Lüftung
Korrektes Ergebnis aus der Lüftungsformel?
ich möchte prüfen ob unsere Lüftungsanlage korrekt ausgelegt ist. Die Berechnungen rückt unser Sanitärer nicht raus. Angeblich vertraglich nicht vereinbart.
Der Hersteller der Lüftungsanlage hat mir nun geschrieben, dass mit einer Nutzfläche von 280m^2 gerechnet wurde. 280m^2 ist korrekt und entspricht 250m^2 beheizter Fläche plus 30m^2 nicht beheizter Fläche bzw. 178m^2 Wohnfläche und 92m^2 Nutzfläche. Alle Räume im Haus haben entweder Zu- oder Abluftanschlüsse.
Berechnet wurde dabei nach der Formel: (sorry wegen der Schreibweise, weiß nicht wie ich das richtig hin bekomme) qv,ges,NE,NL=-0,001 x A,NE^2 + 1,15 x A,NE + 20 laut DINA 1946-6 die Infiltration wurde schon berücksichtigt
Beim einsetzen von den 280m^2 soll nun laut Hersteller ein Nennluftvolumenstrom von 232m^3/h rauskommen. Und hier benötige ich nun Hilfe, denn ich komme auf 264m^3. Rechne ich falsch oder der Hersteller? Oder stimmt etwas mit der Formel nicht?
Hintergrund ist, dass die maximale Nennlüftung des Lüftungsgerätes nach Datenblatt bei 230m^3/h liegt und diese sehr sehr laut ist. AUßerdem haben wir nach 2 Tagen Abwesenheit einen "Muff" im Haus, was nicht sein sollte!
Außerdem würde mich interessieren, welchen Einfluss die Raumhöhe hat. Wir haben im KG 2,25m, im EGA 2,5m und im OGA eine mittlere Raumhöhe von 3,30m. Muß das einzeln berücksichtigt werden?
Freu mich auf Rückmeldungen und schon mal danke für den Matheunterricht.
Grüße
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...vor oder nach der Abnahme?
Bauträger,GUA, GÜ oder Einzelgewerke? Wenn die Anlage offenbar zu laut ist und die Raumluft muffig ist, dann sollten Sie sowieso eine Mängelanzeige schreiben. Leider machen einige Haustechnikfirmen den Fehler und nehmen das kleinstmögliche gerät. Das sorgt dann mit zunehmender Verschmutzung der Filter für unangenehm laute Laufgeräusche, weil der Ventilator bereits bei der Nennlüftungsstufe an seine Leistungsgrenzen stößt.Vermutlich ist das auch bei Ihnen so knapp dimensioniert und der Fuzi will es deswegen nicht offen legen. Wenn Sie noch keine Abnahme durchgeführt haben, dann sollten Sie die Abnahme wegen der bereits auftretenden Mängel und der fehlenden Dokumentation ablehnen.
Schwieriger wird es tatsächlich nach der Abnahme und nach der Zahlung der Schlussrechnung noch Forderungen durchzusetzen...
Vielleicht sollten Sie den Techniker auffordern mit Fristsetzung bis zum... die Dokumentation der Anlagenberechnung vorzulegen. Kommt er dem nicht nach, müssten Sie von einem anderen Lüftungsanlagenbauer die vorhandene Anlage prüfen und nachrechnen lassen. Stellt sich dabei ein Fehler raus, können Sie auch diese "Gutachterkosten" in einem späteren Prozess gegen den Lüftungsanlagenbauer geltend machen. Alleine rechnen bringt nicht viel.
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Hallo, Einzelgewerke, vergeben durch einen ARchitekten. Wir ...
... Hallo,Einzelgewerke, vergeben durch einen ARchitekten. Wir bekommen trotz Anwalt und Fristsetzungen keine korrekten Unterlagen. Und bevor ich nun wieder Geld für die Berechnung ausgebe, wüßte ich gerne ob es nötig ist. Laut Hersteller und der Berechnungsformel soll es passen. Ich komme aber bei der Formel auf ein anderes Ergebnis.
Gruß Michael GÖtz
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Helios
bietet ein sehr schönes Berechnungstool für die Auslegung der gesamten Anlage. -
Den Unterschied von 230 zu 260 ...
... m³/h wird man wohl kaum "erschnüffeln" können. Gleichwohl steht dem Kunden natürlich eine korrekt dimensionierte Anlage zu.Wenn das eigentliche Problem aber die Lautstärke der Lüfter ist, dann müsste man meines Erachtens ganz anders vorgehen: Wie laut sind die Lüfter laut Datenblatt? Und das dann mit den Grenzwerten aus DINA 4109, Beiblatt 2 sowie VDI 4100 Schallschutzstufe II und III vergleichen.
Ist zu der Lautstärke der Lüfter nichts explizit vereinbart worden, dann könnte man bemängeln, dass die Lüftungsanlage lauter ist als man es gemäß "mittlerer Qualität" erwarten dürfte.
Das hängt aber natürlich davon ab, wie laut die Lüfter laut Datenblatt sind.