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Nochmal zweischalige Außenwände
BAU-Forum: Neubau

Nochmal zweischalige Außenwände

in meinem Neubaureihenhaus sind die Innenschalen der traufseitigen Wände als nichttragend ausgewiesen. Das Bauwerk ist in der Art eines Skelettbaus aufgebaut, d.h. die Hohlkörperdekken liegen auf zwei tragenden Wänden, rechtwinklig zu den traufseitigen Wänden. Das Verblendmauerwerk ist über Luftschichtanke mit der Innenschale der traufseitigen Wände verbunden und steht vollständig auf der Betonkellerwand auf. Der von mir beauftragte SV meint die Innenschalen der traufseitigen Wände müssen auch tragend sein. Für die Aussteifung des Gebäudes werden die Innenschalen sicher nicht benötigt, das geht aus der Statik hervor. Die Aussteifung erfolgt über die Innenwände.
Hat der SV recht?
MfG JM
  1. JA ...

    nehmen wir an, die Außenschale aus (dünnem?) Verblendmauerwerk würde umfallen, wenn die Innenschale nicht über Stahlanker für Stabilität der Außenschale sorgen würde?
    nehmen wir an, das Dach hätte Sparren und Pfetten, die irgendwo aufliegen  -  vielleicht auf der Innenschale?
    nehmen wir an, auch Sachverständige haben Ahnung *fg*
    also nehmen wir an, die Innenschale würde tragen.
  2. Entschuldigung bitte aber 1 können sich ...

    Entschuldigung bitte,
    aber
    1.) können sich SV's auch mal irren.
    2.) da ein Rechtsstreit bevorsteht möchte ich gern auf Nummer Sicher gehen.
    3.) Sind die 10er Innenschalen in der Baubeschreibung ausgewiesen, was aber den gleichzeitigen Verweis auf gültige DINAbk. Normen und 'Anerkannte Regeln der Technik' widerspricht.
    4.) Liegt keine vertikale Last auf den Innenschalen auf.
    MfG
  3. okay, okay..

    vielleicht ist meine Antwort missverständlich rübergekommen, also probiere' ma's nochamoi:
    Ich verstehe den Aufbau so, dass die Spannbetondecken auf den Innenschalen der Außenwände rundum aufliegen  -  richtig?
    Die Decken spannen aber nur in einer Richtung, d.h. von Giebelwand zu Giebelwand (oder Innenwand)  -  auch richtig?
    Daraus folgt ihre Vermutung, wo die Decke nicht zwingend auf der Wand aufliegen muss, um nicht 'runterzufallen, ist die Wand auch nicht tragend? IMHO falsch.
    Ich wundere mich zwar etwas über 10er Tragschalen  -  sehr innovativ ;-(aber wenn die äußere Vorsatzschale da dran hängt, können Sie die Innenschale nicht entfernen, ohne die Standsicherheit der Außenschale zu gefährden  -  wie dick ist eigentlich die Außenschale?
    Die gesamte Außenwandkonstruktion, so wie ich diese verstehe, funktioniert nur, wenn die Innenschale durch die Decke stabilisiert wird. Das hat nichts mit Aussteifung des gesamten Gebäudes zu tun (Sie sagten, die wäre durch Innenwände gewährleistet) sondern es um das Knicken oder Beulen (sogar ohne Wind!) der Wand, die wohl nur statisch nachgewisen werden kann, wenn sie mindestens durch jede Geschossdecke gehalten wird.
    Noch was: Natürlich kann ich hier keine Ferndiagnose stellen, aber ich bemühe mich, Licht ins Dunkel zu bringen  -  interessiert mich ja selber *g* was da gebaut worden ist und worum es überhaupt geht. Aber der Sachverhalt, sollte er noch nicht geklärt sein, hört sich für mich nach Futter für einen Prüfingenieur für Statik an (Viele Prüfer sind auch öbuvAbk. SV für Schäden an Massiv- / MW-Bauten), zu finden bei Google über "bvpi"
    hth,
  4. @ML Sollacher

    Ihre Beschreibung bezüglich der Decken ist richtig.
    Das Verblendmauerwerk ist 90 mm Dick und steht vollflächig auf dem Fundament auf.
    Die 10er Innenschalen der Wände stehen nur ca. 8 cm auf den Hohlkörperdecken von Keller und EGAbk. auf und sind zudem mit zu wenig Maueranken mit den Seitenwänden verbunden. Der Anschluss an die darüber liegenden Decken wurde mit PU-Schaum hergestellt. In jeder Wand befinden sich eine große Tür sowie ein großes Fenster.
    Mir geht es grundsätzlich um die Frage, ob die wie oben beschriebenen Innenschalen zwangsläufig tragend sein müssen und was deren Mindestdicke ist, auch wenn was anderes in der Baubeschreibung steht.
    Es kann ja nicht sein, dass ein Bauträger gegen alle Regeln der Technik verstößt und sich anschließend mit der Aussage:
    'Das steht ja auch so in der Baubeschreibung' aus der Affäre zieht. Oder ist ein Käufer jetzt verpflichtet vor Vertragsabschluss die Statik prüfen zu lassen?
    Ich melde mich wieder sobald ich Neuigkeiten zu dieser Sache habe.
    MfG JM
  5. Fenster auf ...

    Fenster auf damit ich mal so richtig rauslehnen kann:
    Ohne nähere Kenntnisse der Geometrie behaupte ich jetzt mal, das ist alles so daneben, das könnte nicht mal ich mehr hinbeten.
    Im übrigen sind die Regeln der Technik einzuhalten (zumindest meistens), hier ist wohl DINAbk. 1053 gültig  -  und basta.
    Knackpunkte:
    Exzentrischer Anschluss, Pressungen
    horizontale Festhaltung der Wand durch die Decke (PU?)
    evtl. Schlitze für Leitungen
    Schlankheit der Wand
    Wie lange gibt es den Bauträger schon?
    Ich wünsche alles Gute, insbesondere gute Nerven.
    Und ich sage nichts über Bauträger.
  6. Ich habe jetzt alles dem RA übergeben Zuerst ...

    Ich habe jetzt alles dem RA übergeben. Zuerst soll nach erfolgloser zweiter Fristsetzung zur Nachbesserung ein unabhängiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden.
    Falls jemand nützliche Tipps hat bitte melden.
    MfG
  7. *melde*

    Der Ra sollte sich mit einem vernünftigen SV zusammensetzen. Gutachten muss nicht geschrieben werden. Nur sollte der SV dem RA technische Hilfestellung geben.
    • Name:
    • Martin Beisse
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