Muster:
Ich will nächste Jahr mit einem Generalunternehmer ein Bungalow bauen und habe schon meinen Vorläufigen EnEVAbk. Berechnung bekommen. Nur hier ist kein Lüftungskonzept nach 1946-6 dabei.
Wir wollten keine Lüftungsanlage und ich will auch keine erneute Diskussion darüber anfangen. Will nur klären was für folgen das jetzt hat.
Der Generalunternehmer meint, dass wird verpflichtet sind das Belüftungskonzept in Eigenleistung zu erstellen, weil wir keine Belüftungsanlage haben wollten.
Mir war gar nicht bewusst, dass eine Lüftungsanlage Pflicht ist? Es werden doch so viele Neubauten ohne eine Belüftungsanlage gebaut.
Geht es hier nur um eine Gewährleistung, wenn Schimmel usw. kommt oder muss ich ein Lüftungskonzept haben, sonst muss ich mir irgendwelchen Strafen rechnen?
Verstoßen jetzt alle ohne eine Lüftungsanlage gegen das Gesetzt oder wie?
Vielen Dank
Jan