässige Minustoleranz), nächste Stg. 19,2 cm oder irgendwas bis 19,7 cm, nehmen wir mal 19,5 cm an, dann darf die folgende Stg. Maximal 20,0 cm haben.

    Wenn im Keller keine Aufenthaltsräume sind, darf bei obigem Beispiel die größte Steigung 19,7 cm + 5 mm = 20,2 cm haben, mit Aufenthaltsräumen 20,0 cm (maximal zulässige Stg.).

    Wenn der Verantwortliche schon einen Fehler ausgeführt hat und letztendlich "alle" Stufen anpassen muss, kann er auch die erste Steigung ohne Ausnutzung der 15 mm zulässigen Toleranz anpassen, denn von Oben sieht man nichts, aber von Unten sieht die Auffütterung bescheiden aus.

    Ps. : Die meisten Treppenunfälle geschehen am Anfang und Ende einer Treppe, egal ob von Unten oder Oben begangen, also immer wenn der Gehrhythmus sich ändert, es von der Ebene aufwärts oder abwärts geht.

  6. Hallo und vielen Dank für die Antwort in ...

    Hallo und vielen Dank für die Antwort,
    in dem Nachbesserungsangebot wollte die Firma vier bis sechs Stufen anpassen ...
    Geschosshöhe von den Fliesen im Keller bis zur Oberkante der Fliesen im Erdgeschoss sind es 2,74 Meter.
    Es führen 14 Stufen in den Keller da ich den letzten Tritt von den Stufen auf den Fliesen mitrechnen muss ist dann wohl 2,74 durch 15 zu teilen = 18,26 Tritthöhe.
    Mein Problem ist, ich verstehe einfach nicht, wie das richtig gemacht wird.
    Passe ich jetzt alle Stufen auf die neue durchschnittlich Tritthöhe an und versuche dann mich nach unten (wo der letzte Tritt nur 10 cm statt der bisher üblichen 19 cm ausmacht) dann auszugleichen und den dann auf die mindestens vorgeschriebenen 14 cm anzuheben?
    Als Laie steht man nur vor lauter Bäumen.
    Vielen Dank erstmal für Ihre Informationen.
    Grüße
    Andreas
  7. von Stufe zu Stufe

    dann sollte beginnend von der untersten Stufe jeweils so unterfüttert werden das jede Stufe 18,26 cm hoch ist, d.h. unter die unterste Stufe müssen 8,26 cm, unter die nächste 7,52 cm, dann 6,87 cm usw. bis alles stimmt. Alternatv könnte natürlich auch die Stahlkonstruktion ausgetauscht werden (darauf würde ich versuchen hinzuwirken, was ist z.B. mit dem Geländer/Handlauf?).
    MfG
    Karsten
  8. Hallo die Stahlkonstruktion will die Baufirma nicht tauschen ...

    Hallo,
    die Stahlkonstruktion will die Baufirma nicht tauschen.
    Das mit dem Unterfüttern geht aber nicht auf.
    14 Stufen (Trittflächen), max 0,5 cm Abweichung. Damit bekomme ich aber 8,26 cm nicht weg.
    Mit dem Handlauf sieht das dann auch bescheiden aus. Der ist dann eben auch ziemlich tief.

    Aber so wie es aussieht müssen dann wohl alle Stufen angepasst werden.

  9. ich könnte mir vorstellen

    das man die unterste stufe gegen ein Podest austauscht, damit man einen Zwischenschritt machen muss. das ist allerdings auch ein Mangel, da man ja Platz verliert (wenn es platztechnisch denn überhaupt geht) und entsprechend einen Nachlass Wert. auffüttern etc. ist murks, das weiter oben erwähnte Angebot der Firma wohl ein schlechter Witz. Ich persönlich würde mich auf nichts einlassen, sondern darauf bestehen, das die stahlkonstruktion ausgetauscht wird.
  10. Neue Treppe ...

    Als wir festgestellt hatten, dass die Baufirma die Dämmung im Keller vergessen hatte haben wir vorgeschlagen die Minderleistung abzuziehen und fertig.
    Die Firma wollte lieber nachbessern. Also Dämmung, Dampfsperre und Trockenestrich (erstes Engegenkommen von uns).
    Türstürze höher. Bloß die Treppe, das wollten Sie nicht ändern.
    Leider kann ich hier ja kein Foto oder auch Bauskizze von der Treppe einfügen. Würde mich für die kommenden Gespräche wohler fühlen, wenn ich noch ein kurze Bestätigung für mein Verständnis bekommen könnte. Nichts ist peinlicher als auf etwas zu bestehen, dass einem nicht zusteht. Gut, die Baufirma macht das zwar in jedem offenen Punkt, aber auf die Stufe wollte ich mich nun wirklich nicht begeben.
    Grüße
    Andreas

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