Zunächst: Nachdem ich mich durchs Forum gestöbert habe, werde ich von einer Schallmessung nun Abstand nehmen. 2.500 DM um zu erfahren, dass die DINAbk. einghehalten wurde lohnt nicht.
Bei unserer Doppelhaushälfte wurde eine völlig neue Variante gebaut: zum Nachbarn gibt's eine zweischalige Wand (richtige Wortwahl?) mit einer Dämmmatte dazwischen. Als Stein wurde ein 17,5 cm Poroton verwendet, der innen zu füllen ist. Nun hat man die Hohlräume der Steine aber nicht verfüllt! Jetzt ist es leider zu spät.
Selbst wenn der laut DIN geforderte Schallschutz einghalten würde, sollte diese Bauweise doch richtig ausgeführt sogar den erhöhten Schallschutz bieten. Inwieweit kann ich hier ienen Mangel geltend machen?
Herausfinden konnte ich, dass die fehlende Füllung etwa 6 Db ausmachen. Ca. 10 Db würden durch Schallbrücken in Form von Mörtelresten verursacht. Man hat uns geraten, die Schallbrücken durchzusägen. Dazu wird ein Stahlseil durch die Gebäudetrennfuge gezogen.
Schallschutz die 100. : Ich habe' 'ne neue Variante zu bieten
BAU-Forum: Neubau
Schallschutz die 100. : Ich habe' 'ne neue Variante zu bieten
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Oh, shit ...
DAS hört sich gar nicht gut an. Was passiert denn mit der Dämmschicht, wenn Sie da ein Stahlseil durchziehen? Solche Stahlseilaktionen kenne ich nur aus Steinbrüchen, in denen große Blöcke herausgeschnitten werdenWas sagt denn Ihr Nachbar dazu?
Um adäquaten Schallschutz herstellen zu können, müssten Sie ja Ihre Wandflächen zum Nachbarn "aufdoppeln" bzw. verkleiden. Da geht Ihnen eine Menge Stellfläche verloren. Ich würde nicht lange zögern und den Weg zum Anwalt suchen. Ziemlich haarige Sache das. -
Meine Meinung dazu
G'Abend irgendwie versteh ich Sie mit Ihrer Aussage nicht so recht ... zum einen schreiben Sie möchten von einer Schallschutzmessung Abstand nehmen ... zum anderen werfen Sie dp (ohne Verfüllung bzw. Mörtelresten) um sich ... woher haben Sie die dp Informationen erhalten?
Über die Stümperhafte Ausführung braucht offensichtlich nichts mehr gesagt werden ... irgendwie fehlen einem da eh die Worte.
Also Schadensbegrenzung sprich zurück zum Thema:
1.) Lt. DINAbk. 4109 ist die Mindestanforderung bei Doppelhäusern 57 dp ... wenn einer halbswegs was auf sich hält erfüllt er die erhöhte Anforderung von 67 db ... da ich annehme das beide Haustrennwände nicht verfüllt worden sind glaube ich kaum das die Mindestanforderung von 57 db erfüllt worden sind ... woher beziehen Sie Ihre Informationen von 6 db (nicht verfüllt)?
2.) In der Porotonproduktpalette gibt es es zwei Varianten von Verfüll- sprich Schallschutzmauerwerk ... das ist A der Planziegel SBZ oder für Normalmörtel der SBZ-T ... um welchen Stein handelt es sich hierbei?
3.) Zweischaliges Mauerwerk ... welche Trennfugenplatten wurden verwendet? = Hersteller/Typ/Stärke?
4.) Versteh ich Sie richtig? ... Sie wollen bei den Häuser mit einem Stahlseil die Trennfuge nachschneiden lassen ... haben Sie hierbei bedacht das durch das fehlen der Mörtelfüllung in den Ziegeln das Mauerwerk statisch von seiner Tragfähigkeit stark beeinträchtigt ist? ... Haben Sie da keine Bedenken das durch den Seilakt Steine beschädigt werden könnten ... was zweifelohne dann durch das fehlen der Mörtelfüllung zu einen Statischen Problem (Standsicherheit des Gebäudes) kommen kann?
Mein Tipp: Da muss ein Fachmann her der sein Handwerk versteht sonst geht das in die Hose!
Bitte beantworten Sie mir die Fragen 1-4 vielleicht kann ich Ihnen einen Tipp zur Sanierung des Mauerwerkes geben. -
Da muss ich erst mal nachschauen
Ich werde im Laufe des Tages die angefragten Infos zusammentragen. Zu den dp-Aussagen: Habe ich von der Bau-Schallschutz-Abteilung des TÜV Süddeutschland. Das war deren Schätzung. Was aus diesen Zahlen hervorgeht (sofern das stimmt) ist, dass sich in diesem Falle Schallbrücken stärker bemerkbat machen als die fehlende Verfüllung des Poroton.
Genauere Angaben werde ich heute Mittag nachschieben. Bis dann! -
dp?
Was ist dp?! -
Bist Du dir sicher, dass deine Verfüllziegel nicht verfüllt wurden?
Den wenn es die Ziegel sind von denen Josef spricht, dann würde ich doch mal einen SV durch das Gebäude laufen lassen. Denn sowas kann eigentlich gar nicht sein. Es sei den dein Bauunternehmer hat geglaubt, dass das neue Leichtbausteine sein und vorher noch nie einen Ziegel gesehen.
Aber nur eine Laienmeinung
Gruß -
Vielleicht sind beim Anbringen der Bilder
die gesteckten Mauer-Dübel in der Bohrung im Schalschutzziegel "verschwunden" -
bin zwar kein schallschutzexperte
Moin zusammen,
aber interessieren würde mich schon wie es mit der Statik aussieht. Wenn das Ziegel sind, die mit Mörtel "aufgefüllt" werden müssen, dann ist das doch eine tragende Notwendigkeit, oder nicht? Die Auflagerfläche verringert sich doch ansonsten erheblich, d.h. die Lastverteilung ist ziemlich gebündelt.
Durchsägen, hmm. einerseits wird dabei mit Sicherheit die vorhandene Dämmplatte zerstört, andererseits frage ich mich, wie der Dreck, also das "Sägemehl" wohl entfernt werden soll. Weil - ohne das komplett sauber zu haben, bringt das alles nichts.
@ Herrn Thalhammer,
Mörtelfugen zwischen den Trennwänden haben da nichts zu suchen. Es ging ja in der Beschreibung um Mörtelreste, die sich von der linken zu der rechten Wand zogen und nicht um die Fugen, mit denen die Wände selber erstellt wurden.
So oder so, das hört sich mächtig nach Unwissen beim Bauunternehmer an.
MfG
Stefan Ibold -
@ Ibold
anhand meiner Erfahrung gehe ich vom SBZ-T Ziegel aus ... rein statisch bezüglich der Standfestigkeit dürfte es da kein Problem geben nur der Stahlseilakt bereitet mir hierbei Kopf zerbrechen ... siehe oben (meine Bedenken)
Bei den Mörtelresten haben Sie mich missverstanden ... mir ist schon klar das es sich bei Stahlseilakt um das durchtrennen von Mörtelresten sprich um das Beheben von Schallschutzbrücken handelt ... was Sie mir mit den Mörtelfugen mitteilen wollen habe ich nicht verstanden ... ich habe doch in meinem Beitrag nichts von Mörtelfugen geschrieben? -
@ Peter
aha der TÜV hat mal wieder zugeschlagen das erklärt dann einiges... solche dp Angaben über das fehlen von Mörtelfüllungen bzw. die Mörtelrestschallbrücken würde nicht
mal ein Schallschutzgutachter OHNE Messung angeben!
Zurück zum Thema folgendes wär noch wissenwert:
1.) In welchen Bauzustand befindet sich Ihr Eigenheim z. b
Rohbau oder sind Sie schon eingezogen?
2.) Wer hat Sie auf das fehlen der Mörtelfüllung bzw. auf die Schallbrücken in der Trennfuge aufmerksam gemacht?
3.) Welche Wandstärke hat die Trennwand 17.5 oder 24 cm?
4.) Bezüglich des Mangel der unter "verdeckten Mangel" einzuordnen ist (da bei der Abnahme nicht sichtbar) wär noch die Frage "ist das Bauvorhaben von Ihnen abgenommen worden"
5.) Zum Schluss noch eine einfache Frage ... die Ziegel für die Trennfuge wurden sie mit Dünnbettmörtel aufeinander geklebt sprich sind das sogenannte Planziegel oder wurden die Ziegel mittels Mörtel aufeinander gemauert? -
Durchsägen - Erfahrung
Hallo, habe Ihren Beitrag gelesen und möchte gern wissen, ob Sie eine Firma kennen, die Häuser durchsägt (und ob Sie die Häuser haben durchsägen lassen ...) Ich habe ein ähnliches Problem wie Sie, d.h. massive Schallschutzprobleme und bin jetzt auf der Suche nach jemandem, der Erfahrung hat mit dem Durchsägen.
MfG G. Knaup
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