Sockeldämmung vergessen -- was nun?
BAU-Forum: Neubau
Sockeldämmung vergessen -- was nun?
Jetzt fällt uns auf, dass man die EGAbk.-Außenwände 10 cm vom Kellerdeckenrand zurückgesetzt hat. Später kommen da die 12 cm WDVS drauf. Problem: Die stehen dann nur 2 cm über die Kelleraußenwand. Da das Haus am Hang gebaut wird ist ja quasi ein großer Teil des Kellers "überirdisch" und sollte so eine Dämmung bekommen. Nun hat man wohl einen Planungsfehler begangen (oder wollte sparen) und die Firma zieht sich darauf zurück, den Sockel könne man eh erst später festlegen wenn die Erdlinie festgelegt wurde. Dämmmaterial für die Kellerwände sei da nicht berechnet worden und damit auch nicht erstattungsfähig.
Ich denke aber, für "Sockel" gibt es eine genaue Definition. Die bräuchte ich mal. Weil dann müssen die mir halt oben 16 cm drauf machen und unten ... tja was denn? 4-5 cm PU?
Hab ich rechtlich überhaupt eine Chance? Schließlich war ja was vereinbart was nicht geliefert wurde und nach Anbringung des WDVS im Erdgeschoss auch nicht mehr so einfach hergestellt werden kann
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Dann schauen Sie mal
In Ihren Wärmeschutznachweis. Dann mit dem Plan vergleichen und Sie wissen, was wo hin muss. -
Problemzone
Zum vertraglichen kann ich nichts sagen.
Ein Regelquerschnitt für für Transmissionsverluste (z.B. EGAbk.-Wand) liegt auch nicht vor. (Annahme KG unbeheizt?)
Wohl aber eine Wärmebrücke (visit me at the warmth-bridge 12)
Die ist gemäß DINAbk. 4108 Beiblatt 2 zu berücksichtigen!
Der geschlosssene Dämmzug (WDVSAbk. zu Dämmung auf KG-Decke) ist durch die aufgehende EG-Wand gestört.
So was bekommen Sie aber nicht aus freien Stücken erzählt.
Da müssen Sie schon hier nachfragen ... -
Es gibt gar keinen Wärmeschutznachweis
zumindest nicht von dieser Firma. Da der Keller aber beheizt werden soll (vom Heizungsbauer habe ich einen Wärmeschutznachweis der hat allerdings mit einem k-Wert von 0,29 für die Kelleraußenwand gerechnet) wird es wohl interessant. So wie ich Sie verstanden habe liegt das Problem, dass die Kellerdecke quasi das WDVSAbk. im EGAbk. "unterläuft" und die Wärmebrücke über die Kellerdecke läuft, korrekt? Dazu ist zu sagen, dass die Kelleraußenwand aus 30 cm Hochlochziegeln besteht. -
Der Wärmeschutznachweis vom
Bauträger existiert doch ... ich habe ihn gfunden. Allerdings geht es dort nur bis zur Kellerdecke. Der Keller wird dort also als unbeheizt betrachtet, obwohl bekannt war das dort eine FB-Heizung reinkommt. Es gibt auch keine Wärmedämmung unter der Kellerdecke oder so. Es wurde vertraglich nur allgemein ein Niedrigenergiehaus (NEH) vereinbart, wobei im Keller ein Arbeitsraum und ein HWR/Saunaraum geplant waren. -
Oha, das kann man hier nicht mehr lösen
Das sieht mir äußerst vertrackt aus. Da treffen sich juristische mit technsichen Problemen. Da muss wohl jemand vor Ort das erst technisch, dann der nächste juristisch klären -
Sieht eigentlich ganz einfach aus ...
Sockelflächen sollten 10 cm WDVSAbk. erhalten. Die Frage ist, was ist Sockel? Der Keller schaut vorne 1,70 m raus und nach hinten ist er ganz eingebaut. Irgendwo muss ja da der Sockel laufen, denn das EGAbk. ist ja komplett aus dem Boden raus. Ergo: Sockel am Keller und da sind laut Vertrag 10 cm WDVS draufzubringen. -
Sieht einfach aus, ist es aber nicht
Bauen ist eben doch etwas komplexer, als man so denkt. Vor allem, wenn Sie den Keller als nicht bewohnten Keller gekauft haben, den jetzt aber trotzdem bewohnen wollen. -
wieso macht ihrs so kompliziert?
Es wurde doch im Ursprungsbeitrag geschrieben:sollte laut Vertrag ein WDVSAbk. 12 cm Polystyrol bekommen. Abweichend davon sollten "die Sockelflächen ebenfalls ein WDVS erhalten, jedoch 10 statt 12 cm zur Bildung einer Tropfkante".
Das heißt: Es steht im Vertrag - gibt es keinen gedämmten Sockel, fehlt eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft.
Technisch wurde der selbe simple Bockmist gebaut: Die hätten lediglich die Außenflächen bündig durchziehen müssen. Scheißegal wie später das Gelände läuft. Wenn dann irgendwann das Gelände angezeichnet werden kann, dann werden eben die Vollwärmeschutz (VWSAbk.)-Sockelschienen z.B. parallel zum anzufüllenden Gelände mindestens 30 cm über diesem Niveau montiert - alles drunter als Sockeldämmung, alles drüber als 12er Dämmung. fertig. Wo ist das Problem? -
Das Problem hat der Fragesteller schon erkannt
Was ist ein Sockel? Und definiert ist es nun mal nicht. Davon abgesehen davon, hat sich ja gegenüber dem Ursprungsvertrag die Nutzung geändert. Da kiegt das Problem. -
@ Herr Kempf
ob sich eine Nutzungsänderung ergeben hat, sehe ich wie Sie auch als unrelevant an. Vertraglich vereinbart war eben 10 cm Dämmung auf den Sockel und der muss ja landläufig irgendwo langlaufen. In der Regel sind das 30 cm über Erdreich. In meinem Fall also auch schon an der Kellermauer. Die Nutzung ist aber auch ohne explizite vertragliche Vereinbarung erkennbar (Wohnraumfenster im Keller, z.B. Maße 93x76,2 Stück, Fußbodenheizung usw. usw.) Man kann also erkennen, dass hier als Wohnraum genutzt werden soll.
Aber kommen wir mal zum Punkt. Ich habe glücklicherweise den Preis in Händen den der Bauträger für die Außendämmung bezahlt haben will. Das sind DM 23.500 bei WLG040. Nun Herr Kempf, was kostet denn ein m² WDVSAbk. mit Putz und Anstrich und Gerüst so in etwa, damit ich es auf meine Fläche umrechnen kann. Ich habe nämlich das Gefühl, dass dies etwas viel ist und da könnte ich einfach diese Leistung rausnehmen und von jemandem richtig machen lassen. Insgesamt soll dieser Bauträger nämlich nur noch so wenig wie möglich Mist verzapfen können. -
Ach darum geht es mal wieder
Egal obs richtig ist oder nicht. Na denn ...
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