Ich habe ein vollerschlossenes Grundstück von der Kirche erworben. Es liegt an einer Stichstraße (in 2. Reihe), die wir ebenfalls zu 1/4 erworben haben. Der Veräußerer ließ diese Stichstraße neu erschließen und legte die Kosten auf alle vier neuen Grundstücke um. Alle Medien liegen an unserer Grundstücksgrenze an (auf unserer Privatstraße).
In welchem Zuge der Erschließung kann der Baukostenzuschuss gefordert werden? Er ist momentan auf unseren Hausanschluss aufgeschlagen worden.
Laut Vertrag haben wir das Grundstück mit allen Versorgungsleitungen Wasser, Strom, Gas, Telekom sowie Abwasserentsorgung erworben. Die hierfür entstehenden Kosten sind im Kaufpreis enthalten.
Was heißt vollerschlossen? Ist bei dem "VOLLERSCHLOSSENEM" schon der Baukostenzuschuss enthalten? Über den Baukostenzuschuss steht nichts im Vertrag.
Eigentlich müsste die Kirche diesen Baukostenzuschuss bezahlen. Kann man das Geld von der Kirche einklagen? Da wir ja keine komplette Leistung laut Vertrag erhalten haben?
Mit freundlichen Grüßen
Ines Bruchmann
Wer muss diesen Baukostenzuschuss bezahlen?
BAU-Forum: Neubau
Wer muss diesen Baukostenzuschuss bezahlen?
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Vollerschlossen ...
Vollerschlossen heißt in der Regel, dass alle Leitungen in der Straße liegen, mit der Möglichkeit des Anschlusses. Abwasser i.d.R. bis auf das Grundstück, Schacht nicht zwingend vorgeschrieben. Daneben gibt es Baukostenzuschüsse, um die es sich wohl hierbei handelt, die die einzelnen Versorgungsträger auf die HAUSANSCHLUSSKOSTEN aufschlagen. Diese sind i.d.R. aber nicht im Grundstückskaufpreis enthalten. Man unterscheidet also zwischen Erschließungskosten (= Kosten für die erstmalige Herstellung) und Anschlusskosten (Hausanschlusskosten). Hier müsste man den Vertrag prüfen, was dann genau geschuldet ist. Dieses darf und kann schlussendlich nur ein RA machen.
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