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Zeitaufwand bei Eigenleistung, zu Frage 2195
BAU-Forum: Neubau

Zeitaufwand bei Eigenleistung, zu Frage 2195

Hallo Baufreunde (und die es werden bzw. waren :-)) Hatte in Frage 2195 nach Stundensatz bei Übernahme von Leistungen als Eigenleistungen gefragt. Jetzt habe ich doch noch eine  -  naheliegende  -  Ergänzungsfrage: Wenn der max. Stundensatz bei Eigenleistung festliegt, wie sieht es dann mit der dafür ansetzbaren Arbeitszeit aus? Ist hier die Arbeitszeit eines schnellen und effizient arbeitenden Meisters, die eines ungeübten, langsameren Gehilfen oder die eines unbeholfenen Hilfsarbeiters anzuwenden?
Noch ein Randparameter: wenn ich mir teure Geräte anschaffe (oder ausleihe), die meine Arbeit beschleunigen, sind diese auch anrechenbar? Wohlgemerkt: Mein Bauträger hat meinen Eigenleistungen pauschal zugestimmt.
Schon mal danke an die Antwortenden.
  • Name:
  • Klaus Schleehuber
  1. Worauf wollen Sie eigentlich hinaus?

    Stellen Sie doch mal die eigentliche Frage. Wollen Sie wissen, ob die Rausrechnung von Eigenleistungen OK ist? Bitte präziser.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. vordenken

    Hallo Herr Beisse, hinter meiner Frage steckt nichts Besonderes. Ich möchte nur einschätzen können, in welchem Rahmen mir der Insolvenzverwalter meine Arbeitszeit zugesteht. Im Rahmen der Aufrechnungen hat er mich dazu aufgefordert. Manche Eigenleistung hat sicherlich mehr Zeit gekostet, als ein Fachmann  -  zumal mit professionellem Werkzeug  -  dazu gebraucht hätte. Deshalb meine Frage, ob ich gleich, wenig mehr oder auch in einzelnen Gewerken erheblich mehr Arbeitszeit als ein Fachmann ansetzen kann bzw. darf und mir dies auch zugestanden wird. Schließlich kostet meine Arbeitszeit auch weniger (s. 2195). Für Antworten und Anregungen bin ich weiterhin dankbar.
    • Name:
    • Klaus Schleehuber
  3. Na also, geht doch <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    Da wird es schon klarer. Ist zwar juristisch, was ich weder darf noch kann. Aber immerhin Erfahrungswerte darf ich ja weitergeben. Ich musste nämlich im Rahmen eines Gerichtsgutachtens etwas ähnliches ausrechnen.
    In diesem Fall, aber auch nur in diesem speziellen Fall, ergab sich, dass für einen Laien etwa die 2,5 bis 3-fache Stundenzahl angesetzt werden kann. Da sind dann fehlende Routine und Spezialwerkzeuge drin enthalten.
    Das kann natürlich in Ihrem Falle ganz anders bewertet werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Das ist ein Wort!

    Danke Herr Beisse, Sie haben mir sehr geholfen! Zu meiner Frau hätte ich in diesem Fall "Danke, mein Schatz" gesagt. Sie haben hier leider Pech  -  oder Gott sei Dank. :-))
    • Name:
    • Klaus Schleehuber
  5. Ist doch ganz einfach ...

    ... der Bauträger hat ein Baubuch zu führen, gem. dem Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen. Schreiben Sie dem Insolvenzverwalter doch nen netten Brief, das er gefälligst da mal selbst reinsehen soll, weil dort für jedes Gewerk alles einzeln ausgeführt sein muss. Rechnen kann er dann alleine. Hat der Bauträger so ein Buch nicht geführt, kann er gleich den Staatsanwalt anrufen.
  6. Stimmt, MoRüBe

    Das war in "meinem" Fall nämlich auch das Problem: es gab keins. Den Bauträger dann aber auch nicht mehr ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. wie darf ich das verstehen?

    Es ging um meine Leistungen als Bauherr zur Mängelbeseitigung, als der Bauträger nicht mehr leisten konnte oder mochte. Was kann ich als AG bzw. Bauträger mit dem Baubuch des Bauträgers anfangen? Der aktuelle Kenntnisstand meiner Forderungen aus den Antworten oben ist bisher: eigene Arbeitszeit * eigener Stundenlohn + Beschaffungskosten Material. Gibt es noch eine vierte Dimension?
    • Name:
    • Klaus Schleehuber
  8. "4. und 5. Dimension"

    Foto von Ralf Fischinger, Dr.

    Die gibt es auch noch: Zusammenfassen kann man den weiteren Ärger unter "Bauleitung" (also Bauregiekosten, Sie müssen ja in irgendeiner Form Ihre Vorhaben planen und organisieren) und unter sgn. "unerwartete Baunebenkosten" (also all das, was eben unerwarteterweise noch auf Sie einfällt  -  z.B. holen und wegbringen eines Standrohres für das Bauwasser).
  9. Ja  -  wennnnn das so ist ...

    Ja  -  wennnnn das so ist dann kommt da noch einmal 'ne Menge an verrechenbarem Aufwand zusammen. Es waren etliche Leute damit beschäftigt, alles um mich herum zu organisieren und heranzuschaffen, damit ich effektiv mein Werk tun konnte. :-) Etwas spaßig gesagt, aber danke für den Tipp. Bleibe trotzdem realistisch.
    • Name:
    • Klaus Schleehuber
  10. Und die 6. Dimension ...

    Und die 6. Dimension um es mal ehrlich zu sagen. Also, Ihr Bauträger ist K.O. So, jetzt müssen Sie also die nicht erfüllte Arbeit selbst erledigen. Also, wenn wir fair bleiben wollen, nehmen wir jetzt mal einen Stundensatz x € an. Da Sie für Ihre Leistung ja keine Sozialabgaben zahlen, also erheblich unter dem Stundenlohn eines Handwerkers. Andererseits sind Sie ja absoluter Laie (bitte nicht falsch verstehen, meinetwegen auch Profi-Heimwerker) der eben halt entsprechend mehr Zeit benötigt. Und jetzt kommt es: Sie dürfen ja laut Rechtsprechung bis zum Dreifachen einbehalten. Ob Sie damit auskommen, ist eine andere Sache. Und da kommt jetztz die Krux: Sie dürfen nicht besser gestellt werden, als wenn es ein Handwerker gemacht hätte. Will sagen: ein Profi, 80 Stunden, mal 80 Märker = 6.400,00 plus Schweinesteuer. Als Laie, 160 Stunden x 40 Märker = 6.400,00 Märker. Jetzt können Sie natürlich sagen 200 Stunden, dann wird die Beweislast schwierig. Und jetzt kommen unsere Anwälte ins Spiel. Das war gemeint.
  11. Danke, danke

    vieeelen Dank an Alle. Sie haben mir super geholfen. Meine Aufstellung kann ich somit beruhigt dem Insolvenzverwalter schicken. Einziger Haken: meine Forderungen sind (trotz aller vorausschauender Kalkulationen bei Abnahme) doch etwas höher (geworden) als die des I. -Verwalters. Mal sehen, vielleicht legt er seinem Antwortschreiben eine ungestempelte Briefmarke bei :-)).
    • Name:
    • Klaus Schleehuber
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