Schimmel im Wohnzimmer
BAU-Forum: Neubau

Schimmel im Wohnzimmer

Hallo,
wir wohnen seit 2 Monaten in unserer neu gebauten Doppelhaushälfte. Gestern habe ich mit schrecken Schimmelflecken im Wohnzimmer entdeckt.
Zum einen an den Ecken vom Erker. Dort steht überhaupt nichts davor. Und dann in der linken Ecke von unserer Schrankwand. Da sind ca. 20 cm Platz und genau in der Ecke ist der Schimmelpilz.
Ich lüfte das Wohnzimmer 1 x täglich bei geklappten Fenstern ca. 20 Minuten.
Frage 1: Lüfte ich falsch / zu wenig?
Frage 2: Kann ein Baufehler vorliegen?
Frage 3: Wie werde ich den Schimmel los?
Ich bin ziemlich schockiert, da ich immer dachte, in Neubauten gibt es solche Probleme nicht. Das Haus hat den Blower-Door-Test bestanden.
Warte gespannt auf Antworten.
T. Pirker
  • Name:
  • T. Pirker
  1. Gerade in Neubauten gibt es solche Probleme da ...

    Gerade in Neubauten gibt es solche Probleme, da während der Bauzeit viel Wasser ins Gebäude gekommen ist. Und dieses nicht allein durch Regen, bedenken Sie mal wieviel Wasser im Putz und im Estrich enthalten ist. Und gerade weil Ihr Haus den Blower-Door Test bestanden hat tritt das Problem auf. Ihr Haus ist nämlich sehr dicht und die Feuchtigkeit kann so nicht entweichen. 20 Minuten täglich Lüften durch auf Kipp gestellte Fenster ist eindeutig zu wenig. Sie müssen richtig durchlüften, das heißt die Fenster richtig weit öffnen.
  2. Ohne den Fachleuten vorgreifen zu wollen, ...

    Ohne den Fachleuten vorgreifen zu wollen,, aber 1x lüften und dann nur mit geklappten Fenstern ist definitiv zu wenig. Die Fenster müssen komplett geöffnet werden damit ein ordentlicher Durchzug entsteht der die feuchte Luft aus dem Haus entfernt. Weiterhin sollten Sie (man möge mich korrigieren) etwa 4-5x am Tag 10 min. Durchzug veranstalten.
  3. Wohl zu nass

    Frage 1: JA
    Frage 2: Lässt sich so nicht beurteilen, ist aber möglich
    Frage 3: Das wird schwer, erstmal richtig lüften!
    Nun ausführlicher:
    Sie gehen als erstes in den Baumarkt und kaufen sich dort ein Hygrometer, welches Ihnen die Luftfeuchtigkeit in Ihrem Haus anzeigt. Dieses, im Wohnzimmer aufgestellt, sollte nicht mehr als 60 max 65 % rel. Luftfeuchtigkeit anzeigen.
    Das wird in Ihrem Haus sicher höher liegen. Ihr Ziel sollte sein, durch regelmäßiges Lüften die Luftfeuchtigkeit zwischen 50 ... 60 % einzustellen.
    Machen Sie sich keine Illusionen, dies in 14 Tagen zu schaffen, Sie werden wohl wenigstens einen Winter benötigen.
    Lüften Sie früh und Abend jeweils bei voll geöffneten Fenster mindestens 10 min, wenigstens aber so lange bis der Wasserdampf, der an der Scheibe beschlägt, weg ist. Beschleunigen können Sie den Vorgang, wenn Sie für Durchzug sorgen!
    Während des Lüftens ist die Heizung na klar aus, danach heizen wieder normal weiter.
    Mit diesem Lüften entziehen Sie dem Schimmel auch seine Lebensgrundlage.
    Früher hat man Häuser ausfrieren lassen, d.h. den Rohbau einen Winter stehen gelassen, damit die Nässe rausgeht, heute ist das auf Grund der Doppelbelastung nur noch selten möglich. An der Stelle verstehe ich die Kreditinstitute nicht, aber es sind nur Banker, sonst würden die Wert drauf legen, das etwas, was beliehen wird auch seinen Wert behält, also auf Überwinterung des Rohbaus bestehen und für den Zeitraum bis zum Bezug Zinsen und Tilgung aussetzen.
  4. Ergänzend ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Ergänzend zu den Vorrednern möchte ich noch darauf hinweisen, dass selbst bei einer "normalen" Luftfeuchtigkeit von 50 % die von Ihnen angegebenen Stellen, an denen sich der Schimmelpilz befindet, klassische Schimmelstellen sind.
    In den Ecken  -  besonders wenn dort noch ein Schrank steht  -  findet kaum eine Luftzirkulation statt. Dort bleibt die Luft stehen und hat dann genügend Zeit ihre Feuchtigkeit abzuladen.
    Zum Thema "Lüften" können Sie einen sehr ausführlichen Text unter den beiden unten angegebenen Homepages ausdrucken.
    MfG
    Jürgen Sieber
  5. Infobroschüre

    Zum Thema "Schimmel" gibt es eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes, die unter
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