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Mängel am Neubau
BAU-Forum: Neubau

Mängel am Neubau

Hallo,
ich habe mir 1997 eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte mit Ausbaukeller gekauft und im Mai 1998 bezogen.
Die Abschlusszahlung habe ich bisher aus folgendem Grund zurückbehalten:
Bereits nach kurzer Zeit stellte ich fest, dass meine Kelleraußenwände an der West- und Ostseite (Westseite, Ostseite) nach stärkeren Regenfällen feucht wurden. Auf meine Nachforschungen hin stellte sich heraus, dass die Bodenplatte meines Hauses nur 20-30 cm über dem Höchst-Grundwasserspiegel liegt und dass um das Haus keine Drainage angebracht wurde. Nach Mängelanzeige beim Bauträger wurde zuerst (nach über einem Jahr) ein Schacht neben dem Gebäude ausgehoben, der bis unter die Höhe der Bodenplatte reicht, in dem sollte sich das Wasser sammeln und anschließend mit Hilfe einer Pumpe abgepumpt werden. Es trat jedoch keine Besserung ein und ich hatte weiterhin 6-7 mal jährlich Feuchtigkeit im Keller. Z.T. stand auch 2-3 cm Wasser in einem Kellerraum und hat sich über Boden und Wände bis ins bereits verputzte Treppenhaus verteilt, wo jetzt in 40 bis 50 cm Höhe Ausblühungen zu sehen sind und die Wandfarbe abgeht. Trotz mehrmaligem Anschreiben tat sich 2 Jahre lang nichts, bis endlich im Herbst 2001 eine Drainage angebracht wurde. Diese wurde aber nur an den betroffenen Seiten (Nordseite und Westseite zum Teil) angebracht. Seitdem scheint dieses Problem gelöst zu sein. Ich konnte meinen Keller jedoch bisher nicht richtig nutzen und konnte erst jetzt nach 4 Jahren beginnen meinen Keller fertig auszubauen.
Nun meine Fragen:
Ist eine Drainage um das halbe Gebäude überhaupt sinnvoll oder sucht sich das Wasser neue Wege? Kann es später an bisher noch nicht betroffenen Stellen eindringen? Das Nachbargebäude hat nach wie vor keine Drainage.
Wer haftet für die mir entstandenen Schäden.
Kann ich für den Keller für diese Zeit Nutzungsausfall geltend machen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie verhält es sich mit den Folgekosten (Stromverbrauch, Pumpe im Schacht)
Danke im Voraus
Thomas H.
  • Name:
  • Thomas H.
  1. Um die Frage beantworten zu können müsste man

    doch einiges mehr wissen :
    a.) aus welchen Material ist der Keller?
    b.) wie stark ist die Bodenplatte
    c.) gab's nen Statiker/Bauleitung zu der Ausführung?
    d.) wie wurde der Keller überhaupt abgedichtet?
    e.) welcher Lastfall DINAbk. 18195 ist vorhanden? Bodengutachten?
    MfG
  2. Nähere Details

    Zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Zu Ihren Fragen:
    a.) Der Keller ist aus Betonblocksteinen erstellt
    b.) Bewehrte Stahlbetonplatte 25 cm (angeblich wasserdicht) auf Schotterlage, an den Außenwänden ca. 30 cm hochgezogen, wie eine Art Wanne
    c.) Vermutlich gab es keinen Statiker
    d.) Kellerabdichtung durch Dickbeschichtung auf Voranstrich
    e.) Was ist Lastfall 18195? Bodengutachten ist nicht vorhanden.
    Lt. Baubeschreibung keine Grundwasserverhältnisse, Baugrund: Sand (bei Grabungen stieß ich jedoch nur auf Lehm)
    MfG
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