DIN 1946-6 und der Brandschutz
BAU-Forum: Lüftung

DIN 1946-6 und der Brandschutz

Liebe Kollegen,

überall wird fleißig saniert und vieles tut sich auch in Sachen Wohnraumlüftung bei der Altbausanierung (Mietwohnungsbauten). Wie aber verhält es sich mit dem Brandschutz, wenn Fenster durch den Einbau von Flügelfalzlüftern nicht mehr rauchdicht sind oder wenn Außenwandluftdurchlässe dauerhaft offen sind oder wenn Außenwandlüfter eingebaut werden ohne Rauchklappe? Wo bleibt da der Brandschutz?

All diese "neuen" Produkte werden tausendfach eingebaut, aber gibt es dazu bzgl. Brandschutz verlässliche Aussagen und wo finde ich diese? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Brandschutz immer etwas stiefmütterlich behandelt wird ...

Aber wer will schon als Planer heute eine Lüftungsanlage empfehlen, die er morgen von einem Brandschutzsachverständigen um die Ohren gehauen bekommt?!  -  oder noch schlimmer: Wer will schon im Schadensfall mit in die Haftung geraten?

  1. Brandschutz in Außenwänden?

    Das höre ich zum ersten mal. Schließlich sind ganz große Löcher wie Türen und Fenster in Außenwänden. Anders sieht es aus wenn innen Decken und Wände zu anderen Mietbereichen durchbrochen werden, aber dazu gibt es eindeutige Vorschriften. Außer kaltem Rauch wird wohl kein Feuer von außen in Wohnungen eindringen.
  2. Ja nee

    Brandschutz wird nur bzgl. geschossweisem Brandüberschlag durch geregelt (Brüstungshöhen etc.)  -  soweit klar. Mich hat nur ein Haustechniker verunsichert, als er anfing von rauchdichten Klappen in Lüftungsanlagen zu erzählen, die man im Katastrophenfall bräuchte, wenn draußen Brandrauch oder giftige Dämpfe auftreten und man die Innenräume dagegen schützen wolle  -  quasi "rauchdichte Lüftungen" und "rauchdichte Fenster". War mir aber auch neu, dass wir sowas bei Fensterlüftern brauchen sollten oder bei anderen Wohnraumlüftungen ...

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